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Der Datenschutzbeauftragte (DSB): Aufgaben und Benennung nach der DSGVO
Nach dem neuen Datenschutzrecht gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) seit 25.05.2018 einige Änderungen. Seine Aufgaben reichen von der Unterrichtung und Beratung über Überwachung und Kontrolle bis hin zur Funktion als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen.
Erfahren Sie in unserem kostenlosen Whitepaper, was Sie im Hinblick auf den Datenschutzbeauftragten seit Mai 2018 wissen müssen:
- Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte und was bedeuten diese im Einzelnen?
- Welche Begrifflichkeiten und Formvorschriften sind bei der Benennung des Datenschutzbeauftragten zu beachten?
- Wann ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen?
- Plus: Muster für die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten gem. Art. 33 ff. DSGVO und § 38 BDSG n. F.
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