Brandverhalten von Baustoffen nach DIN 4102 und DIN EN 13501

25.05.2018 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Baustoffe werden nach ihrem Brandverhalten in Baustoffklassen unterteilt. Auf nationaler Ebene regelt die Norm DIN 4102-4, auf europäischer Ebene die DIN EN 13501 die Unterteilung.

 

„Nicht brennbar“ bis „leicht entflammbar“: Brandverhalten nach Baustoffklassen gemäß DIN 4102-4

Alle Baustoffe, die in der Norm DIN 4102-4 aufgelistet und erwähnt werden, können ohne weiteren Nachweis in die jeweiligen Baustoffklassen eingestuft werden. Baustoffe, die nicht in der Norm zu finden sind, müssen auf ihr Brandverhalten geprüft werden und benötigen einen gesonderten Nachweis.

Baustoffe werden in nicht brennbare (A) und brennbare (B) Baustoffklassen eingeteilt. Innerhalb der Baustoffklassen wird nochmals unterteilt:

  • Baustoffklasse A1 „nicht brennbar“
    • Nicht brennbare Stoffe, die auch in ihrer Zusammensetzung vollständig nicht brennbar sind.
  • Baustoffklasse A2 „nicht brennbar“
    • Ebenfalls nicht brennbare Stoffe, die im Wesentlichen in ihrer Zusammensetzung nicht brennbar sind. In geringem Umfang sind brennbare Bestandteile erlaubt, die jedoch nicht aktiv bei einem Brand mitwirken.
  • Baustoffklasse B1 „schwer entflammbar“
    • Diese Baustoffe enthalten mehr brennbare Bestandteile als Baustoffe der Brandstoffklasse A2. Sie brennen nur mit Unterstützung eines Feuers. Ist das Feuer gelöscht, brennen sie nicht selbstständig weiter, es sei denn, sie sind heiß geworden.
  • Baustoffklasse B2 „normal entflammbar“
    • Baustoffe, die durch Zündquellen entflammen und von allein weiterbrennen.
  • Baustoffklasse B3 „leicht entflammbar“
    • Diese Baustoffe sind ebenfalls durch Zündquellen entflammbar und brennen von allein weiter. Sie sind jedoch wesentlich leichter entflammbar als B2-Baustoffe und brennen mit steigender Geschwindigkeit weiter.

Hinweis: Bauordnungen verbieten den Einbau von B3-Baustoffen. Außer sie sind in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leicht entflammbar. Ein Nachweis muss i.d.R. über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis einer amtlich anerkannten Materialprüfanstalt erfolgen.

Für jeden Baustoff mit brandschutztechnischen Anforderungen, der in Deutschland verwendet wird und nicht nach DIN 4102-4 genormt ist, muss ein Verwendbarkeitsnachweis und/oder ein entsprechender Übereinstimmungsnachweis vorgelegt werden.

DIN EN 13501-1: Brandverhalten nach Baustoffklassen

Wie auch bei der DIN 4102-4 werden die Baustoffe auch nach der DIN EN 13501-1 in nicht brennbare und brennbare Baustoffklassen eingeteilt. Der Unterschied ist, dass in der europäischen Norm die Baustoffklassen weiter differenziert werden, sodass unterschieden wird in:

Baustoffklassen Brandverhalten
A1 Bauprodukte leisten in keiner Phase eines Brands einen Beitrag.
A2 Bauprodukte leisten auch bei einem voll entwickelten Brand keinen wesentlichen Beitrag zum Brand.
B Bauprodukte leisten nur einen sehr begrenzten Beitrag zum Brand.
C Bauprodukte leisten nur einen begrenzten Beitrag zum Brand.
D Bauprodukte leisten nur einen hinnehmbaren Beitrag zum Brand.
E Bauprodukte weisen ein hinnehmbares Brandverhalten auf.
F Bei den Bauprodukten wurde keine Leistung festgestellt.

Quelle: DIN EN 13501-1

Bauprodukte der Klassen A2, B und C erhalten zusätzliche Klassifizierungen hinsichtlich der Rauchentwicklung sowie hinsichtlich des brennenden Abtropfens und/oder Abfallens.

Kennzeichnung hinsichtlich der Rauchentwicklung:

  • s1: geringe Rauchentwicklung
  • s2: mittlere Rauchentwicklung
  • s3: hohe bzw. nicht geprüfte Rauchentwicklung

Kennzeichnung hinsichtlich des brennenden Abtropfens:

  • d0: kein brennendes Abtropfen
  • d1: kein brennendes Abtropfen mit einer Nachbrennzeit länger als zehn Sekunden
  • d2: keine Leistung festgestellt

Baustoffklassen nach DIN EN 13501-1: Einstufung der Baustoffe

Als nicht brennbar werden die Baustoffklassen A1 und A2-s1, d0 eingestuft.

Als schwer entflammbar werden die Baustoffklassen A2-s2, d0 bzw. A2-s1, d1 bis C-s3, d2 eingestuft.

Als normal entflammbar werden die Baustoffklassen D und E eingestuft.

Als leicht entflammbar wird die Baustoffklasse F eingestuft.

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Quelle: "Handbuch Brandschutzvorschriften“