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Muster Verarbeitungsverzeichnis gem. Art. 30 DSGVO
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Gratis-Muster "Verarbeitungsverzeichnis gem. Art. 30 Abs. 1 DSGVO“
Die bisherige Pflicht, ein Verfahrensverzeichnis (Verarbeitungsverzeichnis oder Dateibeschreibung) zu erstellen, wie es in § 4g Abs. 2 i. V. m. § 4e Satz 1 BDSG a. F. geregelt war, entfällt ab dem 25.05.2018 durch die DSGVO – jedoch nicht ersatzlos.
Im neuen „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO ist vom Verantwortlichen und ggf. von seinem Vertreter zu dokumentieren, welche personenbezogenen Daten sie mithilfe welcher Verfahren auf welche Weise verarbeiten und welche Datenschutzmaßnahmen sie dabei getroffen haben.
Mit unserem kostenlosen Muster haben Sie als Verantwortlicher eine Vorlage zur Hand, mit dem Sie ein Verarbeitungsverzeichnis nach aktuellen Datenschutzrecht anfertigen und das Sie gleichzeitig als zentrales Nachweismittel Ihrer Datenschutzorganisation nutzen können:
- Angaben zur verantwortlichen Stelle (Art. 30 Abs. 1 Buchst. a DSGVO)
- Angaben zu dem Verfahren gem. Art. 30 Abs. 1 Buchst. b–f DSGVO – wie Zweckbestimmung, betroffene Personengruppen, Löschfristen, Datenübermittlung
- Angaben nach Art. 30 Abs. 1 Buchst. g DSGVO
Jetzt kostenlos anfordern und das Formular mit den notwendigen Daten ausfüllen!