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Bestellung zum Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer/innen übernehmen eine zentrale Rolle im Rahmen der Brandbekämpfung und der Gebäuderäumung.
Aufgaben und Pflichten der Brandschutzhelfer/in
Unterschiedliche Gesetze, Vorschriften und Richtlinien legen den Aufgaben- und Pflichtbereich der Brandschutzhelfer/innen fest:
- ArbSchG, § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- DGUV Vorschrift 1, § 22 „Notfallmaßnahmen“
- DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“
- DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer/in – Ausbildung und Befähigung"
- ASR A2.2, Nr. 7.3 „Brandschutzhelfer/in“
Wie viele Mitarbeitende sollten zu Brandschutzhelfern/innen bestellt werden?
Je nach Brandlast werden mehr oder weniger Brandschutzhelfer/innen benötigt. Für den Regelfall – bei normaler Brandgefährdung – schreibt die ASR A2.2 als Richtwert 5 Prozent der gesamten Belegschaft vor.
Unterweisung und Ausbildung
Durch eine fachkundige Unterweisung einer ausreichenden Beschäftigten-Anzahl samt Übung im Umgang mit Feuerlöschreinrichtungen sollte im Normalfall zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ausreichen (vgl. § 6 ArbStättV, § 22 DGUV V1 und ASR A2.2 Abs. 7.3). Die übliche Dauer dieser Unterweisung beträgt meist zwischen 1,5 bis 2 Stunden.
→ Alle weiteren Infos finden Sie in unserem Gratis-Dokument „Bestellung zum Brandschutzhelfer – Checkliste“
Die kostenlose Checkliste bietet eine Vorlage zur Bestellung eines Brandschutzhelfers sowie eine übersichtliche Zusammenstellung seiner Aufgaben und Pflichten.
Jetzt kostenlos anfordern und spielend leicht betriebseigene Brandschutzhelfer/innen bestellen!