Inhaltsverzeichnis
- Bundesnaturschutzgesetz: Hecken schneiden nur im Zeitraum Oktober bis Februar
- Die wichtigsten Termine, Fristen und Zeiträume beim Hecken schneiden
- Was gilt in den einzelnen Bundesländern beim Thema „Hecke schneiden“?
- Fazit: Der Einzelfall entscheidet, wann man Hecken schneiden darf
Bundesnaturschutzgesetz: Hecken schneiden nur im Zeitraum Oktober bis Februar
Generell ist das Heckenschneiden in einem Zeitraum durchzuführen, den das „Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege“ oder auch „Bundesnaturschutzgesetz“ (BNatSchG) vorschreibt. Die bundesweite Regelung beantwortet die Frage, wann man Hecken schneiden darf, mit einem Verbotszeitraum vom 01.03. bis zum 30.09. jedes Jahr.
Dieses Verbot bezieht sich auf umfassende Maßnahmen beim Strauch- und Heckenschneiden. Strafen werden ggf. fällig beim:
- Abschneiden = starker Rückschnitt
- Auf den Stock setzen = knapp über dem Boden kappen
- Roden = gänzlicher Beseitigung
Die Schonzeit bis einschließlich September für Hecken dient dem Artenschutz der in der Hecke lebenden Tiere, insbesondere Vögel und Insekten, sowie den Pflanzen an sich. Andernfalls können Hecken im Sommer z. B. einen Sonnenbrand bekommen, wenn sie zu stark zurückgeschnitten werden.
Für den Tierschutz, insbesondere der Vögel und Insekten, ist es nicht immer erlaubt, Hecken zu schneiden. Hintergrund ist, dass die Pflege der Grünflächen keine Brutzeiten nicht stören darf, um die Jungtiere nicht zu gefährden. (Bild: © Heiner Witthake – stock.adobe.com) |
Für welche Pflanzen gilt das Rückschnittverbot von März bis September?
Die festgesetzten Zeiträume gelten für das Schneiden von Hecken, lebenden Zäunen und Gebüschen. Ebenfalls darunter fallen Bäume außerhalb von Waldbepflanzungen sowie auf Flächen mit gärtnerischer Nutzung.
Generell ist der Verbots-Zeitraum für das Schneiden folgender Pflanzen zu berücksichtigen:
- Hecken
- Sträucher
- Gebüsche
- Bäume
- Wallhecken
- Röhricht
- Schilf in natürlichen Vorkommen
Wann ist die beste Zeit zum Hecken schneiden?
Das richtige Stutzen von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen fördert das gesunde Wachstum der Pflanzen. Empfehlenswert ist i. d. R., an zwei Terminen die Hecke zu schneiden:
- Ende Februar – also vor dem jährlichen Verbotszeitraum. Dann sind noch umfassendere Maßnahmen wie ein radikaler Rückschnitt beim Heckenschneiden erlaubt.
- Ab Ende Juni – häufig gebrauchter Stichtag ist der 24. Juni (Johannistag). Vorsicht: Laut BNatSchG darf eine Hecke im Sommer nur geringfügig gestutzt werden.
Generell ist bei lebenden Zäunen auf den Vogelschutz Rücksicht zu nehmen. Das betrifft insbesondere die Nist- und Brutzeit der Vögel. Zudem hängt der beste Zeitpunkt zum Hecken schneiden je nach Pflanzenart von mehreren Faktoren ab, wie z. B.:
- Blühzeitpunkt
- Schnittverträglichkeit
- Wuchscharakter
Während der Verbotszeiten Hecke schneiden: Welche Strafen drohen?
Wer gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstößt und trotz Verbot zu viel Grün abschneidet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann gemäß § 69 BNatSchG mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro bestraft werden. In bestimmten Fällen beträgt die Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Zudem haben die einzelnen Länder und Kommunen die Möglichkeit zu strengeren Auflagen.
Mit welchen Strafen zu rechnen ist, wenn Hecken trotz Verbot geschnitten werden, hängt demnach von folgenden Faktoren ab:
- Bundesland, ggf. der genaue Ort
- Länge und Umfang des Rückschnitts
Daher können die konkreten Kosten für das ordnungswidrige Heckenschneiden in NRW beispielsweise höher ausfallen als in Hamburg. Eine Auflistung der Angaben zu den Bußgeldern nach Ländern findet sich am Ende des Beitrags.
Nicht gänzlich ausgeschlossen: Wann ist Hecken schneiden erlaubt?
Nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte in den Sommermonaten erlaubt. Sie sind nur gestattet, wenn sie den folgenden Zwecken dienen:
- Gesunderhaltung der Pflanzen
- Beseitigung des Zuwachses
- Entfernen von kranken Bäumen und Gehölzen
- Gewährleistung der Verkehrssicherheit
- Umsetzung von Bauvorhaben, sofern nur geringfügiger Bewuchs zu entfernen ist.
Weitere Ausnahmen zum Schnittverbot sind auf behördliche Anordnung möglich.
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Muss die Hecke vorsorglich im Winter geschnitten werden?
Nein, da geringfügiges Stutzen beim Heckenschneiden ganzjährig erlaubt ist. Voraussetzung ist, dass der Schnitt der Gesunderhaltung der Bepflanzung dient. Ebenfalls erlaubt ist das Entfernen des Zuwachses, sofern nistende und brütende Tiere nicht gestört werden.
Dies stützt auch das Landgericht Freiburg (Breisgau) mit seinem Urteil vom 01.12.2017 (LG Freiburg, Az.: 3 S 171/16). Geklagt hatte ein Mann, der der Ansicht war, dass die Hecke seines Nachbarn die landesgesetzlich zugelassene Maximalhöhe von 1,80 m (in diesem Fall in Baden-Württemberg) an keinem Tag im Jahr überschreiten dürfte.
Er forderte, dass der Beklagte seine Hecke schon vor dem 01.03. so weit zurückschneidet, dass diese bis zum 30.09.die maximale Höhe nicht überschreitet. Das kann der Kläger nicht von seinem Nachbarn verlangen, entschied das Gericht. Begründung: Pflanzen wachsen witterungsbedingt, sodass nicht vorhergesehen werden kann, wie viel genau zugeschnitten werden müsste.
Die wichtigsten Termine, Fristen und Zeiträume beim Hecken schneiden
Bei der Planung zur Pflege von Außenanlagen und Gärten hilft der folgende Überblick der wichtigsten Zeiträume:
Zeitraum | Bedeutung |
Ende Februar | Sommergrüne Hecken schneiden |
01.03. bis 30.09. | Bäume und Hecken schneiden verboten |
24.06. bis 31.08. | Zweiter, geringfügiger Heckenschnitt – nicht früher und unter Rücksichtnahme auf Vögel, Insekten etc. |
01.04. bis 15.07. | Brut- und Setzzeit von Vögeln und Säugetieren |
Alle zehn bis 15 Jahre kann altes Holz kann zur Verjüngung auf den Stock gesetzt werden. Dies sollte jedoch nicht im Zeitraum März bis September erfolgen.
Insbesondere bei umfassenden Gartenanlagen ist die Vorausplanung wichtig. Beim Heckenschneiden sind die Zeiträume zu beachten, Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet. Alle wichtigen Informationen sowie Tipps und Hinweise fasst das Buch „Das 1x1 der Baumkontrolle“ kompakt zusammen. (Bild: © juefraphoto – stock.adobe.com) |
Was gilt in den einzelnen Bundesländern beim Thema „Hecke schneiden“?
Landesregierungen und Kommunen können über das BNatSchG hinaus rechtliche Vorgaben festlegen, die das Thema „Hecke schneiden“ betreffen. So haben sie folgende Möglichkeiten:
- Den Zeitraum ausdehnen, in dem das Hecken schneiden verboten ist.
- Bei Verstößen höhere Strafen verhängen.
- Spezifische Baumschutzsatzungen erlassen.
Das geht u. a. aus § 39 Abs. 5 BNatSchG hervor. Bei einem Verstoß ist gemäß § 69 BNatSchG mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro zu rechnen. Weitere Angaben zur Bußgeldhöhe bei ordnungswidrigem Heckenschneiden sind in der folgenden Tabelle je nach Bundesland aufgeführt.
Bundesland | Bußgeldhöhe bei Verstoß |
Baden-Württemberg | keine weiteren Angaben |
Bayern | 50 bis 15.000 Euro |
Berlin | keine weiteren Angaben |
Brandenburg | bis zu 50.000 Euro |
Bremen | 50 bis 7.500 Euro |
Hamburg | keine weiteren Angaben |
Hessen | keine weiteren Angaben |
Mecklenburg-Vorpommern | 100 bis 100.000 Euro |
Niedersachen | 50 bis 25.000 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 40 bis 12.500 Euro |
Rheinland-Pfalz | 52 bis 10.260 Euro |
Saarland | 50 bis 10.000 Euro |
Sachsen | 50 bis 15.000 Euro |
Sachsen-Anhalt | keine weiteren Angaben |
Schleswig-Holstein | keine weiteren Angaben |
Thüringen | keine weiteren Angaben |
Hecken schneiden im Sommer: Die Bundesländer können höhere Geldstrafen verhängen.
In bestimmten Fällen kann das Bußgeld bis zu 50.000 Euro betragen. Zudem sind ergänzende Vorschriften wie die Baumschutzsatzungen der Städte und Gemeinden zu berücksichtigen.
Vorsicht: Zwar beginnt der Zeitraum, in dem das Heckenschneiden in Schleswig-Holstein verboten ist, laut Landesnaturschutzgesetz erst am 15.03. Um sich sicher zu sein, nicht gegen den Bestandsschutz zu verstoßen, empfiehlt sich jedoch der 01.03 als Stichtag.
Fazit: Der Einzelfall entscheidet, wann man Hecken schneiden darf
Das Verbot zum Hecken schneiden im Sommer laut Gesetz gilt nur bedingt für schonenden Form- und Pflegeschnitt. Explizit verboten ist vorrangig der radikale Rückschnitt. Jedoch können die Übergänge fließend sein, was in welchen Fällen erlaubt ist und wann man Hecken schneiden darf.
Fest steht, dass sich Gärtner und Landschaftspfleger nicht allein auf eine günstige Witterung verlassen dürfen. Alle Grundlagen für rechtssicheres Arbeiten sowie nützliche Tipps und Tricks können sie jederzeit im Buch „Das 1x1 der Baumkontrolle“ sowie in der Print-Ausgabe des „Grünflächen-Pakets“ nachschlagen.
Quellen: „Das 1x1 der Baumkontrolle“, „Grünflächen-Paket“, BNatSchG, NABU, bussgeld-info.de