Inhaltsverzeichnis
- Nationale und EU-Schwellenwerte in der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Aktuelle EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge
- Wie Auftraggeber jedes Vergabeverfahren rechtssicher durchführen
Nationale und EU-Schwellenwerte in der Vergabe öffentlicher Aufträge
Eine Ausschreibungspflicht besteht für öffentliche und Sektorenauftraggeber sowie Konzessionsgeber.* Je nach Bereich und Kostenumfang eines Auftrags sieht das Vergaberecht spezifische Schwellenwerte vor, die über das anzuwendende Vergabeverfahren bestimmen.
Es gelten verschiedene Schwellenwerte im Vergaberecht je nach Auftragsart:
- Bauleistung
- Lieferleistung
- Dienstleistung
Der Auftraggeber muss den Wert des Auftrags vor der Auftragsvergabe schätzen. Die Grundlage dafür bildet das deutsche Vergaberecht. Die Schwellenwerte entscheiden darüber, ob eine Ausschreibung
- öffentlich oder beschränkt,
- national oder europaweit
erfolgen muss. Dazu sind die fundierten Schätzkosten des Auftraggebers heranzuziehen (Nettowert ohne Steuern). An dieser Stelle spielen effektiver Angebotswert und tatsächliches Auftragsvolumen keine Rolle.
Achtung: Wird der geschätzte Auftragswert absichtlich zu niedrig angesetzt, um unter dem vom Vergaberecht vorgesehenen Schwellenwert zu bleiben, kann dies ein Nachprüfungsverfahren nach sich ziehen. Ggf. wird dann das bereits eingeleitete Vergabeverfahren aufgehoben, was u. a. erhebliche Mehrkosten verursacht.
Was ist ein Schwellenwert? – Definition für Vergaberecht
Sobald ein Auftrag der öffentlichen Hand einen entsprechenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet, gilt eine Ausschreibungspflicht. So legen die Werte fest, welches Vergabeverfahren zum Tragen kommt. Allerdings unterscheiden sich die vergaberechtlichen Schwellenwerte zum einen je nach Bundesland, zum anderen gelten verschiedene EU-Schwellenwerte je nach Auftragsart.
Anhand der EU-Schwellenwerte entscheidet sich, ob die Ausschreibung national oder europaweit erfolgen muss. Abhängig vom Bundesland ist ggf. dennoch keine öffentliche Ausschreibung erforderlich. Die Wertgrenzen der einzelnen Länder (Stand: 2023) dürfen erreicht, jedoch nicht überschritten werden. Außerdem können die Länder die Grenzen nach Art des Auftrags selbst festschreiben. Erreicht die Auftragswertschätzung die EU-Schwellenwerte bzw. überschreitet sie, ist der Auftrag in jedem Fall europaweit auszuschreiben. Unterschreitet das Volumen der öffentlichen Ausschreibung diese Wertgrenze, genügt eine nationale Ausschreibung.
Jedoch sind u. U. weitere Regelungen zu berücksichtigen, insbesondere zur Binnenmarktrelevanz, zur freihändigen Vergabe sowie zu vergaberechtlichen Ausnahmefällen.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte ist eine freihändige Vergabe möglich
Liegt der geschätzte Auftragswert über den EU-Schwellenwerten, ist die Vergabe international auszuschreiben. Weniger Aufwand hingegen haben die Auftragsgeber nach dem neuen Vergaberecht, wenn die Summe der öffentlichen Ausschreibung die Wertgrenzen unterschreitet. Bild: © InsideCreativeHouse – stock.adobe.com |
Für Aufträge, deren geschätzter Auftragswert unter den EU-Schwellenwerten für die Vergabe liegt, können Auftraggeber das freihändige Vergabeverfahren durchführen. Es erfolgt in einer oder zwei Stufen. Ist Letzteres der Fall, gelten folgende Stufen der beschränkten Ausschreibung:
1. Ermittlung geeigneter Dienstleister (Teilnahmewettbewerb)
→ Die Eignung beruht etwa auf der Eigenart der Leistung oder einem vergleichsweise hohen Aufwand.
2. Aufforderung zur Angebotsabgabe
→ Möglicherweise geht die Aufforderung nur an eine begrenzte Anzahl geeigneter Dienstleister.
Die Vorgaben für das freihändige Vergabeverfahren regelt insbesondere § 12 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Im Unterschied zu sämtlichen anderen Vergabeverfahren zeichnet sich die freihändige Vergabe dadurch aus, dass sie
- die Möglichkeit zu Verhandlungen beinhaltet und
- die wenigsten Reglementierungen aufweist.
Bei überschrittenen EU-Schwellenwerten erfolgt die Vergabe im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Dieses erfolgt in der Regel ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb und Selektion der Bieter.
Binnenmarktrelevanz ist neben Schwellenwerten für Vergabe zu ermitteln
Die nationale Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags reicht nicht aus, wenn eine Binnenmarktrelevanz vorliegt. Zwar werden die EU-Schwellenwerte zur Vergabe des Auftrags unterschritten. Jedoch enthält der Auftrag in diesem Fall Bedingungen, die ihn für Unternehmen anderer EU-Mitgliedsstaaten interessant macht.
Daher gilt bei der Binnenmarktrelevanz:
- Sie ist vom Auftraggeber im Einzelfall festzustellen.
- Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass entsprechende Interessenten in Kenntnis gelangen können.
- Die Veröffentlichung im offiziellen EU-Amtsblatt ist nicht obligatorisch.
Produktempfehlung
Die Ausschreibung erfolgt außerhalb der Vorgaben zur europaweiten Vergabe. Gleichzeitig sind die allgemeinen Grundsätze zur Vergabe von Lieferungen und Leistungen einzubeziehen.
Gesetzliche Anwendbarkeit und Ausnahmefälle
Alle Ausschreibungsvorgaben und EU-Schwellenwerte sind bei der allgemeinen Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Die vergaberechtlichen Schwellenwerte und weitere Vorschriften sind bindend. Die Einhaltung überwachen je nach Bundesinstitution und -land interne Stellen, Ministerien und Innenrevision.
Maßgeblich für die Vergabe öffentlicher Aufträge sind die folgenden Gesetze:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung (VOL)
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Allerdings gibt es auch Leistungen, deren Auftragsvergabe und Schätzungen nicht auf dem Vergaberecht basieren. Diese Ausnahmen regeln insbesondere § 107 sowie § 108 im GWB.
Aktuelle EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Mit der EU-weiten öffentlichen Ausschreibung können auch Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ein Angebot abgeben, dies bedeutet jedoch hohen Aufwand. Daher sieht das Vergaberecht Schwellenwerte vor, die alle zwei Jahre aktualisiert werden. Bild: © pressmaster – stock.adobe.com |
Das GWB-Vergaberecht und seine Schwellenwerte basieren auf EU-Richtlinien. Dabei entscheiden die folgenden Wertgrenzen, ob öffentliche Ausschreibungen national oder EU-weit erfolgen müssen. Die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen stellen die Auftragsberatungsstellen in Deutschland hier zur Verfügung.
EU-Schwellenwerte 2023/2024
Die EU-Kommission aktualisiert und veröffentlicht die EU-Schwellenwerte alle zwei Jahre im Amtsblatt der EU. Die Bekanntgabe erfolgt jeweils im November oder Dezember der vorhergehenden ungeraden Jahreszahl im Voraus für die nächste gerade Jahreszahl und dann beginnende Vergabeverfahren. Zuletzt sind am 16.11.2023 die neuen Schwellenwerte erschienen, sie gelten vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025. Die neuen Werte sind verglichen mit den vorherigen Zahlen jedoch leicht gestiegen.
Für einen schnellen Überblick zeigt die folgende Tabelle, welche Werte ab Januar 2024 gelten und wie stark sie im Vergleich zu den Kennziffern von 2022/2023 gestiegen sind:
Auftraggeber | Auftragsart | EU-Schwellenwerte 2022/2023 | EU-Schwellenwerte 2024/2025 |
Oberste und obere Bundesbehörden, vergleichbare Institutionen | Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 140.000 Euro | 143.000 Euro |
Öffentliche Auftraggeber | 215.000 Euro | 221.000 Euro | |
Verteidigung und Sicherheit | 431.000 Euro | 443.000 Euro | |
Sektorenauftraggeber | 431.000 Euro | 443.000 Euro | |
Öffentliche Auftraggeber | Soziale und andere besondere Dienstleistungen | 750.000 Euro | 750.000 Euro |
Sektorenauftraggeber | 1.000.000 Euro | 1.000.000 Euro | |
Allgemein | Bauaufträge | 5.382.000 Euro | 5.538.000 Euro |
Konzessionen | 5.382.000 Euro | 5.538.000 Euro |
Wie Auftraggeber jedes Vergabeverfahren rechtssicher durchführen
Die EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge werden regelmäßig aktualisiert. Auch die dazugehörigen gesetzlichen Grundlagen ändern sich fortlaufend. Um die geltenden Richtlinien fehlerfrei und effizient anzuwenden, sind verlässliche Nachschlagewerke und praxisnahe Erläuterungen unverzichtbar.
Verantwortliche in der öffentlichen Auftragsvergabe schützen sich mit den richtigen Regelwerken vor Formfehlern und Verstößen, Geldstrafen und Schadensersatzansprüchen:
Produktempfehlungen
„Das neue Vergaberecht“ fasst die Vorschriften für Ausschreibung, Angebot und Vergabe zusammen, insbesondere für Bauleistungen. Dazu erhalten Auftraggeber detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen sowie eine Sammlung relevanter Gesetze und Verordnungen.
Die „Vergabe von Lieferungen und Leistungen“ bietet eine verständliche Darstellung aller Vergabe-Vorschriften mit besonderem Fokus auf Liefer- und Dienstleistungen. Zudem bietet das Handbuch weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur praktischen Umsetzung aller relevanten Vorschriften und Gesetzestexte.
* Sektorenauftraggeber sind für spezifische Bereiche zuständig (sog. Sektoren), etwa Energie oder Verkehr. Konzessionsgeber sind nicht für die unmittelbare Entschädigung der Auftragnehmer zuständig, sondern sprechen diese im Namen von Dritten zu. In der Praxis sind hier ggf. weitere rechtliche Vorgaben und Schwellenwerte bei der Vergabe zu berücksichtigen.
Quellen: „Das neue Vergaberecht“, „Vergabe von Lieferungen und Leistungen“, „Vergaberecht für kommunale Bauhöfe“