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Leitfaden zur Überprüfung von Dual-Use-Gütern

Vor jeder Ausfuhranmeldung muss eine Prüfung erfolgen, ob die Güter aus rechtlicher Sicht überhaupt exportiert werden dürfen (Compliance). Geschieht dies nicht und die Produkte werden trotzdem verschickt, bringt das bei der Güterprüfung durch den Zoll einen sofortigen Ausfuhrstopp mit sich.

Um dies zu vermeiden, zeigt Ihnen unser Leitfaden, wie Sie ganz einfach selbst feststellen können, ob es sich bei Ihrer Ware um ein Dual-Use-Gut handelt oder nicht.

Was wird bei der Überprüfung von Dual-Use-Gütern benötigt?

Zur Überprüfung von Dual-Use-Gütern benötigen Sie den HS-Code (HS = Harmonisiertes System), d. h. die Zolltarifnummer für das zu exportierende Produkt.

Tipp: Die Zolltarifnummer bekommen Sie auf verschiedene Wege, z. B. durch das Warenverzeichnis für Außenhandelsstatistik, durch Zollämter oder durch die Lieferantenerklärung.

 

Was muss bei der Überprüfung von Dual-Use-Gütern beachtet werden?

Ihre Produkte dürfen z. B. in folgenden Listen und Verordnungen nicht genannt sein:

  • Ausfuhrliste
  • Dual-Use-Verordnung 2021/821
  • Kulturgüterliste
  • Embargolisten

Überprüfung von Dual-Use-Gütern: Schritt-für-Schritt Anleitung

Der Leitfaden gibt Ihnen anhand eines konkreten Beispiel eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Überprüfung, ob es sich bei Ihrer Ausfuhr um ein Dual-Use-Gut handelt. Jeder Schritt wird durch einen entsprechenden Screenshot veranschaulicht.

Downloaden Sie sich den Leitfaden direkt und wenden Sie diesen ganz einfach an!

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