Explosionsschutzdokument: Inhalt, Vorlage und rechtliche Grundlage
16.06.2021 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Gibt es in einem Betrieb Sicherheitsrisiken durch gefährliche explosionsfähige Gemische, muss der Arbeitgeber gemäß Gefahrstoffverordnung ein Explosionsschutzdokument anfertigen. Dafür muss er u. a. auf die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zurückgreifen. Welche Punkte gehören in ein Explosionsschutzdokument und wer muss es erstellen?
Inhaltsverzeichnis
- Explosionsschutzdokument: Definition
- Was beinhaltet ein Explosionsschutzdokument?
- Wann muss ein Explosionsschutzdokument erstellt werden?
- Wer darf ein Explosionsschutzdokument erstellen?
- Explosionsschutzdokument erstellen: Vorlage
- Zonen im Explosionsschutzdokument
- Explosionsschutzdokument: rechtliche Grundlage
Explosionsschutzdokument: Definition
Das Explosionsschutzdokument ist ein betrieblicher Prozess zur Dokumentation von Explosionsschutzmaßnahmen. Dazu gehören alle erforderlichen Maßnahmen des primären, sekundären und tertiären Explosionsschutzes.
So gilt das Explosionsschutzdokument als besonderer Teil der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Abhängig von Umfang bzw. Ergebnis der Beurteilung kann das Dokument unterschiedlich lang sein. Allerdings muss der Arbeitgeber das Explosionsschutzdokument, wie auch die Gefährdungsbeurteilung, regelmäßig prüfen und aktualisieren.
Durch das Explosionsschutzdokument lassen sich eventuelle Gefährdungen frühzeitig erkennen oder im Gefahrenfall verringern. Des Weiteren kann der Arbeitgeber mithilfe des Dokuments erforderliche Schutzmaßnahmen ableiten und explosionsgefährdete Bereiche (Ex-Zonen) festlegen. So schützt der Arbeitgeber mit dem Explosionsschutzdokument die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten am Arbeitsplatz.
Unterschied Explosionsschutzkonzept Explosionsschutzdokument
Während beim Explosionsschutzdokument mehrere Nachweisdokumente zum Explosionsschutz zusammengetragen werden, stellt der Arbeitgeber das Explosionsschutzkonzept bereits vorher auf. Es enthält die grundlegende sicherheitstechnische Vorgehensweise eines Unternehmens und bildet eine Art Grundlage für das Explosionsschutzdokument.
Das Konzept umfasst i. d. R. folgende Maßnahmen:
- Bereiche ermitteln, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann
- Explosionsgefahr in den ermittelten Zonen beurteilen
- Bereiche in Ex-Zonen aufteilen
- Schutzmaßnahmen definieren und umsetzen
Stellt der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest, dass sich das Bilden einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht vermeiden lässt, muss er die explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen untergliedern und die erforderlichen Schutzmaßnahmen definieren. Sowohl die Zonen als auch die Maßnahmen hat anschließend in einem eigens angelegten Explosionsschutzkonzept festzuhalten.
Was beinhaltet ein Explosionsschutzdokument?
Im Explosionsschutzdokument beschreibt der Arbeitgeber oder eine andere verantwortliche Person, welche Maßnahmen im Betrieb festgelegt wurden, um einen umfassenden Explosionsschutz zu gewährleisten.
Folgende Angaben sollten in einem Explosionsschutzdokument enthalten sein:
Inhalt | rechtliche Grundlage |
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Für das Explosionsschutzdokument muss der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob die Stoffe, Gemische und Erzeugnisse im Betrieb explosionsfähige Gemische bilden können. Diese Eigenschaft erhöht das Risiko von Bränden und Explosionen. Für die Prüfung muss der Arbeitgeber die Eigenschaften sowie die Art und Weise analysieren, wie die Stoffe am Arbeitsplatz vorkommen oder verwendet werden. Auch das Lagern von Chemikalien unterliegt dieser Prüfung. Die Erkenntnisse aus der Beurteilung sind Teil der Gefährdungsbeurteilung und im Explosionsschutzdokument schriftlich festzuhalten.
Außerdem müssen anhand des Explosionsschutzdokuments folgende Punkte deutlich erkennbar sein:
- Der Arbeitgeber hat zuvor mögliche Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet.
- Er hat angemessene Vorkehrungen getroffen, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen.
- Die Bereiche des Betriebs sind in Zonen eingeteilt.
Darüber hinaus müssen die Explosionsschutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Explosionsschutzdokument nach DGUV
Auch die DGUV Information 213-106 liefert Informationen zum Aufbau eines Explosionsschutzdokuments. Die Angaben dort basieren wiederum auf der DGUV Regel 113-001.
So empfiehlt die DGUV folgenden Aufbau eines Explosionsschutzdokuments:
- Angabe des Betriebs/Betriebsteils/Arbeitsbereichs
- Verantwortliche Person für den Betrieb/Betriebsteil/ Arbeitsbereich, Erstellungsdatum und Anhänge sowie mitgeltende Dokumente
- Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten
- Verfahrensbeschreibung
- Stoffdaten
- Beurteilen des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Gemische
6.1 Möglichkeit der Entstehung explosionsfähiger Gemische
6.2 Möglichkeit der Entstehung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
6.3 Festlegung von Bereichen, innerhalb derer gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können - Explosionsschutzmaßnahmen (Explosionsschutzkonzept)
7.1 Vermeiden der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
7.2 Einteilen von explosionsgefährdeten Bereichen in Zonen
7.3 Vermeiden wirksamer Zündquellen
7.4 Beschränken der Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Ausmaß
7.5 Organisatorische Maßnahmen
Wann muss ein Explosionsschutzdokument erstellt werden?
Nach § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung ist ein Explosionsschutzdokument notwendig, wenn es im Betrieb Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische gibt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber das Explosionsschutzdokument bereits vor Aufnahme der Arbeit im Betrieb und vor der erstmaligen Verwendung der Arbeitsmittel erstellen.
Ein Explosionsschutzdokument ist nur dann nicht zwingend erforderlich, wenn aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, dass eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre durch Wasserstoff-Sauerstoff-Gemisch nicht entstehen kann. Der Verzicht sollte dennoch in der Gefährdungsbeurteilung vermerkt werden.
Ist ein Explosionsschutzdokument gefragt, muss der Arbeitgeber es nicht nur einmalig anfertigen, sondern auch regelmäßig aktualisieren.
Explosionsschutzdokument: Wie oft aktualisieren?
Da das Explosionsschutzdokument ein Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung darstellt, gelten die Vorgaben zur Aufbewahrung und Aktualisierung von der Beurteilung auch für das Explosionsschutzdokument. Nur wenn der Arbeitgeber sein Explosionsschutzdokument regelmäßig aktualisiert, kann er den Schutz seiner Beschäftigten sicherstellen.
Daher muss der Arbeitgeber das Dokument aktualisieren, wenn es
- Veränderungen,
- Erweiterungen oder
- Umgestaltungen
der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufs gibt. Als Aufbewahrungsfrist des Explosionsschutzdokuments gelten mindestens 10 Jahre, für CMR-Substanzen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe) sind 40 Jahre angemessen.
Wer darf ein Explosionsschutzdokument erstellen?
Grundsätzlich darf nur die Person ein Explosionsschutzdokument erstellen, die die notwendige Fachkunde aufweist. Meistens ist für das Erstellen des Dokuments der Arbeitgeber zuständig. Besitzt er jedoch nicht die erforderliche Qualifikation, muss er sich durch eine fachkundige Person beraten lassen und diese ggf. mit dem Erstellen des Explosionsschutzdokuments beauftragen.
Dafür kommen z. B. folgende Personen in Frage:
• Explosionsschutzbeauftragter
Der Explosionsschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber beim Erfüllen seiner Verantwortung gegenüber den Beschäftigten und dient als Berater bei allen Fragen zum Explosionsschutz.
Einige beispielhafte Aufgaben eines Explosionsschutzbeauftragten sind:
- Arbeitgeber zum vorbeugenden und allgemeinen Explosionsschutz beraten.
- Beim Anfertigen von Gefährdungsbeurteilungen helfen.
- Explosionsschutzdokument erstellen.
- Beschäftigte im Explosionsschutz unterweisen.
Diese Aufgaben des Explosionsschutzbeauftragten lassen sich je nach Anforderungen im Betrieb erweitern oder konkretisieren. Näheres zum Berufsfeld und dem Einsatz von Explosionsschutzbeauftragten schildert der Beitrag „Explosionsschutzbeauftragter: Pflicht, Rechtsgrundlage und Aufgaben“.
• Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt für das Anfertigen eines Explosionsschutzdokuments in Frage. Sie berät den Arbeitgeber bei allgemeinen Fragen zur Arbeitssicherheit, wozu auch der Explosionsschutz gehört.
Die DGUV Vorschrift 2 verpflichtet alle Betriebe eine Sifa zu benennen. Das kann ein interner Mitarbeiter oder eine extern beauftragte Person sein. Hierfür muss der Arbeitgeber die Sifa schriftlich bestellen und ihr die betriebsspezifischen Aufgaben übertragen.
Zu diesen Aufgaben gehören u. a.:
- Arbeitgeber und andere Personen beraten, die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb verantwortlich sind.
- Betriebsanlagen, technische Arbeitsmittel und Arbeitsweisen sicherheitstechnisch kontrollieren.
- Prüfen, ob im Betrieb alle Vorgaben zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung eingehalten werden.
Aufgrund der umfangreichen Kenntnisse im Bereich Arbeitssicherheit, über die eine Sifa verfügt, kann der Arbeitgeber ggf. auch sie für das Erstellen eines Explosionsschutzdokuments heranziehen, wenn sie Fachkenntnisse im Bereich Explosionsschutz nachweisen kann.
Explosionsschutzdokument erstellen: Vorlage
Da das Explosionsschutzdokument eine Sammlung verschiedener Unterlagen darstellt, die jeder Betrieb anders führt, kann es hilfreich sein im Betrieb einheitliche Dokumente zu benutzen, die alle Daten enthalten, die für das Explosionsschutzdokument benötigt werden. Dort sollten die Tätigkeiten und Arbeitsumfelder beschrieben sein ebenso wie Angaben zu Gefahrstoffen, Beurteilungen und Schutzmaßnahmen.
Produktempfehlungen
Eine anschauliche Vorlage für ein Explosionsschutzdokument enthält das Handbuch „Die Gefahrstoffverordnung“. Die Vorlage basiert auf den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, da sie als eine der wichtigsten Verordnungen für Explosionsschutzdokumente gilt.
Zudem bietet das „Prüfhandbuch Explosionsschutz“ weitere Muster und Arbeitshilfen zum betrieblichen Explosionsschutz. Beide Werke geben einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und ermöglichen ein rechtssicheres Vorgehen.
Zonen im Explosionsschutzdokument
Arbeitsbereiche, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, lassen sich nach Gefahrstoffverordnung in sechs Zonen einteilen (Ex-Zonen). Die Zoneneinteilung muss im Explosionsschutzdokument enthalten sein.
Die Zonen unterscheiden sich insbesondere in den Ursachen für Explosionsgefährdungen sowie in der Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass es im Betrieb zu explosionsfähiger Atmosphäre kommt.
So ergibt sich folgende Aufteilung:
Ursache für Explosionsgefährdungen | |||
Gase, Dämpfe oder Nebel | Explosionsgefährdungen durch Stäube | ||
Wie wahrscheinlich sind Explosionsgefährdungen? | treten häufig oder über längere Zeit auf | Zone 0 | Zone 20 |
kommen im Normalbetrieb gelegentlich vor | Zone 1 | Zone 21 | |
gibt es im Normalbetrieb i. d. R. gar nicht oder nur kurz | Zone 2 | Zone 22 |
Was gilt als „häufiges“ Auftreten oder „Normalbetrieb“? Näheres hierzu enthält der Beitrag „Ex-Bereiche festlegen: Diese Ex-Zonen gibt es“.
Explosionsschutzdokument: rechtliche Grundlage
Das Explosionsschutzdokument wird in verschiedenen Gesetzen und Regelwerken gefordert. So fordern z. B. § 6 Abs. 9 sowie § 11 der Gefahrstoffverordnung besondere Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch Explosionen und Brände.
So muss der Arbeitgeber gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen vermeiden, die eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können. Auch die BetrSichV ist ein relevantes Regelwerk für Explosionsschutzdokumente.
Weitere rechtliche Grundlagen für das Explosionsschutzdokument sind z. B.:
Regelwerk | Bedeutung für Explosionsschutzdokument |
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Weitere Informationen zu den rechtlichen Vorgaben des Explosionsschutzdokuments finden sich in der einschlägigen Fachliteratur.
Quellen: „Die Gefahrstoffverordnung“, „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“, „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“