Ein Falschalarm kann teuer werden: Kosten und Konsequenzen unbegründeter Feuerwehreinsätze
04.02.2025 | S.Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKT GMBH
Wenn die Feuerwehr zu einem Einsatz gerufen wird, ohne dass ein tatsächlicher Notfall besteht, liegt ein Falschalarm vor. Diese unnötigen Einsätze sind nicht nur ärgerlich, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden. Doch wer muss für die Kosten aufkommen? Wann ist ein Falschalarm strafbar? Und wie lassen sich technische Falschalarme verursacht von Brandmeldeanlagen verhindern? Dieser Artikel klärt auf.
Inhaltsverzeichnis:
- Falschalarm: Wenn die Feuerwehr grundlos ausrückt – aber nicht gratis!
- Rechtliche Grundlagen: Wann ist ein Falschalarm strafbar?
- Kosten eines Falschalarms: Wie teuer wird es wirklich?
- Wer muss für die Kosten eines Fehlalarms aufkommen?
- Technische Falschalarme: Ursachen und Prävention
- Fazit: Falschalarme vermeiden und Kosten sparen
- Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Falschalarm
Falschalarm: Wenn die Feuerwehr grundlos ausrückt – aber nicht gratis!
In Industriebetrieben verursachen Falschalarme einer Brandmeldeanlage (BMA), vor allem während der Betriebszeiten, hohen Aufwand und Kosten durch Produktionsausfall. Bei einem Brandalarm wird zumindest der betroffene Brandabschnitt geräumt, und das birgt zusätzliche Risiken für die Beschäftigten, zum Beispiel Panik, Stolpern oder Stürze. Darüber hinaus werden Maschinen abgeschaltet und können unter Umständen erst mit großer Zeitverzögerung wieder angefahren werden. Hinzu kommen Ausfälle in nachgelagerten Produktionsschritten, zum Beispiel durch fehlende Teile. Auch die Motivation des Personals leidet bei häufigen Falschalarmen.
Ist die BMA auf die Leitstelle der Feuerwehr aufgeschaltet, kann es noch mal teurer werden. Denn bei einem Brandalarm stehen innerhalb kürzester Zeit die Einsatzkräfte der Feuerwehr vor der Tür. Immer mehr Städte und Landkreise stellen die Kosten für Feuerwehreinsätze bei Falschalarmen den Betreibern in Rechnung. Die Gebühren dafür wurden deutlich erhöht und liegen inzwischen oft im dreistelligen Euro-Bereich.
Die Auslösung von Falschalarmen aus anlagenspezifischen Gründen ist ausschließlich dem Betreiber der BMA zuzurechnen. Hierzu zählen auch Täuschungs- und Fehlalarme sowie Falschalarme durch äußere Einwirkungen wie Blitzschlag oder Stromausfall, nicht jedoch böswillig oder gutgläubig manuell ausgelöste Alarme.
Falschalarmsicherheit
Brandmeldeanlagen nach DIN 14675-1 müssen gemäß DIN VDE 0833-2 vor allem in belasteten Umgebungen gegen Falschalarme abgesichert werden. Nach dieser Norm sind dazu mehrere Betriebsarten der BMA möglich:
- OM: ohne Maßnahmen
- TM: technische Maßnahmen
- PM: personelle Maßnahmen
Anforderungen an die Vermeidung von Falschalarmen sowie die möglichen Betriebsarten einer BMA sind auch regelmäßig in den Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) der Feuerwehren zu finden. Zu den technischen Maßnahmen zählen die Verwendung von Mehrfachsensormeldern, die Implementierung von Zweimeldungsabhängigkeiten sowie die individuelle Bewertung verschiedener Brandkenngrößen durch Algorithmen im Melder oder der BMA.
Sind Falschalarme durch technische Maßnahmen nicht auszuschließen, kann die Betriebsart PM sinnvoll sein. Damit wird bei Alarmen von automatischen Brandmeldern die Internalarmierung und die Alarmübertragung zur Überprüfung des Alarms durch eine eingewiesene Person verzögert. Allerdings ist die maximale Erkundungszeit von drei Minuten nach DIN VDE 0833-2 ausgesprochen kurz. Ohne zusätzliche technische Unterstützung ist eine effiziente personelle Alarmverifikation in der Regel nicht möglich.
Rechtliche Grundlagen: Wann ist ein Fehlalarm strafbar?
Paragraph 145 StGB regelt den Missbrauch von Notrufen und die Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln in Deutschland. Der Paragraph umfasst zwei wesentliche Tatbestände:
- Absichtlicher oder wissentlicher Missbrauch von Notrufen oder Notzeichen.
- Vortäuschen eines Unglücksfalls, einer gemeinen Gefahr oder einer Notlage, die fremde Hilfe erforderlich macht.
Der Begriff „gemeine Gefahr“ bezeichnet in diesem Zusammenhang eine Gefahr, die eine unbestimmte Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte betrifft. Es handelt sich also um eine Situation, die potenziell viele Menschen oder wichtige Güter gefährden kann, wie zum Beispiel ein Großbrand, eine Überschwemmung oder ein Chemieunfall. Für diese Vergehen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Fehlalarm: Notruf oder Notzeichen?
Notrufe und Notzeichen im Sinne des Gesetzes sind alle akustischen, optischen oder sonstigen Kurzäußerungen, die auf eine Notlage oder erhebliche Gefahr hinweisen. Dazu gehören beispielsweise Sirenen, Flaggensignale, SOS-Rufe über Funk, aber auch der Anruf bei der Notrufnummer 110.
Ein Missbrauch liegt vor, wenn keine tatsächliche Notlage besteht und der Täter dies weiß oder wenn er nicht berechtigt ist, das Notsignal zu verwenden. Auch das Vortäuschen eines Unglücksfalls, einer gemeinen Gefahr oder einer Notlage, die fremde Hilfe erfordert, fällt unter diesen Paragraphen. Der Gesetzgeber zielt darauf ab, das ungestörte und verlässliche Funktionieren von Notrufsystemen sowie die gegenseitige Hilfsbereitschaft zu schützen. Damit soll sichergestellt werden, dass Rettungskräfte und Hilfsmittel für echte Notfälle zur Verfügung stehen und nicht durch Missbrauch blockiert werden.
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Kosten: Wie teuer wird ein Fehlalarm wirklich?
Die Kosten eines Feuerwehreinsatzes richten sich danach, wie viele Kräfte und Fahrzeuge eingesetzt wurden und wie lang der Einsatz gedauert hat. In vielen Gemeinden wird eine Gebühr für Fehlalarme erhoben, die sich schnell im drei- bis vierstelligen Bereich bewegen kann.
Ein Beispiel aus Frankfurt am Main zeigt, wie sich die Kosten zusammensetzen:
Ein Hilfeleistungslöschfahrzeug kostet hier 121,25 Euro pro angefangene 15 Minuten, wovon 47,75 Euro auf das Fahrzeug selbst und 12,25 Euro auf jede der sechs eingesetzten Einsatzkräfte entfallen.
Bei Brandmeldeanlagen wird's besonders teuer
Extra teuer wird es, wenn die Brandmeldeanlage den Fehlalarm auslöst. Dann wird oft eine pauschale Gebühr zwischen 200 und 400 Euro pro Löschzug berechnet.
Wer einen Fehlalarm verursacht, kann also schnell mit einer hohen Rechnung konfrontiert werden. Die genaue Höhe variiert je nach Gemeinde und Einsatzaufwand.
Wer muss für die Kosten eines Fehlalarms aufkommen?
Ob und in welchem Umfang Kosten für einen Fehlalarm übernommen werden müssen, hängt von der Ursache ab. Wer absichtlich einen Falschalarm auslöst, muss die Kosten in voller Höhe tragen. Auch Betreiber und Eigentümer von Gebäuden mit Brandmeldeanlagen können zur Kasse gebeten werden, wenn ihre Technik wiederholt Falschalarme verursacht.
Anders sieht es aus, wenn ein Falschalarm unbeabsichtigt und zum ersten Mal passiert. In vielen Fällen übernimmt dann die Allgemeinheit die Kosten. Wiederholt sich der Vorfall jedoch, kann es sein, dass die Feuerwehr dem Eigentümer oder Mieter die Kosten in Rechnung stellt – selbst wenn keine Absicht dahintersteckt.
Technische Falschalarme: Ursachen und Prävention
Technische Falschalarme sind eine häufige Ursache für unnötige Feuerwehreinsätze. Sie entstehen oft durch äußere Einflüsse wie Staub, Wasserdampf oder starke Temperaturschwankungen, auf die empfindliche Rauchmelder fälschlicherweise „anspringen“. Defekte oder schlecht gewartete Brandmeldeanlagen sind ebenfalls ein häufiger Grund für unbegründete Alarme.
Um technische Falschalarme zu vermeiden, ist es wichtig, Brandmeldeanlagen regelmäßig warten und überprüfen zu lassen. Die DIN VDE 0833-2 schreibt vor, dass solche Anlagen fachgerecht installiert und in bestimmten Intervallen gewartet werden müssen. Besonders in Gewerbebetrieben oder großen Wohnanlagen sollten Betreiber darauf achten, dass Rauchmelder nicht in Bereichen mit hoher Feuchtigkeit oder Staubentwicklung installiert sind.
Fazit: Falschalarme vermeiden und Kosten sparen
Ein unnötiger Feuerwehreinsatz ist nicht nur eine finanzielle Belastung. Er kann auch wertvolle Ressourcen binden, die in echten Notfällen dringend benötigt werden. Während vorsätzliche Falschalarme strafrechtliche Konsequenzen haben, können auch technische Störungen sehr teuer werden.
Regelmäßige Wartung von Brandmeldeanlagen, die richtige Platzierung von Rauchmeldern und ein bewusster Umgang mit Notrufsystemen helfen, unnötige Falschalarme zu vermeiden. Trotz möglicher Kosten gilt jedoch immer: Im Zweifel ist es besser, die Feuerwehr zu alarmieren, als im Ernstfall keine Hilfe zu holen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Falschalarm
- Was ist der Unterschied zwischen Fehlalarm und Falschalarm? Umgangssprachlich wird oft von „Fehlalarm“ gesprochen, obwohl der korrekte Begriff nach DIN VDE 0833-1 „Falschalarm“ ist. Ein Falschalarm ist demnach ein Alarm ohne zugrunde liegender Gefahr. Die CEN/TS 54-14 definiert ihn als Brandalarm, der nicht durch einen Brand ausgelöst wird. In Österreich wird „Fehlalarm“ in Gesetzestexten verwendet, während „Falschalarm“ rechtlich nicht vorkommt.
- Was kostet ein Feuerwehreinsatz bei einem Falschalarm? Die Kosten variieren je nach Gemeinde und Einsatzaufwand. In vielen Städten liegen sie zwischen 200 und 400 Euro pro Löschzug, können aber auch in den vierstelligen Bereich steigen, wenn mehrere Fahrzeuge ausrücken.
- Muss ich für einen versehentlichen Falschalarm zahlen? Wenn man einen Alarm in gutem Glauben ausgelöst hat, trägt man meist keine Kosten. Wiederholte Fehlalarme oder grobe Fahrlässigkeit können jedoch eine Gebührenforderung nach sich ziehen.
- Kann ich eine Rechnung für einen Feuerwehreinsatz anfechten? Ja, wenn man glaubt, dass die Kosten unrechtmäßig erhoben wurden, kann man bei der zuständigen Behörde Widerspruch einlegen.
- Wie kann ich technische Falschalarme vermeiden? Regelmäßige Wartung, korrekte Installation und die Wahl geeigneter Standorte für Rauchmelder reduzieren das Risiko erheblich. Gewerbebetriebe sollten darauf achten, dass ihre Brandmeldeanlagen den aktuellen Normen entsprechen.
Quellen: Der Brandschutzbeauftragte;