QPR Tagespflege: Ab Januar 2022 gilt die neue Qualitätsprüfungsrichtlinie

18.05.2021 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Die neue Qualitätsprüfungsrichtlinie für die Tagespflege (QPR Tagespflege) wird am 01.01.2022 in Kraft treten. Mit der Überarbeitung der QPR für die Tagespflege wird die Durchführung der Qualitätsprüfung konkretisiert, sodass die Qualitätsunterschiede der Pflegeeinrichtungen besser erkennbar werden und eingeschätzt werden können. Was steht bei der neuen Qualitätsprüfung im Vordergrund und wie können sich Tagespflegeeinrichtungen den neuen Prüfablauf vorstellen?

  

Inhaltsverzeichnis

  1. QPR Tagespflege 2022: Definition und Ziele
  2. Für wen gilt die QPR Tagespflege?
  3. Prüfarten und Prüfauftrag
  4. Inhalte und Ablauf der Prüfung nach QPR Tagespflege: Worauf legen die Prüfer den Fokus?
  5. Bewertung der Qualität: So gehen die Prüfer vor
  6. Prüfbericht und Meldung von Qualitätsdefiziten

QPR Tagespflege 2022: Definition und Ziele 

Die QPR Tagespflege ist eine Handlungsanweisung zur Durchführung von Prüfungen in Einrichtungen der Tagespflege. Geprüft werden die erbrachten Leistungen sowie deren Qualität. Die Ergebnisse werden durch die Landesverbände der Krankenkassen öffentlich gemacht, um es Bedürftigen und ihren Angehörigen ermöglicht, die Leistungsqualität besser einzuschätzen und unterschiedliche Einrichtungen zu vergleichen. Notwendig wurde die Überarbeitung der QPR Tagespflege insbesondere, weil die Pflegenoten schon seit Längerem stark in der Kritik stehen. Diese würden die Qualitätsdefizite der Einrichtungen verbergen. 

Die Bewertungsformen und die Bewertungsregeln der neuen QPR Tagespflege lehnen sich stark an die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) an. Die in der QPR Tagespflege beschriebenen Maßgaben basieren auf den Ergebnissen des Projekts „Entwicklung der Verfahren und Instrumente für die Qualitätsprüfung und Darstellung in der stationären Pflege“, das nach § 113 SGB XI vom Qualitätsausschuss Pflege vergeben wurde.

Am 10.08.2020 wurde die QPR Tagespflege schließlich vom GKV Spitzenverband  beschlossen. Beteiligt waren der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen und der Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V.. 

Die neue QPR Tagespflege tritt am 01.01.2022 in Kraft. Bis Ende 2021 werden Qualitätsprüfungen in Einrichtungen der Tagespflege auf der Grundlage der Qualitätsprüfungs-Richtlinien Teil 2 – stationäre Pflege durchgeführt. Die darin enthaltenen Prüfkriterien, die für die Tagespflege nicht zutreffen, werden nicht geprüft.

Für wen gilt die QPR Tagespflege? 

Die neue Qualitätsprüfungs-Richtlinie gilt verbindlich für: 

  • Medizinischer Dienst (MDK)
  • Sozialmedizinischer Dienst der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (SMD) 
  • PKV-Prüfdienst
  • Sachverständige (Prüfinstitutionen), die von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellten werden
  • Tagespflegeeinrichtungen

Die QPR Tagespflege gilt nicht für Nachtpflegeeinrichtungen. 

Prüfarten und Prüfauftrag 

Die Qualitätsprüfung kann als Regelprüfung, Anlassprüfung oder Wiederholungsprüfung durchgeführt werden. Die häufigste Form ist die Regelprüfung. Anlassbezogen kommen die Prüfer nur in die Einrichtung, wenn schwerwiegende Vorwürfe an die Tagespflegeeinrichtung vorliegen. Wiederholt wird die Prüfung, wenn bei der Regelprüfung gravierende Mängel festgestellt wurden und zu überprüfen ist, ob die angesetzten Verbesserungsmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. 

Über die jeweilige Prüfart entscheiden die Pflegekassen auf Landesebene. Die Inhalte und der Umfang der Prüfung dürfen dagegen nicht von den Vorgaben in der QPR Tagespflege abweichen, sie dürfen also nicht verändert oder erweitert werden.  

Der Auftrag zur Qualitätsprüfung erfolgt auf Landesebene durch die Pflegekasse. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst (MD), der die Qualitätsprüfung anhand der Prüfbögen aus der QPR Tagespflege durchführt. Aus diesen Prüfbögen ist schon das Vorgehen der Prüfer ersichtlich:  

  • Prüfbogen A: Beurteilung der personenbezogenen Versorgung (Anlage 1)
  • Prüfbogen B: Beurteilung auf der Einrichtungsebene (Anlage 2)
  • Qualitätsbewertung der Qualitätsprüfung (Anlage 3)

Über die Anlassprüfung wird die Tagespflegeeinrichtung informiert. Aber auch die Regelprüfung muss schon wegen des organisatorischen Aufwands (Dienstplanung, Einwilligungen) informiert werden. Die Anmeldung des Prüfteams erfolgt einen Tag vor der Prüfung.  

Inhalte und Ablauf der Prüfung nach QPR Tagespflege: Worauf legen die Prüfer den Fokus?

Im Vordergrund der Qualitätsprüfung nach QPR Tagespflege stehen das Fachgespräch mit den Mitarbeitern, die direkt mit den Tagespflegegästen arbeiten, und das Abschlussgespräch mit den Leitungskräften der Tagespflegeeinrichtung. Die langwierige Prüfung von Dokumentationen liegt nicht im Fokus der Prüfer. Die Einrichtungen können sich auf einen beratungsorientierten Ansatz einstellen, der durch eine unmittelbare fachliche Kommunikation realisiert wird. 

Prüfung, Beratung und Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung stehen im Vordergrund der Prüfung. Herangezogen zur Prüfung werden nach der QPR Tagespflege: 

  • Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 113 SGB XI für die Tagespflege 
  • aktueller Stand des Wissens
  • Expertenstandards nach § 113a SGB XI
  • qualitätsrelevante Inhalte der Verträge der Pflege- und der Krankenkassen mit der jeweiligen Einrichtung
  • Rahmenverträge nach § 75 SGB XI
  • Richtlinien zur Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 und Absatz 7 Nr. 1 SGB V (u. a. die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege, Soziotherapie und außerklinischer Intensivpflege etc.) 
  • relevante Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention nach § 23 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Die Prüfer sehen sich insbesondere sechs Qualitätsbereiche an, indem sie die Prüfbögen A und B heranziehen: 

Prüfbogen A: Beurteilung der personenbezogenen Versorgung
(Informationserfassung und Bearbeitung der Leitfragen)

  • Qualitätsbereich 1: Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung
  • Qualitätsbereich 2: Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Qualitätsbereich 3: Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
  • Qualitätsbereich 4: Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen

Prüfbogen B: Beurteilung auf der Einrichtungsebene

  • Qualitätsbereich 5: Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
  • Qualitätsbereich 6: Organisationsaspekte und internes Qualitätsmanagement

Ablauf der Qualitätsprüfung

  1. Einführungsgespräch: Das Prüfteam teil die Vorgehensweise und den voraussichtlichen Zeitaufwand mit.
  2. Stichprobeverfahren: Nach dem in der QPR Tagespflege definiertem Stichprobeverfahren werden sechs Tagespflegegäste ausgewählt. Berücksichtigt werden Pflegebedürftige ab einer Pflegestufe 2. Außerdem muss die Einwilligung der pflegebedürftigen Person bzw. der vertretungsberechtigten Person vorliegen. 
  3. Gespräche mit Mitarbeitern und Tagespflegegästen
  4. Prüfteam-Gespräch: Das Prüfteam tauscht sich ohne die Mitarbeiter der Einrichtung über ihre Feststellungen zu den Qualitätsaspekten aus. 
  5. Abschlussgespräch: Die Prüfer teilen das vorläufige Prüfergebnis mit und weisen nicht nur auf Qualitätsdefizite hin, sondern nennen gleich mögliche (vorbeugende) Maßnahmen. Aber auch die fachlichen Stärken der Tagespflegeeinrichtung sollen im Abschlussgespräch gewürdigt werden. Weicht die Meinung der Einrichtungsvertreter von der Bewertung der Prüfer ab, so haben es die Prüfer schriftlich zu dokumentieren. 

Die Einwilligung und Teilnahme des Tagespflegegasts ist ein wichtiges Thema. Denn die QPR Tagespflege definiert, dass die Zusage zur Teilnahme auch in Textform oder mündlich erfolgen kann – also ohne Unterschrift. Nähere Informationen hierzu liefert die Software:

Bewertung der Qualität: So gehen die Prüfer vor

Für die anschließende Bewertung der erbrachten Leistungen in der geprüften Tagespflegeeinrichtung zieht das Prüfteam unterschiedliche Informationsgrundlagen heran:

  • Gespräch mit dem Tagespflegegast und dessen Inaugenscheinnahme
  • Fachgespräch mit den Mitarbeitern 
  • Beobachtungen während der Prüfung, die ggf. auch Zufallsbefunde umfassen
  • gesonderte Dokumentationen, die die Einrichtung zum Zweck des internen Qualitätsmanagements erstellt hat
  • einrichtungsinterne Konzepte oder Verfahrensanweisungen, die die Einrichtung verwendet, um den Erfordernissen einer fachgerechten Pflege Rechnung zu tragen
  • Pflegedokumentation und weitere Unterlagen (Gesamtheit der personenbezogenen Akte)

Bei der Auswahl der Dokumente sind immer die datenschutzrechtlichen Aspekte zu beachten. Immer wieder betont die QPR Tagespflege zudem, dass die schriftliche Dokumentation (die von der Einrichtung regelmäßig geführte individuelle Maßnahmenplanung) nicht als wichtigstes Dokument zur Bewertung herangezogen werden darf. Die Auskünfte der Tagespflegegäste und die fachlichen Angaben der Mitarbeiter haben mindestens genau so viel Gewicht in der Qualitätsprüfung.  

Tipps für die Tagespflegeeinrichtung

  • Auch wenn die Dokumentation nicht mehr so stark im Fokus der Prüfer ist, die Maßnahmenplanung darf dennoch keine Lücken aufweisen. Das werten die Prüfer nach neuer QPR Tagespflege als Defizit und nicht mehr als Auffälligkeit.
  • Für die Bewertung ist es wichtig, dass die Mitarbeiter in Ruhe am Fachgespräch teilnehmen können, denn ihre Aussagen haben einen hohen Stellenwert für die Prüfer. Im Idealfall werden für diesen Tag mehr Mitarbeiter eingeplant.
  • Die Mitarbeiter, die mit den Prüfern sprechen, sollten die Tagespflegegäste sehr gut kennen und nicht nur vereinzelt Berührungspunkte gehabt haben.

Produktempfehlung

Bei der Begutachtung der Tagespflegegäste und der Einrichtung sehen die Prüfer auch, ob alle Hygienestandards eingehalten werden. Hier wird also die Arbeit der QM- und Hygienebeauftragten inspiziert. Um keine Nachlässigkeiten zuzulassen und stets auf dem neuesten Wissensstand zu bleiben, sollten sich die beauftragten Personen regelmäßig informieren. Das gelingt mit der Fachzeitschrift „QM-PRAXIS in der Pflege inklusive Hygiene aktuell“.

Prüfbericht und Meldung von Qualitätsdefiziten

Stellen die Prüfer in einer Tagespflegeeinrichtung schwerwiegende Mängel fest, müssen sie den Prüfdienst (MD/PKV-Prüfdienst) und die zuständige Aufsichtsbehörde umgehend darüber informieren. Das ist insbesondere dann gegeben, wenn

  • die bedürftigen Personen einer akuten Gefährdung ausgesetzt sind (z. B Mangelernährung, Dekubitalulcera, Exsikkose).
  • freiheitsentziehende Maßnahmen angewendet werden, die nicht gerechtfertigt sind. 
  • nicht gewährleistet wird, dass permanent eine Pflegefachkraft anwesend ist. 

Liegen keine schwerwiegenden Qualitätsdefizite vor, erstellt die Prüfinstitution innerhalb von drei Wochen nach der Durchführung der Qualitätsprüfung einen Prüfbericht. Diese gibt den festgestellten Sachverhalt wieder sowie konkrete Empfehlungen zur Beseitigung von Qualitätsdefiziten. Der Prüfbericht wird anhand der verbindlichen Anlage 6 „Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die Tagespflege“ der QPR Tagespflege erstellt. 

Adressaten des Prüfberichts sind die betroffene Einrichtung, die zuständigen Sozialhilfeträger, die zuständige Aufsichtsbehörde sowie die Landesverbände der Pflegekassen, die die Ergebnisse schließlich veröffentlichen. 

Quelle: „Die MDK-Prüfanleitung“

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