Inhaltsverzeichnis
- Was ist das BVaDiG?
- Ziele des BVaDiG
- Die Rolle der Digitalisierung in der beruflichen Bildung
- Hauptkomponenten des BVaDiG
- Umsetzung des BVaDiG
- Auswirkungen des BVaDiG auf den Arbeitsmarkt
- FAQs
- Fazit
Was ist das BVaDiG?
Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) wurde auf den Weg gebracht, um die Anerkennung von erworbenen beruflichen Qualifikationen zu verbessern und die Digitalisierung im Bereich der beruflichen Bildung zu unterstützen. Mit ausschlaggebend dafür war die Corona-Pandemie, die ein sprichwörtliches Loch in die entsprechenden Ausbildungsjahrgänge gerissen und zusätzlich den Fachkräftemangel verschärft hat.
Das Gesetz, das großteils am 01.08.2024 in Kraft treten wird, richtet sich primär an Berufstätige und Auszubildende sowie an Bildungseinrichtungen, die digitale Technologien in ihre Lehrpläne integrieren wollen. Vor allem bei der ersten Gruppe sollen damit Kenntnisse und Fähigkeiten anerkannt werden, die durch Berufserfahrung – aber ohne entsprechenden Abschluss – erlangt wurden.
Zu den Zielen und Gründen des BVaDiG äußerte sich Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger folgendermaßen:
„(…) Der Fachkräftemangel und die Bürokratie sind zwei zentrale Herausforderungen für unser Land. (…) Wir wollen Menschen ohne formalen Berufsabschluss einen Weg eröffnen, ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen. (…) Zudem erfüllen wir mit dem Gesetzesentwurf die Erwartung junger Menschen und Unternehmen an eine digitale und unbürokratische Ausbildung (…)“
(vgl. https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2024/02/070224-BVaDiG.html)
Ziele des BVaDiG
Das BVaDiG verfolgt mehrere wichtige Ziele:
- Validierung von Kompetenzen: Anerkennung und Zertifizierung beruflicher Fähigkeiten, unabhängig von formalen Abschlüssen.
- Digitalisierung: Einführung digitaler Dokumente und Prozesse in der Berufsbildung.
- Mobiles Ausbilden: Klare Rahmenbedingungen für digitales mobiles Ausbilden.
- Virtuelle Prüfungen: Teilnahme an Prüfungen und Sitzungen per Videokonferenz.
Die Bedeutung der Berufsbildungsvalidierung
Die Validierung von beruflichen Qualifikationen ist ein zentraler Bestandteil des BVaDiG. Sie ermöglicht es Arbeitskräften, ihre erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse offiziell anerkennen zu lassen. Dies ist besonders wichtig für Quereinsteiger, Ausbildungs- und Studienabbrecher und Menschen mit Einschränkungen.
Die Rolle der Digitalisierung in der beruflichen Bildung
Die Digitalisierung spielt eine entscheidende Rolle im BVaDiG. Sie bietet zahlreiche Vorteile, u. a.:
- Erweiterter Zugang zu Bildungsressourcen: Digitale Plattformen ermöglichen den Zugang zu einer Vielzahl von Lernmaterialien und Kursen. Damit werden diese Inhalte auch Gesellschaftsgruppen zugänglich, die nicht einfach den Wohnort zum Ausbildungszweck wechseln können oder aufgrund der zu hohen Materialkosten sich gegen ebensolche entscheiden (Stichwort Bildungsgerechtigkeit.
- Flexibilität beim Lernen: E-Learning und Online-Kurse bieten mehr Flexibilität für Lernende. Auch hier wird die „Zielgruppe“ der Lernenden erweitert. In Eigenverantwortung können Berufstätige neben der Arbeit oder beispielsweise alleinerziehende Eltern ihre Lernabschnitte selbst festlegen.
- Verbesserte Lehrmethoden: Der Einsatz digitaler Technologien kann die Qualität der Lehre verbessern und neue didaktische Ansätze ermöglichen. Durch Learning Analytics und/oder die Unterstützung von Künstlicher Intelligenz können für verschiedene Lerntypen jeweils unterschiedliche Lerninhalte und Lernformate bereitgestellt werden.
Hauptkomponenten des BVaDiG
Das BVaDiG besteht aus mehreren zentralen Komponenten, die im Folgenden näher erläutert werden:
Validierungsverfahren
| Das Gesetz definiert spezifische Verfahren zur Validierung von erworbenen beruflichen Fähigkeiten (unabhängig von qualifizierenden Abschlüssen). Diese Verfahren sind darauf ausgelegt, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen zu erhöhen und einen dritten Bildungsweg neben Ausbildung und Studium zu ermöglichen.
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Digitale Bildungsplattformen
| Ein wichtiger Aspekt des BVaDiG ist die Förderung digitaler Bildungsplattformen. Diese Plattformen bieten Zugang zu einer Vielzahl von Online-Kursen und Lernmaterialien, die speziell auf die Bedürfnisse der Lernenden zugeschnitten sind.
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Qualifikationsrahmen
| Das BVaDiG unterstützt die Entwicklung eines Qualifikationsrahmens, der die Vergleichbarkeit von beruflichen Qualifikationen erleichtert. Dieser Rahmen dient als Referenz für die Anerkennung von Qualifikationen.
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Förderprogramme
| Das Gesetz sieht verschiedene Förderprogramme vor, die Bildungseinrichtungen und Fachkräfte bei der Integration digitaler Technologien und der Validierung von Qualifikationen unterstützen.
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Die Umsetzung des BVaDiG
Die erfolgreiche Umsetzung des BVaDiG erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Akteure, darunter:
- Bildungseinrichtungen: Sie müssen digitale Technologien in ihre Lehrpläne integrieren und Validierungsverfahren anbieten.
- Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetriebe: Sie sollten die Anerkennung von erworbenen Fähigkeiten unterstützen und digitale Kompetenzen fördern.
- Arbeits-/Fachkräfte: Sie sollten die Möglichkeiten zur Validierung ihrer Qualifikationen und zur Weiterbildung nutzen.
Änderungen im Berufsbildungsgesetz
Die Durchführung des BVaDiG zieht Ergänzungen und Änderungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nach sich:
- neuer Abschnitt 6: Feststellung und Bescheinigung der beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs.
- § 11 BBiG-neu: Verträge können in Textform (digital) abgefasst werden.
- §§ 50b–50e BBiG-neu: Neue Regelungen für das Validierungsverfahren.
Das Validierungsverfahren: „Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs“
Ziel des Validierungs- oder Feststellungsverfahrens ist es, Personen, die aus den unterschiedlichsten Gründen bisher keinen Berufsabschluss erworben haben, durch eine positive Validierung auf ein Bildungsniveau mit vergleichbarem Abschluss zu heben – und diese in der Folge zu motivieren, sich weiterzubilden und ggf. einen Ausbildungs- oder Fortbildungsabschluss anzustreben.
→ Dies könnte insbesondere das Problem des Fachkräftemangels abfedern.
Besondere Regelungen beim Validierungsverfahren wird es für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen geben.
Durchführung des Verfahrens § 50c Abs. 2 BBiG-neu
„Der Feststeller oder die Feststellerin hat für die Feststellung geeignete Instrumente auszuwählen. Zu diesen Instrumenten gehören insbesondere mündliche und praktische Aufgaben sowie die Einbeziehung von Arbeitsergebnissen aus der Tätigkeit im Referenzberuf in den letzten beiden Jahren vor Antragstellung. Auf schriftliche Aufgaben ist zu verzichten, wenn die Feststellung mittels anderer Instrumente mit vertretbarem Aufwand möglich ist.“
Die Feststellung und Bescheinigung ist in diesem Kontext gleichzusetzen mit „Validierung“. Diese belegt dokumentarisch die berufliche Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurde.
Herausforderungen und Lösungen
Die Umsetzung des BVaDiG bringt verschiedene Herausforderungen mit sich, darunter:
- Komplexität der Validierungsverfahren: Die Verfahren zur Validierung von Qualifikationen können komplex und zeitaufwendig sein.
- Zugang zu digitalen Technologien: Nicht alle Bildungseinrichtungen und Arbeitskräfte haben gleichermaßen Zugang zu digitalen Technologien.
Auswirkungen des BVaDiG auf den Arbeitsmarkt
Das BVaDiG hat dennoch das Potenzial, den deutschen Arbeitsmarkt erheblich zu beeinflussen. Durch die Verbesserung der Anerkennung von Qualifikationen und die Förderung der Digitalisierung kann es den Zugang zu qualifizierten Fachkräften erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken.
Best Practices für Bildungseinrichtungen
Bildungseinrichtungen können das BVaDiG erfolgreich umsetzen, indem sie:
- digitale Kompetenzen fördern: Integration digitaler Technologien in die Lehrpläne.
- Validierungsverfahren anbieten: Unterstützung von Fachkräften bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen.
- Netzwerke aufbauen: Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen und Arbeitgebern.
FAQs
Was ist das Ziel des BVaDiG?
Das BVaDiG zielt darauf ab, die Anerkennung erworbener beruflicher Fähigkeiten zu verbessern und die Digitalisierung in der beruflichen Bildung zu fördern.
Wie unterstützt das BVaDiG die Digitalisierung in der beruflichen Bildung?
Das Gesetz fördert die Integration digitaler Technologien in die Lehrpläne und die Nutzung digitaler Bildungsplattformen.
Wer kann von der Berufsbildungsvalidierung profitieren?
Fachkräfte, die ihre erworbenen beruflichen Fähigkeiten anerkennen lassen möchten, können von der Validierung profitieren.
Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung des BVaDiG?
Zu den Herausforderungen gehören die Komplexität der Validierungsverfahren und der Zugang zu digitalen Technologien.
Welche Rolle spielen Arbeitgeber im Rahmen des BVaDiG?
Arbeitgeber sollten die Anerkennung von Qualifikationen unterstützen und digitale Kompetenzen fördern.
Fazit
Das BVaDiG ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und zur Förderung der Digitalisierung in der beruflichen Bildung und trägt auch dazu bei, das Potenzial junger Menschen, die keinen Berufsabschluss haben, im Arbeitsmarkt besser zu nutzen. Die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes erfordert die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure und die Nutzung der bereitgestellten Fördermittel sowie Ressourcen.
Insgesamt sieht die Zukunft des BVaDiG vielversprechend aus. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und dem steigenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften wird das Gesetz eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der beruflichen Bildung und des Arbeitsmarktes spielen. Mit seiner erfolgreichen Umsetzung können Fachkräfte, Bildungseinrichtungen und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren.
Ausblick
Nachdem das Gesetz den Bundesrat am 05.07.2024 passiert hat, sollte es zeitnah im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und rechtskräftig werden (größtenteils wird es am 01.08.2024 in Kraft treten). In einer begleitenden Entschließung des Bundesrats geht es u. a. um die Forderung, die Schaffung des Anspruchs auf ein Feststellungsverfahren auf den 01.01.2026 zu verschieben. Denn nur so sei „die rechtssichere Durchführung von Validierungsverfahren sicherzustellen, zumal die zuständigen Stellen bisher keine Erfahrung mit solchen Validierungen hätten und eine ausreichende Vorbereitungszeit bräuchten“ (BR-Drs. 292/24).
Quellen: Regierungsentwurf BVaDiG, https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0292-24B.pdf, https://dip.bundestag.de/vorgang/berufsbildungsvalidierungs-und-digitalisierungsgesetz-bvadig/308708, https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2024/02/070224-BVaDiG.html