Fallbesprechung: Definition, Leitfaden und Beispiele für Pflegeeinrichtungen

05.03.2024 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Fallbesprechungen spielen eine zentrale Rolle bei der kontinuierlichen Verbesserung der Pflegequalität. Hier beraten sich unterschiedliche Fachkräfte über die Pflegesituation einer Person und versuchen, gemeinsame Lösungsstrategien für ein akutes Problem zu finden. Dabei können unterschiedliche Methoden zum Einsatz kommen, weshalb sich auch der Ablauf der Fallbesprechung je nach Einrichtung und Pflegefall unterscheidet. Orientierung bieten entsprechende Leitfäden und Vorlagen, wie sie dieser Beitrag beschreibt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Fallbesprechung? – Definition
  2. Wann veranlasst man eine Fallbesprechung?
  3. Ablauf einer Fallbesprechung: Beispiel
  4. Fallbesprechung: Methoden
  5. Wie schreibe ich eine Fallbesprechung? – Vorlage

Was ist eine Fallbesprechung? – Definition

Eine Fallbesprechung in der Pflege ist ein Treffen mehrerer Pflegekräfte, bei dem die Beteiligten über die aktuelle Pflegesituation einer Person beraten. Die Intervision dauert ca. 20 Minuten und wird meist von der Stations-, Pflegedienst- oder Wohnbereichsleitung moderiert. Für alle Pflegebedürftigen gibt es eine eigene Fallbesprechung, in der pflegerelevante Informationen gesammelt und gemeinsam Ideen für die weitere Pflegeplanung entwickelt werden.

Im Unterschied zur Pflegevisite finden Fallbesprechungen überwiegend ohne die Pflegebedürftigen statt. Stattdessen kommen weitere Fachkräfte unterschiedlicher Bereiche hinzu.

Teilnehmer der Fallbesprechung

An der interdisziplinären Fallbesprechung beteiligen sich, je nach Fall, folgende Personen:

  • Stations-, Pflegedienst- oder Wohnbereichsleitung
  • Zuständige Pflegekräfte
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Therapeutinnen und Therapeuten
  • weitere (externe) Dienstleister

Stehen die Beschäftigten im Rahmen der Pflege vor einem ethischen Konflikt, kann eine sog. ethische Fallbesprechung einberufen werden. Dabei werden, neben den zuständigen Fach- und Pflegekräften, zusätzlich Mitglieder des Ethikkomitees hinzugezogen.

Fallbesprechung: Vorteile und Nutzen

Fallbesprechungen dienen der internen Qualitätssicherung der Pflege. Durch sie erhalten alle Beteiligten den gleichen Wissensstand hinsichtlich der pflegerischen Herausforderungen einer Patientin oder eines Patienten. Daneben lernen sie die Ressourcen und Fähigkeiten der Personen kennen, um das Pflegeangebot an deren Bedürfnisse auszurichten.

Nicht zuletzt bieten Fallbesprechungen neuen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, die Pflegebedürftigen schneller kennenzulernen.

Wann veranlasst man eine Fallbesprechung?

Wie oft eine Fallbesprechung in der Pflege stattfindet, hängt vom Pflegegrad der betroffenen Person ab. Empfehlenswert sind folgende Zeitabstände:

  • Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate
  • Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate

Darüber hinaus sollten Fallbesprechungen vor anstehenden Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst (ehemals MDK) durchgeführt werden. Das vereinfacht die Vorbereitung auf die Kontrollen und sichert die Pflegequalität der Einrichtung.

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Zudem können Fallbesprechungen sinnvoll sein, wenn es zu Störungen des üblichen Pflegeablaufs kommt oder Beschwerden von Angehörigen vorliegen. So kann eine Fallbesprechung kurzfristig einberufen werden, wenn z. B. Ärztinnen oder Ärzte vor Ort sind, die sonst nur selten in die Einrichtung kommen.

Für die konkrete Zeitplanung empfiehlt es sich, die Fallbesprechung mit der mittäglichen Schichtübergabe zu verbinden. Denn hier sind sowohl die Pflegekräfte aus der Früh- als auch die aus der Spätschicht anwesend. Entsprechend sollte die Dienstübergabe an diesem Tag etwas kompakter verlaufen, damit ausreichend Zeit für die Fallbesprechung bleibt.

Ablauf einer Fallbesprechung: Beispiel

Für eine Fallbesprechung ist eine ausreichende Vor- und Nachbereitung erforderlich. Der folgende Abschnitt gibt hierbei Orientierung.

Vorbereitung der Fallbesprechung

Eine erfolgreiche Fallbesprechung sollte fest geplant und in einem (räumlich) separierten Rahmen erfolgen, nicht spontan im Pflegealltag oder anderweitig „zwischen Tür und Angel“. Alle Beteiligten sollten pünktlich erscheinen und für die gesamte Dauer der Fallbesprechung im Team (ca. 20 Minuten) anwesend sein können. Mindestens eine Pflegekraft sollte außerhalb der Fallbesprechung als Ansprechperson für die Pflegebedürftigen, Angehörige und externe Gäste zur Verfügung stehen.

Bei der Vorbereitung sollte die moderierende Person (Stations-, Pflegedienst- oder Wohnbereichsleitung) v. a. folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Zeit- und Personalressourcen 
  • Fachkenntnisse und kognitive Fähigkeiten der beteiligten Angestellten
  • Werte und Grundhaltungen der Beschäftigten
  • Einführungsphase und Durchführungsintervalle der getroffenen Maßnahmen

Als inhaltliche Grundlage der Fallbesprechung liegt die aktuelle Pflegedokumentation für alle sichtbar aus.

Durchführung der Fallbesprechung

Wurden vorab die wichtigsten organisatorischen Punkte geklärt, kann die eigentliche Fallbesprechung in der Pflege stattfinden. Typischerweise läuft sie wie folgt ab:

  Teil der Fallbesprechung Zuständigkeit
1. Begrüßung der Teilnehmenden und Beauftragung einer Pflegekraft mit der Protokollführung Moderatorin/Moderator
2. Vorstellung der pflegebedürftigen Person (Krankheitsbild, Pflegesituation, Fähigkeiten etc.) und Beschreibung der gesundheitlichen Probleme Moderatorin/Moderator
3. Problemanalyse: Definition des akuten Problems und Eingrenzung des zu bearbeitenden Bereichs
Systematische Vertiefung des Problems (z. B. juristische Aspekte, rechtliche Betreuung)
→ Einbringen von Beobachtungen und Vorwissen aller Teilnehmenden
→ Klärung offener Fragen
alle Anwesenden
4. Sammlung von Ideen und Anregungen zur Problemlösung (z. B. an einer Tafel oder einem Whiteboard)
→ Sortierung nach Praxistauglichkeit und Priorisierung
Moderatorin/Moderator
5. Gemeinsame Bestimmung von Zielen und Maßnahmen
→ Diskussion über Umsetzbarkeit und Erreichbarkeit
→ Berücksichtigung anderer Fachbereiche (Sozialdienst etc.)
alle Anwesenden
6. Vereinbarung eines Folgetermins zur Erfolgsprüfung der Maßnahmen und Zielerreichung Moderatorin/Moderator

Nachbereitung

Für alle Teilnehmenden der Fallbesprechung und relevanten Schnittstellen sollte ein Protokoll erstellt werden, dessen Kenntnisnahme ggf. per Unterschrift bestätigt werden kann. 

Der Maßnahmenplan wird um die in der Besprechung festgelegten Schritte ergänzt und aktualisiert. Die vereinbarten Maßnahmen gelten für alle Beteiligten verpflichtend. Nur wenn dringende pflegerische oder gesundheitliche Gegebenheiten dagegensprechen, kann von den in der Fallbesprechung definierten Maßnahmen abgesehen werden.

Fallbesprechung: Methoden

Für eine Fallbesprechung in der Pflege können unterschiedliche Methoden zum Einsatz kommen. Besonders häufig wird (anfangs) das sog. Brainstorming genutzt, bei dem alle Beteiligten zunächst ungefiltert und ungeordnet sämtliche Ideen zu einem Thema einbringen. Die anschließende Situations- und Problemanalyse hilft dabei, den Status quo zu ermitteln und gemeinsame Lösungsstrategien zu finden, wie sich die bestehenden Probleme beseitigen lassen. Durch die verschiedenen Positionen der Beteiligten ergeben sich verschiedene Blickwinkel auf die Pflegesituation, was wiederum der bedarfsgerechten Pflegeplanung dient.

Wie schreibe ich eine Fallbesprechung? – Vorlage

Die folgende Vorlage kann bei der Erstellung der Fallbesprechung in der Pflege helfen:

Fallbesprechung: Muster

Namen der Anwesenden:

 

 

Datum der heutigen Fallbesprechung:

 

 

Datum der letzten Fallbesprechung:

 

 

1. Falldarstellung
Was ist das aktuelle Problem und welche Ziele will ich erreichen? 
Soziogramm der/des Pflegebedürftigen:

Bekannte Eckdaten (Alter, Krankheitsbild, Medikation etc.):

 

 

 

 
2. Offene Fragen und Antworten
Wer? Wie? Was? (Noch kein „warum?“)

 

 

 

 

3. Situationsanalyse
Zusammentragen verschiedener möglicher Ursachen für die aktuelle Situation

Pflegebedürftige Person:

 

 

Angestellte:

 

 

Organisation:

 

 

Sonstige:

 

 

4. Lösungsvorschläge
Ideensammlung/Brainstorming für möglichst viele Lösungen

 

 

 

 

5. Zusammenfassung: Maßnahmenplan, Ziele und Zuständigkeiten

Unser Problem lautet:

 

 

Unser Ziel ist:

 

 

Hauptursachen für das Problem sind:

 

 

Wer ... ... macht was ... ... bis wann?

 

 

 

   

Weitere Arbeitshilfen zum Pflegemanagement und der Pflegeplanung gibt es in entsprechenden Nachschlagewerken.

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Quellen: Handbuch „Pflege und Beziehungsgestaltung bei Menschen mit Demenz“, Fachzeitschrift „QM-PRAXIS in der Pflege inklusive Hygiene aktuell“ (Ausgabe Nov/Dez 2018)