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Wettbewerbsverbot in der Arbeitswelt
Endet das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, kann er seine Arbeitskraft, seine Kenntnisse und seine Fähigkeiten bei Rückkehr auf den Arbeitsmarkt im Rahmen einer neuen Anstellung einbringen.
Alternativ kann sich ein ehemaliger Arbeitnehmer auf Grundlage seiner Berufserfahrung und Fachkenntnisse auch selbstständig machen und mit einem eigenen Unternehmen auf dem Markt „starten“.
Um das Risiko einer nachvertraglichen Konkurrenz zu mindern, kann es sich für den Arbeitgeber anbieten, bereits im Arbeitsvertrag ein Wettbewerbsverbot zu vereinbaren.
Lesen Sie in unserem Fachartikel worauf Sie hier achten müssen. Jetzt kostenlos herunterladen und informieren!
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