DIN EN 1177 „Stoßdämpfende Spielplatzböden“ – Fallschutz prüfen und kritische Fallhöhe bestimmen

30.04.2021 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Betreiber von Spielplätzen müssen anhand der DIN EN 1177 den Fallschutz und die stoßdämpfende Wirkung ihrer Spielplatzböden prüfen. Die DIN-Norm enthält zwei Prüfverfahren und stellt unterschiedliche Anforderungen an Bodenmaterialien wie Sand, Kies oder Hackschnitzel. Worauf müssen Spielplatzbetreiber bei der Prüfung nach DIN EN 1177 achten?

Inhaltsverzeichnis

  1. DIN EN 1177: Definition
  2. Fallschutzplatten nach DIN EN 1177
  3. DIN EN 1177: Hackschnitzel, Sand und Kies
  4. DIN EN 1176 und DIN 1177

DIN EN 1177: Definition

Die DIN EN 1177 ist eine reine Prüfnorm und beinhaltet Anweisungen, mit denen Betreiber den Fallschutz auf ihren Spielplätzen ermitteln. Sie wurde zuletzt im März 2018 vom Technischen Komitee CEN/TC 136 „Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte“ aktualisiert.

Spielplatzbetreiber bestimmen mithilfe der DIN EN 1177 vor allem zwei Faktoren:

  • Stoßdämpfung von Spielplatzböden
  • kritische Fallhöhe am Spielplatz

Der Begriff „kritische Fallhöhe“ bezeichnet die maximale Höhe, bis zu welcher der Spielplatzboden eine noch ausreichende Stoßdämpfung bietet, wenn z. B. ein Kind von einer Schaukel auf den Boden fällt. Je nach verwendetem Bodenmaterial liegt die maximale Fallhöhe bereits bei 0,6 m.

Sowohl die kritische Fallhöhe als auch die Stoßdämpfung sind wichtig für die Spielplatzkontrolle. Kommt es zu einem Unfall auf einem Spielplatz, weil die Anforderungen nach DIN EN 1177 nicht erfüllt sind, muss der Spielplatzbetreiber Schadensersatz leisten. Daher müssen alle Betreiber regelmäßige Spielplatzkontrollen durchführen, um eventuelle Defizite im Fallschutz zu erkennen. Eine Unterstützung bei der Prüfung bietet das Buch „Das 1x1 der Spielplatzkontrolle“. Es enthält Erklärungen zu aktuellen Normen wie der DIN EN 1177 und bietet praktische Hinweise zur Inspektion von Spielplätzen.

Neben den Prüfanforderungen enthält die DIN EN 1177 sicherheitstechnische Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Außerdem lassen sich die in der DIN EN 1177 beschriebenen Prüfverfahren auf Aufprallflächen von anderen Geräten als denen auf Spielplätzen anwenden, etwa bei Fitnessgeräten im Außenbereich oder Parkoureinrichtungen.

Wie wird der Fallschutz gemessen?

Als Indikator für die kritische Fallhöhe gilt das sog. „Head Injury Criterion“ („HIC-Wert“). Dieser Wert kommt aus der Fahrzeugtechnik und dient als dimensionsloser Faktor, um zu messen, wie schwer ein menschlicher Kopf beim Fall auf einen Spielplatzboden verletzt wird. Wie bei der Fahrzeugtechnik ist auch bei der Spielplatzkontrolle ein maximaler HIC-Wert von 1000 zulässig.

Betreiber von Spielplätzen können die kritische Fallhöhe nach DIN EN 1177 entweder

  • vor Ort mithilfe eines Prüfkopfes ermitteln oder
  • in einem Labor untersuchen lassen.

Für das Bestimmen im Labor definiert die DIN-Norm, welche Daten zur Berechnung erforderlich sind und wie bei besonderen Produktarten vorzugehen ist.

Zu den „besonderen Produktarten“ der DIN EN 1177 zählen:

  • Fallschutzplatten, Fallschutzmatten oder andere vorgefertigte Bodenbeläge
  • Spielplatzböden, die vor Ort hergestellt werden
  • Produkte, die aus mehr als einem Bestandteil aufgebaut sind
  • Produkte für den Einsatz mit natürlichen Materialien
  • loses Schüttmaterial und Naturböden

Wann ist ein Spielplatzboden ausreichend stoßgedämpft?

Damit der Boden eines Spielplatzes ausreichenden Fallschutz bietet, müssen die Betreiber u. a. folgende Kennzahlen beachten:

  • Spielgeräte benötigen mindestens 1,50 m hindernisfreien Raum um sich herum, gemessen ab den jeweils äußersten Geräteteilen
  • ab 1,50 m Fallhöhe verlängert sich die Aufprallfläche gemäß der Formel:

    Länge der Aufprallfläche (m) = (2/3 der freien Fallhöhe) + 0,5 m

  • bei Geräten mit geringerer Fallhöhe als 0,60 m und Geräten, die Bewegung verursachen (z. B. Schaukeln, Karussells, Rutschen, Seilbahnen) sind unter dem gesamten Aufprallbereich stoßdämpfende Böden erforderlich

Die DIN EN 1177 regelt die Prüfung von stoßgedämpften Spielplatzböden. Grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen an die Böden sind jedoch in Teil 1 der DIN EN 1176 definiert. Dort ist u. a. festgehalten, welche Bodenmaterialien Betreiber für ihre Spielplätze nutzen dürfen, um die Anforderungen zu Fallschutz und Stoßdämpfung zu erfüllen.

Welche Bodenmaterialien sind laut DIN EN 1177 zulässig?

Nach Tabelle I.1 der DIN EN 1176 sind folgende Materialien für Spielplatzböden erlaubt:

Bodenmaterial Korngröße Mindestdicke* maximale Fallhöhe
Beton oder Stein     0,6 m
Bitumengebundene Böden 0,6 m
Oberboden 1,0 m
Rasen 1,5 m 
Rindenmulch 20 bis 80 mm 200 mm 2,0 m
300 mm 3,0 m
Hackschnitzel 5 bis 30 mm 200 mm 2,0 m
300 mm 3,0 m
Sand 0,2 bis 2 mm 200 mm 2,0 m
300 mm 3,0 m
Kies 2 bis 8 mm 200 mm 2,0 m
300 mm 3,0 m

*Als zusätzlicher Schutz sind bei losen Bodenmaterialien weitere 100 mm Material erforderlich, um auszugleichen, dass sich die losen Teile bei einem Sturz auf den Boden seitlich vom Aufprallpunkt verschieben können.

Benutzen die Verantwortlichen andere Arten von Spielplatzböden als in der Tabelle beschrieben, ist eine Prüfung mithilfe des HIC-Werts nach DIN EN 1177 erforderlich. Im Rahmen dieser Prüfung ermitteln die Zuständigen auch die maximale (kritische) Fallhöhe.

Ein in der Praxis häufig genutzter Bodenbelag, bei dem der Fallschutz mittels des HIC-Werts zu prüfen ist, sind Fallschutzplatten.

Fallschutzplatten nach DIN EN 1177

Fallschutzplatten lassen sich für verschiedene Fallhöhen herstellen. Verlegt der Betreiber eines Spielplatzes Fallschutzplatten auf seiner Anlage, muss er die Angaben und Anforderungen des Herstellers beachten. Nur so können die Platten stoßdämpfend wirken und den Fallschutz gewährleisten.

Zusätzlich zum fachgerechten Verlegen müssen Betreiber die Fallschutzplatten regelmäßig warten. Faktoren wie UV-Strahlen oder Verschmutzungen begrenzen die Lebensdauer der Platten, was den Fallschutz langfristig verringert.

Beim Bestimmen der kritischen Fallhöhe müssen Betreiber gemäß DIN EN 1177 auf folgende Punkte achten:

  • Fallhöhe an mindestens vier Fallschutzplatten messen
  • Gesamtmaße der Platten müssen mindestens 1 m2 betragen
  • notwendige Unterlage der Platten: flacher und starrer Beton-/Steinboden oder gleichwertiges Material, das genügend Masse, Dichte und Dicke aufweist
  • alle Verbindungen und Befestigungen am Boden einbeziehen, die für die Installation auf dem Spielplatz genutzt werden

Des Weiteren schreibt die DIN EN 1177 Betreibern vor, die Fallschutzplatten von vier ansteigenden Fallhöhen zu prüfen mit jeweils mindestens neun Fallversuchen pro Höhe (Plattenmitte, Kreuzungsstelle und Mitte der Verbindungsstelle).

Neben Fallschutzplatten nutzen Betreiber auch lose Materialien wie Sand, Kies oder Holz- bzw. Hackschnitzel zum Fallschutz ihres Spielplatzes. Hier gelten andere Anforderungen an das Prüfverfahren nach DIN EN 1177.

DIN EN 1177: Hackschnitzel, Sand und Kies

Auch Sand, Kies oder Hackschnitzel (auch „Playflakes“ genannt) als Bodenmaterial können einen normgerechten Fallschutz bieten.
Eine beispielhafte Anlage mit Hackschnitzeln als Fallschutz zeigen die folgenden Bilder.

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Um die Stoßdämpfung von solch losen Materialien zu gewährleisten, ist jedoch ebenfalls eine Prüfung nach DIN EN 1177 erforderlich.
Die DIN EN 1177 definiert folgenden Prüfablauf für lose Materialien:

1. Der Prüfer spannt einen Rahmen mit mindestens 1 m2 Grundfläche auf einer flachen, starren Unterlage.
2. Auf diese Fläche füllt er das lose Material in der entsprechenden Prüfdicke in den Rahmen. Das zu prüfende Material darf sich hierbei nicht verdichten lassen.
3. Anschließend lässt der Prüfer einen Prüfkopf, der mit Messgeräten ausgestattet ist, auf den Rahmen mit dem Füllmaterial fallen. Er muss den Prüfkopf drei Mal hintereinander auf dieselbe Stelle prallen lassen, ohne den Sand, Kies o. Ä. neu zu verteilen.
4. Erst nach den drei Messungen darf der Prüfer das Bodenmaterial noch einmal im Rahmen verteilen.
5. Daraufhin folgen die nächsten drei Messungen von derselben Stelle, dieses Mal jedoch von größerer Fallhöhe.
6. Insgesamt muss der Prüfer die Aufprallmessungen aus vier ansteigenden Fallhöhen messen. So liegen am Ende mindestens zwölf Messwerte vor (vier verschiedene Höhen mit jeweils drei Messungen).

Anhand der gemessenen Aufprallenergie aus der Prüfung können Prüfer und Betreiber folgende Erkenntnisse ziehen:

  • Verursacht ein Sturz auf den Spielplatzboden aus einer bestimmten Höhe körperliche Verletzungen?
  • Welche Verletzungen können entstehen?
  • Wie schwerwiegend fallen die Verletzungen aus?

DIN EN 1176 und DIN 1177

Von 1997 bis 2008 bildeten die DIN EN 1176 und DIN EN 1177 eine gemeinsame Normenreihe. In dieser enthielt die DIN EN 1177 noch die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzböden. Seit dem Jahr 2008 befinden sich die Regelungen zu Spielplatzböden in Teil 1 der DIN EN 1176.

Weitere Informationen zu den Teilen 1 bis 11 der DIN-Norm 1176 enthält der Beitrag „DIN EN 1176 – Normenreihe zur Wartung und Prüfung von Spielgeräten am Spielplatz“.

Auch wenn die Bestimmungen zu Spielplatzböden nun in der DIN EN 1176 geregelt sind, dient die DIN EN 1177 weiterhin zur Prüfung der Stoßdämpfung von Böden auf Spielplätzen. Außerdem wird die Norm weiterhin aktualisiert. So gibt es seit 2018 u. a. ein zusätzliches Prüfverfahren im Anwendungsbereich der DIN EN 1177.

Quellen: „Das 1x1 der Spielplatzkontrolle“, beuth.de

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