Praxisanleiter: Definition
Die Praxisanleitung in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern kann grob mit Ausbildungsbegleitern in Unternehmen verglichen werden. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann und dient als Ergänzung zur theoretischen Ausbildung in Berufs- oder Hochschule. Praxisanleiter gehen anhand des Ausbildungsplans vor und führen Auszubildende in der Pflege schrittweise an die einzelnen Tätigkeiten vor Ort heran. Sie unterstützen Schüler und Studierende also dabei, das theoretisch erworbene Fachwissen in die Praxis umzusetzen.
Aufgrund der generalistischen Pflegeausbildung müssen sich Praxisanleiter an die Änderungen in der Pflegeausbildung anpassen und überlegen, welche Tätigkeiten sie an generalistisch ausgebildete Pflegeschüler bzw. -studierende übergeben dürfen. Hierfür gibt es passende Fachliteratur.
Erwartungen an Praxisanleiter in der Pflege
Praxisanleiter müssen gemäß § 4 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) über mindestens ein Jahr Berufserfahrung und einer Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz (AltPflG) oder dem Krankenpflegegesetz (KrPflG) verfügen. Die Berufserfahrung muss im jeweiligen Einsatzbereich und in den vergangenen fünf Jahren erworben worden sein.
Um die Aufgaben von Praxisanleitern übernehmen zu können, ist zudem eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden erforderlich. Außerdem sind berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
Aufgaben von Praxisanleitern
Zu den Aufgaben von Praxisanleitern gehören u. a. folgende Tätigkeiten:
- Auf Grundlage des Ausbildungsplans Arbeitsaufgaben auswählen und eigenständig Arbeitsabläufe gestalten.
- Schüler und Studierende gezielt sowie fachgerecht bei der Ausführung der Aufgaben anleiten. Hierzu gehören Vor- und Nachgespräche, Auswertung und Dokumentation.
- Kompetenzen fördern und Methoden vermitteln, die zum selbstorganisierten Lernen befähigen.
- Schüler und Studierende zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten.
- Verbindung zur Berufsschule bzw. Hochschule halten. Hierzu gehört der regelmäßige Austausch über Lerninhalte, Lernprobleme und Lernziele.
- Qualifizierte Leistungseinschätzung und Mitsprache vor Ende der Probezeit
- Fachliteratur studieren, um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Die Praxisanleitung erfolgt im Umfang von mindestens 10 Prozent der während des Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit und muss anhand eines Ausbildungsnachweises dokumentiert werden.
Für die tägliche Arbeit der Praxisanleiter ist es hilfreich, sich regelmäßig mit anderen Fachkollegen auszutauschen. Das ermöglicht neue Perspektiven für die Zusammenarbeit mit Auszubildenden und Studierenden in der Pflege.
Veranstaltungsempfehlung
Passende Austauschmöglichkeiten für Praxisanleiter bietet das 1-tägige „Zukunftsforum „Die PraxisAnleitung““. Bei dieser Online-Tagung werden die Teilnehmenden über aktuelle Neuerungen im Aufgabengebiet der Praxisanleitung informiert und erhalten die Möglichkeit zum Networking mit anderen Praxisanleitern. Jetzt anmelden!
Quellen: PflAPrV, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Deutscher Pflegeverband (DPV)