Hauptziel der Überarbeitung der ZTV-Baumpflege, die im November 2017 mit Stand Oktober 2017 erschienen ist, war es, die ZTV konkreter zu machen. So wurden Formulierung wie "sollte" oder "bei Bedarf" durch klare Anweisungen ersetzt, um Klarheit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen. Auch die neue Struktur soll in der Praxis als klare Anweisung dienen.
ZTV-Baumpflege wurde neu strukturiert
Die Struktur wurde entsprechend der VOB und ATV-Normen angepasst:
Abschnitt 0: Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung
Abschnitt 1: Geltungsbereich
Abschnitt 2: Stoffe, Bauteile
Abschnitt 3: Ausführung
Abschnitt 4: Nebenleistungen, besondere Leistungen
Abschnitt 5: Abrechnung
Abschnitt 0 soll künftig als Checkliste beim Aufstellen einer Leistungsbeschreibung gesehen werden und so eine Hilfe in der Praxis sein.
ZTV-Baumpflege: Der Jungbaum wird zum inhaltlichen Schwerpunkt
Inhaltliche Schwerpunkte der Überarbeitung der ZTV-Baumpflege sind insbesondere:
- Jungbaumpflege
- Maßnahmen zu Formschnitt und Kopfbaumschnitt
- Artenschutz mit Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
- Begriffsbestimmungen
Entfallene Maßnahmen nach ZTV-Baumpflege 2017
Um die Aktualität der neuen ZTV-Baumpflege zu garantieren, wurden veraltete Maßnahmen aus dem Regelwerk gestrichen. Dies betrifft insbesondere:
- Die Kronenauslichtung als Maßnahme der Pflege oder Vorsorge wurde als nicht wirksam eingestuft.
- Der Kronenregenerationsschnitt als Kombination von Kroneneinkürzung und Kronenpflege als extra Maßnahme wurde herausgenommen.
- Kronensicherungsschnitt und Einkürzung von Kronenteilen entfallen als Einzelmaßnahme. Alle Arten der Kroneneinkürzung wurden in der neuen ZTV-Baumpflege zusammengefasst.
- Das Kapitel "Rinden- und Holzschäden" ist ersatzlos entfallen. Relevante Maßnahmen sind nun in den neuen Abschnitten "Behandlung von Wunden" und "Schutz vor Rindenschäden" zu finden.
Was ist ZTV-Baumpflege?
Die ZTV-Baumpflege ist ein Regelwerk, das Begriffe, Anforderungen an Leistungen sowie Baustoffe definiert und damit als Vertragsgrundlage für die Vergabe und Leistungsbeschreibung sowie als Hilfestellung für die Kontrolle ausgeführter Leistungen und der Abrechnung dient.
Baumpflegearbeiten sind Bauleistungen gemäß VOB. Die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand erfolgt also nach den Regeln des Vergaberechts. Eine Mustergliederung für so eine Bauausschreibung finden Sie im Merkblatt "Die neue ZTV-Baumpflege", das Sie kostenlos herunterladen können.
Weiterführende Informationen zur Baumpflege bietet das Buch "Das 1x1 der Baumkontrolle". Es vermittelt praktisches Wissen für die verpflichtende Kontrolle vor Ort, ergänzt durch Abbildungen und Pflegemaßnahmen.
Quelle: "Das 1x1 der Baumkontrolle"