ATLAS-Ausfuhranmeldung: Vermeiden Sie mit dieser Checkliste die 10 häufigsten Fehler!
19.06.2019 | sta, juse
Wird eine Ware in ein Drittland exportiert, muss sie beim zuständigen Zollamt über das Verfahren ATLAS zur Ausfuhr angemeldet werden. Die Krux beim Ausfüllen der ATLAS-Ausfuhranmeldung ist jedoch, entsprechende Zollregeln zu kennen und die Angaben richtig einzutragen. Mit dieser Checkliste vermeiden Sie die 10 häufigsten Fehler.Definition: Was ist ATLAS ?
Das Automatisierte Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System „ATLAS“ ist ein IT-Verfahren des Zolls. Der ATLAS-Server kann als Kontrollinstanz verstanden werden, die zwischen dem Zoll und den Exportunternehmen geschaltet ist. ATLAS prüft die Anträge, die beim Zoll eingehen, auf Richtigkeit.
Checkliste ATLAS-Ausfuhranmeldung: In diesen Fällen passieren die häufigsten Fehler
Die ATLAS-Ausfuhranmeldung ist ein komplexes Thema. Dennoch muss die korrekte Abgabe einer Ausfuhranmeldung oberstes Ziel eines jeden Ausführers/Anmelders sein, damit die Ware rechtzeitig verschickt werden kann.
Die nachfolgende Übersicht zeigt 10 Fälle auf, bei denen die häufigsten Fehler beim Erstellen einer ATLAS-Ausfuhranmeldung passieren:
1. Fehler | Bezugsnummer und Kennnummer der Sendung |
Die Felder „Bezugsnummer“ und „Kennnummer der Sendung“ müssen eine Nummer enthalten, die einen Bezug zur Sendung hat. Das kann z. B. eine Rechnungs- oder Lieferscheinnummer sein. | |
2. Fehler | Wahl der Beteiligtenkonstellation |
Bestimmen Sie vor der Ausfuhranmeldung, wer welcher Beteiligter des Vorgangs ist: Klären Sie, wer Ausführer, Anmelder, Subunternehmer, Vertreter oder Empfänger ist. | |
3. Fehler | ZA-Bewilligung umfasst nicht die Warennummer |
Prüfen Sie vor Erstellung der Ausfuhranmeldung, ob in der „ZA-Bewilligung“ die Warennummer enthalten ist (Schreiben/Bewilligung kommt vom Hauptzollamt aufgrund Ihres Antrags). | |
4. Fehler | Zuständigkeit der Dienststelle |
Wenn Sie eine ATLAS-Ausfuhranmeldung im Normalverfahren mit „Gestellung außerhalb des Amtsplatzes“ anmelden, überprüfen Sie vorher, an welchem Ort sich die Ware aktuell befindet. Nur so wissen Sie, bei welchem Ausfuhrzollamt Sie gestellen bzw. eine Ausnahmegenehmigung einholen müssen. | |
5. Fehler | Ausgangszollstelle und die Rolle EXT |
Überprüfen Sie anhand der EU-Datenbank, ob es sich um eine Ausfuhrzollstelle (Rolle EXP) oder um eine Ausgangszollstelle (EXT) handelt. | |
6. Fehler | Warenbeschreibung unvollständig |
Ergänzen Sie bei Bedarf die vom Elektronischen Zolltarif (EZT) vorgeschlagene Warenbeschreibung um bestimmte Merkmale Ihres Produkts. Anhand Ihres Textes muss der Zoll auf die angegebene Warentarifnummer kommen. | |
7. Fehler | Falscher Wert beim Statistischen Warenwert |
Bedenken Sie, dass der Warenwert nicht immer dem Statistischen Warenwert entspricht. Je nach Incoterms©-Klausel werden z. B. die Versand- und Versicherungskosten hinzugerechnet oder abgezogen. | |
8. Fehler | Falsche Anzahl bei den Packstückangaben |
Achten Sie auf die richtige Anzahl bei Ihren Packstücken. Sollte die schriftliche Anmeldung mit der physischen Anzahl nicht übereinstimmen, wird die Ausfuhranmeldung bei der Zollbeschau ansonsten u. U. abgelehnt. | |
9. Fehler | Fehlende Genehmigungscodierungen |
Beachten Sie zwingend bei jeder ATLAS-Ausfuhranmeldung die dazugehörigen Exportkontrollmaßnahmen im EZT. Da die Texte oft sehr techniklastig sind, scheuen Sie sich nicht, im Haus z. B. Ihre Konstrukteure um Hilfe zu bitten. | |
10. Fehler | Status Wiedervorlage |
Kontrollieren Sie regelmäßig (mind. 1x monatlich), ob alle ATLAS-Vorgänge den Status „Erledigt“ tragen. → Falls nicht, organisieren Sie sich schnellstmöglich einen Alternativnachweis zur Vorlage gegenüber dem Zoll. |
Um Fehler bei der ATLAS-Ausfuhranmeldung zu vermeiden, wird von Zollbeauftragten fundiertes Fachwissen verlangt, das ständig erweitert und aktualisiert werden muss. Eine passende Unterstützung sind z. B. bestimmte ATLAS-Softwarelösungen.
Quelle: „Zeitschrift ZOLL.EXPORT“ (Ausgabe 4/2019)