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Vorlage – Bestellung zur/zum Brandschutzbeauftragten
Die neue einheitliche Richtlinie "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten" (DGUV Information 205-003, textgleich mit VdS Richtlinie 3111, vfdb-Richtlinie 12-09/01) gilt seit Dezember 2020.
Die Richtlinie beschreibt den aktuellen Stand der Technik und dient dazu, erforderliche Mindeststandards in der Ausbildung von Brandschutzbeauftragten zu gewährleisten. Mit der Neufassung gehen neue Regelungen bzw. Voraussetzungen zur Aus- und Weiterbildung der Brandschutzbeauftragten einher.
Brandschutzbeauftragte und Arbeitgeber
Trotz der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten bleibt die Gesamtverantwortung beim Arbeitgeber. Der Brandschutzbeauftragte ist nach der Bestellung unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt und wird zu allen den Brandschutz betreffenden Fragestellungen des Unternehmens von diesem rechtzeitig eingebunden.
Aufgaben von Brandschutzbeauftragten
Nach der Bestellung zum Brandschutzbeauftragen ergeben sich dessen Pflichten und Aufgaben u. a. aus dem Arbeitsschutzgesetz, der ASR A2.2, der vfdb-Richtlinie 12-09-01 / VdS 3111 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ und der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“.
Im Rahmen seiner Tätigkeit obliegen dem Brandschutzbeauftragten im Unternehmen beispielsweise:
- Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Unterstützen des Arbeitgebers bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden
- und Feuerwehren
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz
- Und viele mehr...
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