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"Kostenberechnung nach DIN 276:2018-12 – Herstellungs- und Beseitigungskosten"


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Kostenberechnung nach DIN 276:2018-12 – Herstellungs- und Beseitigungskosten

© koumaru – stock.adobe.com

In der Bauwirtschaft ist die präzise Ermittlung und Verwaltung von Kosten entscheidend. Ein etablierter Standard zur Kostenerhebung und Kostenplanung ist die DIN 276, die eine systematische und transparente Aufschlüsselung der Baukosten ermöglicht. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Übersicht über die DIN 276:2018-12, ihre Anwendung und die Vorteile, die sie bietet.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die DIN 276?
  2. Struktur der DIN 276
  3. Praktische Anwendung der DIN 276 im Bauprojekt
  4. Vorteile der DIN 276
  5. FAQ
  6. Fazit

Was ist die DIN 276?

DIN 276 ist eine Norm zur Ermittlung von Baukosten, die in Deutschland zum gängigen Standard der Baukostenberechnung innerhalb der Vorplanung wurde. Sie dient der detaillierten Kostenschätzung und -kontrolle bei Bauprojekten und ermöglicht eine standardisierte Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten. Durch die Novellierung im Jahr 2018 wurde gezielt auf die planerischen Anforderungen bei der Kostenberechnung von Bauprojekten eingegangen.

Was kam mit der Novellierung hinzu?

Neben Hochbauten wurden auch die Kosten von Infrastruktur, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen und Freianlagen anhand eines einheitlichen durch die DIN 276 normierten Kostensystems katalogisiert. Darüber hinaus kam eine gänzlich neue Kostengruppe (KG 800 „Finanzierungskosten“) hinzu und die Kalkulation der zweiten, bzw. dritten Planungsebene wurde in die Vorplanungsphase gezogen.

Struktur der DIN 276

Kostengruppen

Die DIN 276 gliedert die Baukosten in verschiedene Kostengruppen, die jeweils bestimmte Kostenarten beinhalten. Diese Struktur ermöglicht eine detaillierte Kostenanalyse, -einschätzung und -verfolgung.

Das Hilfsmittel zur Kostenschätzung – die Hauptkostengruppen

Findet gemäß HOAI eine Vorplanung statt, müssen alle Kosten, gegliedert nach einzelnen Kostenstellen, angegeben, bzw. geschätzt werden. Diese sind in der DIN 276, wie folgt, definiert:

  1. Kostengruppe 110–130: Grundstückskosten
  2. Kostengruppe 210–250: Herrichten und Erschließen
  3. Kostengruppe 310–390: Bauwerk – Baukonstruktion Kostengruppe 400: Bauwerk – Technische Anlagen
  4. Kostengruppe 510–590: Außenanlagen
  5. Kostengruppe 610–690: Ausstattung und Kunstwerke
  6. Kostengruppe 710–790: Baunebenkosten
  7. Kostengruppe 810–890: Finanzierungskosten

Die erste Ebene der Kostenermittlung, bzw –gliederung repräsentieren Hunderterzahlen (100,200,300 etc.). Ihnen wird jeweils eine Bezugseinheit durch die Anwendung der DIN 277 zugeordnet.

  • KG 100 – Bezugseinheit: Grundstücksfläche (GF)
  • KG 200 – Bezugseinheit: Grundstücksfläche (GF)
  • KG 300 und KG 400 – Bezugseinheit: Brutto-Grundfläche (BGF)
  • KG 500 – Bezugseinheit: Außenanlagenfläche (AF)
  • KG 600 – Bezugseinheit: Brutto-Grundfläche (BGF)
  • KG 700 – Bezugseinheit: Brutto-Grundfläche (BGF)
  • KG 800 – Bezugseinheit: Brutto-Grundfläche (BGF)

Die zweite Ebene untergliedert die Kostengruppen weiter (Beispiel):

-        KG 210 Vorbereitende Maßnahmen: Dazu gehören Arbeiten wie das Freimachen des Baugrundstücks, Abbrucharbeiten und das Entfernen von Altlasten.

-        KG 220 Herrichten des Grundstücks: Hierunter fallen Maßnahmen wie das Planieren, Verdichten und das Herstellen von Baugruben.

-        KG 230: Erschließung: Ver- und Entsorgungsleitungen, wie Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation

-        KG 240 Baustraßen und Bauplätze: Dazu gehören die Herstellung und Unterhaltung von Baustraßen und Bauplätzen während der Bauzeit

-        KG 250 Sonstige Maßnahmen: alle bisher in der zweiten Ebene nicht vorkommenden, aber anfallenden Maßnahmen.

Die dritte Ebene am Beispiel der KG 210:

-        KG 211 Freimachen des Baugrundstücks

-        KG 212 Abbruch von Bauwerken

-        KG 213 Beseitigung von Altlasten

-        KG 214 Sicherungsmaßnahmen

-        KG 215 Sonstige vorbereitende Maßnahmen

→ Eine grundlegende, bzw. umfassende Änderung der Novellierung der DIN 276:2018-12 war, dass die Kosten der Kostenberechnung in der dritten Ebene der Kostengliederung vorliegen müssen und die Gesamtkosten unter Angabe aller Kosten je Kostengruppe bereits in der ersten Ebene der Kostengliederung aufgestellt werden.

Das hat zur Folge, dass seit Ende 2018 Kostenberechnungen bereits in der Vorplanung stattfinden und in die dritte Gliederungsebene (z. B. KG 215) gehen – und nicht erst, wie bis dahin üblich, in der Ausführungsplanung berechnet werden.

Praktische Anwendung der DIN 276 im Bauprojekt

Bereits in der frühen Planungsphase eines Bauprojekts sollten die Prinzipien der DIN 276 angewendet werden, um eine solide Kostenprognose, bzw. Kostenbasis zu schaffen.

Kostenkontrolle und -überwachung

Während der Bauausführung ermöglicht die DIN 276 eine kontinuierliche Kostenkontrolle und -überwachung, um sicherzustellen, dass das Projektbudget eingehalten wird.

Methoden zur Kostenüberwachung

  1. Soll-Ist-Vergleich: Regelmäßige Überprüfung der tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber den geplanten Kosten.
  2. Abweichungsanalyse: Identifikation und Analyse von Kostenabweichungen zur Einleitung von Korrekturmaßnahmen.

Werkzeuge und Methoden

  • Kostenermittlungstools: Einsatz spezialisierter Softwaretools zur Unterstützung der Kostenermittlung und -überwachung.
  • Regelmäßige Reports: Erstellung regelmäßiger Kostenberichte zur Überwachung des Projektfortschritts.
Kostenvoranschlag nach DIN 276

Nach der Kostenberechnung des Entwurfs folgte bis 2018 der Kostenanschlag. Dieser erfolgte erst bei Auftragsvergabe. Die DIN 276:2018-12 führte einen verbindlichen Kostenvoranschlag ein. Dieser kann für das gesamte Bauprojekt einmalig oder für gewählte Projektabläufe mehrmalig erstellt werden. Dies hat den Zweck, Angebote via Plankosten zu vergleichen und auch nach dem Vergabeprozess die Dokumentation und Kontrolle zu erleichtern.

Die Einführung eines Kostenvoranschlages veränderte auch die Anforderungen an den Kostenanschlag: Nun müssen Vertragsunterlagen von ausführenden Gewerken und etwaige technische Berechnungen vorliegen. Falls bereits gebaut wurde, müssen zur jeweiligen Beauftragung geplante Leistungen und Kosten zusammengestellt werden. Neben bereits berechneten Leistungen dient eine Mengenermittlung von Teilleistungen, die bereits erbracht wurden, der Kostenprognosen als Grundlage.

Vorteile der DIN 276

Transparenz und Vergleichbarkeit

Durch die standardisierte Gliederung der Kosten schafft die DIN 276 Transparenz und erleichtert den Vergleich von Bauprojekten.

Effiziente Kommunikation

Die einheitliche Kostengliederung erleichtert die Kommunikation zwischen allen Beteiligten eines Bauprojekts, von Planern und Architekten bis hin zu Bauherren und Investoren.

Optimierte Kostenplanung

Mit der DIN 276 können Bauprojekte präziser geplant und gesteuert werden, was zu einer Reduktion von Kostenüberschreitungen und einer besseren Budgetkontrolle führt.

FAQ zur DIN 276

Was ist eine Kostenberechnung nach DIN 276? Eine Kostenberechnung nach DIN 276 ist die detaillierte Aufschlüsselung und Schätzung der Baukosten basierend auf den in der Norm festgelegten Kostengruppen.

Wie sieht eine Kostenschätzung nach DIN 276 aus? Eine Kostenschätzung nach DIN 276 enthält die detaillierte Aufschlüsselung der Baukosten in verschiedene Kostengruppen, wie Grundstückskosten, Baukosten, technische Anlagen und mehr.

Fazit: Letzte Aktualisierung der DIN 276

Die DIN 276 ist ein unverzichtbares Werkzeug für die Kostenplanung und -kontrolle im Bauwesen. Sie bietet eine strukturierte und transparente Methodik zur Ermittlung von Baukosten und trägt wesentlich zur erfolgreichen Durchführung von Bauprojekten bei. Durch die Anwendung der DIN 276 können Bauprojekte präziser geplant, effizienter durchgeführt und Kostenüberschreitungen vermieden werden.

Quellen: „Informationsdienst Bauleitung“, www.baunormlexikon.de/norm/din-276, DIN 276:2018-12 Kosten im Bauwesen - Änderungen und Neuerungen (bauindex-online.de)

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