Inhaltsverzeichnis
- Neues Strahlenschutzrecht: Das ändert sich für den Strahlenschutzbeauftragten
- Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten: Wer und wie viele?
- Aufgaben eines Strahlenschutzbeauftragten
- Neues Strahlenschutzrecht fordert Medizinphysik-Experten
- Strahlenschutzbeauftragter und Strahlenschutzverantwortlicher: der Unterschied
Neues Strahlenschutzrecht: Das ändert sich für den Strahlenschutzbeauftragten
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind am 31.12.2018 vollumfänglich in Kraft getreten und bringen für den Strahlenschutzbeauftragten insbesondere zwei Neuerungen mit sich, die seine Stellung im Betrieb stärken:
- Strahlenschutzbeauftragte, die nach dem 31.12.2018 bestellt wurden, genießen einen erweiterten Kündigungsschutz: Seit 2019 gilt ein nachwirkender Kündigungsschutz von einem Jahr.
- Das neue Strahlenschutzrecht spricht dem Strahlenschutzbeauftragten das Recht zu, sich unmittelbar an die zuständige Behörde zu wenden, wenn der Strahlenschutzbeauftragte diesbezüglich seiner Pflicht nicht nachkommt.
Die Regelungen zur Bestellung und Stellung des Strahlenschutzbeauftragten, die bisher in mehreren Vorschriften zu finden waren, wurden außerdem im neuen Strahlenschutzrecht zusammengeführt.
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Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten: Wer und wie viele?
Jede Einrichtung im Gesundheitswesen, die mit Röntgeneinrichtungen und anderen Anlagen arbeitet, die ionisierende Strahlung abgeben, muss einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen. Das betrifft auch Forschungslabore, die mit radioaktiven Isotopen forschen. Es kann aber auch durchaus passieren, dass eine Behörde die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten anordnet.
Weil ein Röntgengerät nur dann bedient werden darf, wenn ein Strahlenschutzbeauftragter physisch anwesend ist, ist es durchaus sinnvoll zwei oder drei Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen, um bei Krankheit oder Urlaub den Betrieb weiterführen zu können.
Die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten muss schriftlich erfolgen und sollte in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität hin überprüft werden.
Wer kann Strahlenschutzbeauftragter werden?
Wer Strahlenschutzbeauftragter werden will, muss die erforderliche Fachkunde mitbringen und eine geeignete medizinische Ausbildung sowie praktische Erfahrungen nachweisen können. Außerdem wird eine Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs vorausgesetzt. Alle 5 Jahre muss der Strahlenschutzbeauftragte seine Fachkunde auffrischen.
Aufgaben eines Strahlenschutzbeauftragten
Der Strahlenschutzbeauftragte ist im Allgemeinen dafür zuständig, die Tätigkeiten und Maßnahmen des betrieblichen Strahlenschutzes zu leiten, durchzuführen und zu überwachen. Seine konkreten Aufgaben können von Einrichtung zu Einrichtung variieren und werden bei der Bestellung definiert.
Dazu gehören Aufgaben wie:
- Planung und Festlegung technischer und organisatorischer Maßnahmen im Strahlenschutz
- Kontrolle von Geräten und Einrichtungen
- Wirksamkeitskontrolle von Schutzvorrichtungen
- Unterweisung von im Bereich Strahlenschutz tätigen Personen
- Anwesenheit bei der Beförderung radioaktiver Stoffe
Der Strahlenschutzbeauftragte beteiligt sich außerdem an der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in seinem Bereich. Dafür ist es unverzichtbar, dass er mit einer Sicherheitsfachkraft (Sifa) zusammenarbeitet.
Hilfreiche Formblätter und Checklisten zum Röntgen sowie Unterweisungsvorlagen bietet die Software „SicherheitsCheck Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Hygiene“.
Neues Strahlenschutzrecht fordert Medizinphysik-Experten
Das neue Strahlenschutzrecht fordert wie die Richtlinie 2013/59/Euratom die Verfügbarkeit eines Medizinphysik-Experten, der bei strahlendiagnostischen Untersuchungsverfahren und Anwendungen am Menschen, die mit hohen Dosen verbunden sind, eingebunden werden kann. Dieser Medizinphysik-Experte kann als weiterer Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden, weshalb sich für die Einrichtungen kein Mehraufwand ergibt.
Strahlenschutzbeauftragter und Strahlenschutzverantwortlicher: der Unterschied
Strahlenschutzverantwortlicher | Strahlenschutzbeauftragter |
Verantwortlicher für den Strahlenschutz ist derjenige, der eine Röntgeneinrichtung betreiben will. Im Gesundheitswesen ist es in der Regel der niedergelassene Arzt oder der Geschäftsführer einer Einrichtung. Der Strahlenschutzverantwortliche schafft die Rahmenbedingungen. | Der Strahlenschutzbeauftragte füllt den Rahmen, den der Strahlenschutzverantwortliche gesteckt hat, mit konkreten Maßnahmen zum Strahlenschutz |
Quellen: BMU, safetyxperts.de, dkgev.de