Flachdachrichtlinie: Im März 2020 sind neue Skizzen hinzugekommen
12.01.2021 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Seitdem die aktuelle Fassung der Flachdachrichtlinie aus dem Jahr 2016 die alte Fassung (2008) abgelöst hat, hat die Richtlinie weitere Anpassungen in den Jahren 2017, 2019 und 2020 erfahren. Welche Änderungen sich 2019 und 2020 ergeben haben, wie die Flachdachrichtlinie 2016 angepasst wurde und wie sie zu den DIN-Normen zur Abdichtung abzugrenzen ist, zeigt dieser Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
- Flachdachrichtlinie 2020: neue Detailskizzen in Anhang II
- Flachdachrichtlinie 2019: Diese Änderungen sind seit Mai 2019 zu beachten
- Änderungen in der Flachdachrichtlinie 2016 gegenüber der vorherigen Ausgabe
- Was regelt die Richtlinie für das Flachdach?
- DIN 18531 vs. Flachdachrichtlinie
Flachdachrichtlinie 2020: neue Detailskizzen in Anhang II
Die aktuellen Änderungen der Flachdachrichtlinie vom März 2020 beziehen sich im Wesentlichen auf den Anhang II, der beispielhafte Detailskizzen enthält. Die Detailskizzen wurden 2020 um mehrere Türanschlüsse erweitern, sodass nun zehn Prinzipskizzen zu diesem Thema existieren, statt bisher sechs.
Weitere Änderungen in der aktuellen Flachdachrichtlinie vom März 2020 sind eher redaktioneller Art:
- Die Detailskizzen sind teilweise dahingehend geändert, dass eine durchgehende Stahlbetondecke im Bereich des Türanschlusses vorgesehen wird, anstatt hier einen Deckenversprung anzuordnen. Von insgesamt zehn dargestellten Konstruktionen sind jetzt sechs Detailskizzen mit durchlaufender Stahlbetondecke und nur noch vier mit Deckenverspung im Bereich des Türanschlusses enthalten.
- Im Hinblick auf die energetischen Anforderungen an Gebäude aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden die Türanschlüsse außerdem hinsichtlich der Wärmedämmmaßnahmen verbessert, um insbesondere Wärmeverluste über Wärmebrücken zu minimieren.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass durch die vorgenommenen Änderungen an der Konstruktion von Türanschlüssen einerseits der in der Praxis bereits gängigen Ausführung Rechnung getragen wird, indem eine durchlaufende Stahlbetondecke im Bereich des Türanschlusses ausgeführt wird, und andererseits die energetische Qualität dieses Details verbessert wird, indem die Wärmebrückenwirkung minimiert wird.
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Detaillierte Ausführungen zu den Änderungen 2020 sowie zur Flachdachrichtlinie inklusive zahlreicher Skizzen enthält der Ratgeber „Praxisgerechte Bauwerksabdichtungen". Planer und Ausführer finden in diesem Werk bewährte und normgerechte Detaillösungen mit praktischen Ausführungshinweisen zu den unterschiedlichen Bauwerksabdichtungen.
Flachdachrichtlinie 2019: Diese Änderungen sind seit Mai 2019 zu beachten
Seit Mai 2019 sind insbesondere folgende drei Neuerungen zu beachten:
- In Tabelle 6, die die Mindestfügebreite von Kunststoff- und Elastomerbahnen in Abhängigkeit von Fügeverfahren regelt, wurde eine Anpassung vorgenommen: Die Mindestfügebreite von EPDM-Bahnen bei Warmgasschweißen mit Polymerbitumen ist auf 40 mm von ursprünglich 60 mm herabgesetzt worden.
- Im Anhang II der Flachdachrichtlinie wurden zahlreiche Detailskizzen überarbeitet und teilweise um neue Zeichnungen ergänzt.
- Die Schrift „Hinweise zur Lastermittlung“, auf die die Flachdachrichtlinie zumindest Bezug nimmt, wurde geändert.
- Die Skizzen in den Flachdachrichtlinien wurden grafisch neu aufbereitet. Neben einer Standardskizze für einen Türanschluss mit einer Anschlusshöhe von 15 cm sind nun auch Ausbildungsbeispiele für reduzierte Türanschlusshöhen von ≥ 5 cm enthalten.
Exkurs: Wann kann laut Flachdachrichtlinie die Anschlusshöhe von 15 cm auf 5 cm reduziert werden?
Standard-Anschlusshöhe: 15 cm Die Flachdachrichtlinie fordert an Türen standardmäßig eine Anschlusshöhe von 15 cm. Diese Forderung bezieht sich auf die Oberfläche des Belags, auf die Oberfläche einer ggf. vorhandenen Kiesschüttung oder auf die Oberfläche der Begrünung. Bei Abdichtungen ohne Kies-, Nutz- oder Vegetationsschicht bezieht sich die Anschlusshöhe auf die Oberflächenfläche. Die 15 cm Anschlusshöhe sollen verhindern, dass durch Niederschlagswasser oder andere Wasseransammlungen Flüssigkeit durch die Türschwelle in das Gebäudeinnere gelangt. |
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Türanschluss – Ausführung mit Bitumenbahnen.
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Reduzierte Anschlusshöhe: 5 cm Da die Standard-Anschlusshöhe von 15 cm zu einer Stufenbildung zwischen dem Innen- und dem Außenbereich führt und somit die Barrierefreiheit negativ beeinflusst, gestattet die Flachdachrichtlinie seit 2019 eine Verringerung der Anschlusshöhe im Bereich von Türen und Zugängen. Die Anschlusshöhe kann laut Flachdachrichtlinie aber nur reduziert werden, wenn gewährleistet werden kann, dass das Wasser im Tür-/Zugangsbereich einwandfrei abfließen kann und zusätzlich die Beanspruchung durch Spritzwasser minimiert wird. Dieses Maß bezieht sich auf das obere Ende der Abdichtung (Abdichtungsrand). Bei Anschlussblechen bezieht sich diese Anschlusshöhe auf das obere Ende des Blechs unter dem Sockelprofil. |
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Türanschluss mit Entwässerungsrinne – Ausführung mit Bitumenbahnen. Quelle: Peter Schmidt |
Änderungen in der Flachdachrichtlinie 2016 gegenüber der vorherigen Ausgabe
Mit der Neuausgabe der Flachdachrichtlinie im Jahr 2016 haben sich einige grundlegende Änderungen ergeben. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen:
- Neustrukturierung der Flachdachrichtlinie (u. a. keine Unterscheidung mehr in nicht genutzte und genutzte Dächer)
- Ausweitung des Geltungsbereichs
- Änderungen bei der Klassifizierung der Beanspruchungen und Eigenschaften
- Erweiterung der Leistungsstufen bei Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen
- Anpassung der Maßnahmen der Windsogsicherung an die europäische Windlastnorm (DIN EN 1991-1-4)
- Wegfall der Unterscheidung in „Standardausführung (K 1) und höherwertige Ausführung (K 2)“
- Redaktionelle Änderungen
Einige wichtige Änderungen werden in den nachfolgenden Abschnitten erläutert.
Neustrukturierung der Flachdachrichtlinie
Abschnitt | Aufbau der Flachdachrichtlinie | |
Ausgabe 2016 | Ausgabe 2008 (Änderungen in 2009 und 2011) | |
1 | Allgemeine Regeln | Allgemeine Regeln |
2 | Beanspruchungen und Anforderungen | Regel für Abdichtungen nicht genutzter Dächer |
3 | Planung und Ausführung der Funktionsschichten | Regel für Abdichtungen genutzter Dächer und Flächen |
4 | Details | Details |
5 | Pflege und Wartung | Pflege und Wartung |
Anhang I | Windsogsicherung von Dächern mit Abdichtungen mit einer Neigung kleiner 5° | Windsoglasten auf Dächer mit Abdichtungen (Flachdächer) nach DIN 1055-4:2005-03 |
Anhang II | Detailskizzen | Detailskizzen |
Hinweis: In der Tabelle sind jeweils nur die Überschriften der Hauptkapitel angegeben, die Unterabschnitte wurden weggelassen. |
Ausweitung des Geltungsbereichs
Der Geltungsbereich der Flachdachrichtlinie wurde teilweise erweitert und angepasst. In der Fassung aus dem Jahr 2008 galt die Flachdachrichtlinie nur für die Abdichtung von nicht genutzten Dächern (einschließlich extensiv begrünten Dachflächen), genutzten Dächern und Deckenflächen. Zu den Letzteren zählen auch Balkone, Terrassen sowie Flächen mit intensiver Begrünung.
Explizit ausgenommen vom Anwendungsbereich der Flachdachrichtlinie waren Parkdecks und vergleichbare befahrbare Flächen. In der Ausgabe von 2016 zählen Abdichtungen von befahrbaren Dach- und Deckenflächen (z. B. Parkdecks) nun zum Geltungsbereich. Weiterhin gilt die aktuelle Flachdachrichtlinie auch für die Abdichtung von erdüberschütteten Deckenflächen. In den Geltungsbereich der Flachdachrichtlinie wurden auch Abdichtungen von Dächern mit Solaranlagen mit aufgenommen.
Geltungsbereich der Flachdachrichtlinie (2016)
gilt für | gilt nicht für |
Abdichtungen nicht genutzter Dächer | Abdichtungen von Unterdächern |
Abdichtungen von Dachflächen mit extensiver Begrünung | Abdichtungen von erdberührten Wänden und Bodenplatten sowie Abdichtungen in und unter Wänden nach DIN 18533 |
Abdichtungen genutzter Dach- und Deckenflächen (einschl. Balkone, Terrassen, Loggien, Laubengänge) | Abdichtungen von Innenräumen nach DIN 18534 |
Abdichtungen von Dachflächen mit intensiver Begrünung | Abdichtungen von Behältern und Becken nach DIN 18535 |
Abdichtungen befahrbarer Dach- und Deckenflächen | Abdichtungen von befahrbaren Flächen, die nicht zu einem Gebäude gehören (wie z. B. Brücken) |
Abdichtungen von erdüberschütteten Deckenflächen | Abdichtungen von Deponien, Erdbauwerken und bergmännisch ausgeführten Tunneln |
Abdichtung von Parkdecks | Abdichtungen mit mineralischen und flexiblen Dichtungsschlämmen |
Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIF-V) | |
Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen |
Änderungen bei der Klassifizierung der Beanspruchungen und Eigenschaften
In der Ausgabe von 2008 wurde in der Flachdachrichtlinie eine Klassifizierung der Beanspruchungen vorgenommen, die auf die Abdichtung nicht genutzter Dächer wirken. Dabei wurden mechanische (I, II) und thermische Einwirkungen (A, B) mit jeweils zwei Stufen berücksichtigt. Durch Kombination der einzelnen Stufen haben sich vier verschiedene Beanspruchungsklassen (IA, IB, IIA und IIB) ergeben, die die Grundlage für die Bemessung der Abdichtung bildeten.
Diese Klassifizierung ist in der Flachdachrichtlinie 2016 nicht mehr vorgesehen. Korrespondierend hierzu wurden auch die bisher den Beanspruchungsklassen zugeordneten Eigenschaftsklassen (E1 bis E4) nicht mehr aufgenommen, die die Widerstandsfähigkeit der Abdichtungsstoffe gegenüber den Beanspruchungen angeben.
Auch die Unterscheidung der Ausführungsqualität (Anwendungskategorien) der Abdichtung nicht genutzter Dächer in eine Standardausführung (K1) und eine höherwertige Ausführung (K2) findet sich in der aktuellen Flachdachrichtlinie nicht mehr wider.
Erweiterung der Leistungsstufen bei Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen
Die Leistungsstufen von Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen (FLK) wurden im Vergleich teilweise erweitert. Dies betrifft die Einordnung in die Klimazone sowie die zu beachtenden Oberflächentemperaturen. Nun sind Abdichtungen mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen für die Klimazone S (extremes Klima) auszulegen. Vor 2016 war nur die Klimazone M (gemäßigtes Klima) gefordert.
Detaillierte Ausführung zu dieser Änderung können Planer und Ausführende im Beitrag „Flachdachabdichtung: Das ist bei Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen zu beachten“ nachlesen.
Maßnahmen der Windsogsicherung von Dächern an die europäische Windlastnorm angepasst
Eine weitere Änderung betrifft die Maßnahmen der Windsogsicherung von Dächern. Hier war es erforderlich, die Regeln an die europäische Windlastnorm DIN EN 1991-1-41 anzupassen. Die Angaben in der vorherigen Ausgabe der Flachdachrichtlinie basierten noch auf der nationalen Windlastnorm (DIN 1055-4), die durch die DIN EN 1991-1-4 ersetzt wurde.
Was regelt die Richtlinie für das Flachdach?
Die Flachdachrichtlinie ist als eigenständiges Regelwerk zu betrachten und gilt als allgemein anerkannte Regel der Technik. Sie enthält sämtliche Regeln, die für die Planung und Ausführung der Abdichtung von Dachflächen erforderlich sind, und wird vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. herausgegeben.
Die Richtlinie wird alternativ zur DIN 18531 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“ angewendet, was bei Planern und Ausführenden regelmäßig zur Verwirrung führt. Denn auch die DIN 18531 enthält sämtliche Regeln für die Planung und Ausführung der Abdichtung von Dachflächen.
DIN 18531 vs. Flachdachrichtlinie
Auch wenn die Flachdachrichtlinie und die DIN 18531 eigentlich das Gleiche regeln, sind ihre Inhalte nicht absolut deckungsgleich. Dies galt bereits für die Vorgängerausgabe und ist auch bei der aktuellen Fassung festzustellen:
- Geringfügige Unterschiede zwischen Flachdachrichtlinie und DIN-Norm gibt es bei einigen Begriffsdefinitionen, aber auch bei den Anforderungen und Ausführungsdetails.
- Größere inhaltliche Unterschiede zwischen Richtlinie und DIN 18531 bestehen allerdings bei den Festlegungen der Beanspruchungen bzw. Einwirkungen sowie den Eigenschaftsklassen der Abdichtungsstoffe.
Doch die Flachdachrichtlinie hat nicht nur Überschneidungen mit der DIN 18531, sondern auch mit weiteren DIN-Normen zur Abdichtung:
- DIN 18532 „Abdichtung befahrbarer Verkehrsflächen aus Beton“
- DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“
- DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“
- DIN 18195 „Abdichtung von Bauwerken – Begriffe“
Übersicht: Anwendungsbereiche der Flachdachrichtlinie und der DIN-Normen |
Quelle: Peter Schmidt |
Produktempfehlung
Kein Wunder, dass das zur Verwirrung bei Planern und Ausführenden führt. Umso wichtiger ist es, bei der Abdichtung von Bauwerken auf einen verlässlichen Ratgeber wie dem Werk „Praxisgerechte Bauwerksabdichtungen" zurückgreifen zu können.
Quelle: „Praxisgerechte Bauwerksabdichtungen“