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Die neuen Incoterms® 2020
Wer internationalen Handel betreibt, kommt an den Incoterms® nicht vorbei. Die internationalen Vertrags- und Lieferbedingungen der ICC (Internationale Handelskammer) regeln die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern. Doch nur, wenn die Klauseln richtig verwendet werden, vereinfachen sie den grenzüberschreitenden Handel und beugen Missverständnissen und Streitigkeiten vor.
Incoterms® 2020: Pflichten des Verkäufers
Grundsätzlich gelten gemäß aller Incoterms® die folgenden Hauptpflichten für Verkäufer:
- Der Verkäufer muss die Ware wie vereinbart liefern und alle Konformitätsnachweise und Dokumente, die vereinbart wurden, bereitstellen.
- Die Verpackung hat der Verkäufer zu stellen, und zwar in der für den Transport geeigneten Weise.
- Er hat die Ware ebenfalls auf eigene Kosten für die Lieferung vorzubereiten, also zu zählen, wiegen, prüfen etc. Ausnahmen gelten nur, wenn etwas Anderes vereinbart wurde oder die Ware üblicherweise unverpackt geliefert wird.
- Die Lieferung hat grundsätzlich innerhalb der Lieferfrist oder zum vereinbarten Lieferzeitpunkt zu erfolgen.
Multimodale Klauseln der Incoterms® 2020
Die Terms werden eingeteilt in multimodale Klauseln und die sog. Schiffsklauseln. Folgende Klauseln werden dabei unterschieden:
Multimodale Klauseln | |
EXW | Ab Werk |
FCA | Frei Frachtführer |
CPT | Frachtfrei |
CIP | Frachtfrei versichert |
DAP | Geliefert benannter Ort |
DPU | Geliefert benannter Ort, entladen |
DDP | Geliefert, verzollt & versteuert |
Schiffsklauseln | |
FAS | Frei Längsseite Schiff |
FOB | Frei an Bord |
CFR | Kosten und Fracht |
CIF | Kosten, Versicherung & Fracht |
Dieser kostenlose Download enthält die wichtigsten Informationen zu den neuen Incoterms® 2020, Käufer- und Verkäuferpflichten sowie zu den C-Klauseln (CPT, CIP, CFR & CIF).
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