Kauf von Prepaid-Karten ist ab 1. Juli 2017 nur mit Ausweis möglich

30.06.2017 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Wer ab dem 1. Juli 2017 eine Prepaid-Karte für sein Handy kaufen möchte, muss mittels eines Ausweises seine Identität nachweisen. Das sieht die Neufassung von § 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vor.

Das Ziel des TKGs ist Terrorbekämpfung: Das Gesetz soll Terroristen und Kriminellen das anonyme Telefonieren erschweren. In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass sich Kriminelle mehrere Prepaid-Karten auf Vorrat gekauft und diese nach jedem Telefonat gewechselt haben. Eine Überwachung dieser Personengruppe war so nicht möglich.

Ausweispflicht bei Prepaid: So wird die Identität des Kunden geprüft

Eine Registrierungspflicht beim Kauf von Prepaid-Karten besteht auch heute schon. Neu ist, dass die Identität des Kunden mittels eines Ausweises geprüft werden muss.

Für die Prüfung der Identität sind laut § 111 TKG folgende Ausweispapiere zulässig:

  • Personalausweis
  • Pass
  • Aufenthaltstitel
  • Ankunftsnachweis oder Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63a Absatz 1 des Asylgesetzes 
  • Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
  • Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften: Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register
  • sonstiger gültiger amtlicher Ausweis, der ein Lichtbild enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird (z.B. nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannter oder zugelassener Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz)

Prepaid-Karten trotz Ausweispflicht online kaufen?

Beim Kauf von Prepaid-Karten ohne persönlichen Kontakt zwischen Händler und Kunde – online z.B. – haben Anbieter andere Verfahren, um die Indentität des Käufers zu prüfen. So setzt die Deutsche Telekom auf so genannte Video-Ident-Verfahren. Der Ausweis wird dabei per Video-Chat von einem Mitarbeiter geprüft, bevor die Prepaid-Karte aktiviert wird.

Andere Anbieter nutzen laut Computer Bild zudem das so genannte Post-Ident-Verfahren. Hierbei prüft ein Postmitarbeiter die Identität des Käufers.

TKG: Mehr Sicherheit durch Ausweispflicht?

Ob die Bundesregierung mit dieser Maßnahme ihr Ziel erreicht, mehr Sicherheit zu erzeugen und den Terror zu bekämpfen, ist fraglich. Denn Prepaid-Karten können in Nachbarländern wie Österreich weiterhin ohne Nachweis der Identität erworben werden. Dank International Roaming können diese Prepaid-Karten dann auch in Deutschland problemlos eingesetzt werden.

Quellen: Telekommuniaktionsgesetz (TGK), Deutsche Telekom, Computer Bild