Fachgerecht Feuerlöscher entsorgen: ein Leitfaden für betriebliche Verantwortungsträger

07.05.2025 | S.Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Bußgelder bis 50.000 Euro, strenge Dokumentationspflichten und ab 2026 PFAS-Verbote: Die Entsorgung von Feuerlöschern birgt rechtliche Fallstricke. Dieser Beitrag zeigt, wie Unternehmen Feuerlöscher entsorgen und zwar sicher, umweltgerecht und rechtlich einwandfrei – inklusive Kostenüberblick, Spezialfällen und Tipps zur betrieblichen Umsetzung.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Rechtliche Grundlagen fürs Feuerlöscher Entsorgen: vom KrWG zur AVV-Klassifizierung
  2. Schritt-für-Schritt-Anleitung: Feuerlöscher entsorgen im Betrieb
  3. Feuerlöscher entsorgen – Spezialfälle: Pulver-, Halon- und PFAS-Löscher
  4. Kostenanalyse und betriebswirtschaftliche Optimierung
  5. Fazit: verantwortungsvoll, rechtssicher und zukunftsorientiert Feuerlöscher entsorgen
  6. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Entsorgung von Feuerlöschern

Rechtliche Grundlagen fürs Feuerlöscher entsorgen: vom KrWG zur AVV-Klassifizierung

Die Entsorgung von Feuerlöschern ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) reguliert. Gemäß § 7 KrWG tragen Betreiber die Produktverantwortung: Sie müssen sicherstellen, dass ausgediente Löschgeräte entweder verwertet oder umweltverträglich beseitigt werden.

Abfallschlüssel und Gefahrenklassen

Wenn es darum geht, Feuerlöscher zu entsorgen, wird jeder Feuerlöscher gemäß AVV einem spezifischen Abfallschlüssel zugeordnet:

  • 16 06 04* für ABC-Pulverlöscher (gefährlicher Abfall)
  • 16 05 07 für metallische Druckbehälter
  • 16 05 04 für Halonlöscher (Sonderabfall)

Die Kennzeichnung mit einem Stern (*) weist auf Gefährlichkeit hin und löst zusätzliche Dokumentationspflichten aus. Beispielsweise müssen Entsorgungsnachweise für Halonlöscher 40 Jahre archiviert werden.

Haftungsrisiken bei Fehlentsorgung

Eine unsachgemäße Entsorgung von Feuerlöschern, etwa über den Hausmüll oder Bauschuttcontainer, gefährdet nicht nur die Umwelt. Sie kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gemäß § 69 KrWG drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Besonders kritisch ist die Entsorgung von PFAS-haltigen Schaumlöschern. Diese per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein und die Umwelt zu belasten. Ab Oktober 2026 sind PFAS-haltige Feuerlöscher in öffentlichen Bereichen verboten. Betriebe sollten daher frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Bestände zu überprüfen und gegebenenfalls auf PFAS-freie Alternativen umzusteigen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Feuerlöscher entsorgen im Betrieb

Die fachgerechte Entsorgung von Feuerlöschern ist für Unternehmen und Betriebe nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Es ist auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit und zum Umweltschutz. Da Feuerlöscher als unter Druck stehende Geräte (Druckgeräte) und häufig als Sondermüll eingestuft werden, ist eine unsachgemäße Entsorgung über den Hausmüll oder Bauschutt streng verboten.

Die folgende  Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft, Feuerlöscher im Betrieb sicher, gesetzeskonform und effizient zu entsorgen.

Phase 1: Bestandsaufnahme und Zustandsprüfung

Alterskontrolle: Vor der Entsorgung sollten alle Feuerlöscher einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden. Dazu gehört die Kontrolle des Herstellungsdatums und der letzten Prüfplakette, die in der Regel auf dem Druckring vermerkt sind. Dauerdrucklöscher haben eine maximale Nutzungsdauer von 20 Jahren, während Aufladelöscher bis zu 25 Jahre verwendet werden können.

Funktionscheck: Ein Funktionscheck umfasst

  • die Überprüfung des Manometers, das sich im grünen Bereich befinden sollte, sowie eine
  • Sichtprüfung auf Korrosion oder Beulenschäden.
  • Bei CO₂-Löschern ist zudem ein Dichtheitstest erforderlich, um sicherzustellen, dass kein Gas entweicht.

Phase 2: Auswahl des Entsorgungswegs

In dieser Phase geht es darum, beim Feuerlöscher Entsorgen auch individuelle betriebliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die passende Entsorgungsoption zu wählen.

Option 1: Rücknahme durch Hersteller

Viele Hersteller bieten Rücknahmeprogramme für ihre Produkte an. Diese Programme gewährleisten eine fachgerechte Entsorgung und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.

Option 2: Kommunale Entsorgungsstellen

Wertstoffhöfe und Schadstoffmobile nehmen Feuerlöscher an, wobei die Konditionen regional variieren können. In Berlin beispielsweise ist die Abgabe von bis zu 20 kg kostenlos, während in München eine Festgebühr von 15 Euro pro Stück erhoben wird. Für Halonlöscher können bundesweit Zuschläge von 50 bis 100 Prozent anfallen.

Option 3: Online-Entsorgungsdienste

Manche Online-Anbieter offerieren Paketlösungen für die Entsorgung von Feuerlöschern. Der Ablauf umfasst das Ausfüllen eines Online-Formulars, den Versand des Feuerlöschers in der Originalverpackung oder einem stabilen Karton und das Tracking des Entsorgungsnachweises per E-Mail.

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Feuerlöscher entsorgen – Spezialfälle: Pulver-, Halon- und PFAS-Löscher

Spezialfälle bei der Entsorgung von Feuerlöschern erfordern besondere Aufmerksamkeit, da sie mit spezifischen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen verbunden sind. Vor allem Pulver-, Halon- und PFAS-haltige Feuerlöscher stellen erhöhte Anforderungen an Transport, Behandlung und Nachweisführung.

Pulver Feuerlöscher entsorgen

ABC-Pulverlöscher enthalten Ammoniumphosphat, das zu 85 Prozent als Düngemittel recycelt werden kann. Für die Entsorgung müssen die Pulver in doppelwandigen Kunststoffsäcken verpackt werden, um Pulververluste zu verhindern. Metallteile müssen manuell demontiert werden, und die Dokumentation gemäß AVV 16 06 04* verlangt eine Gefahrstoffdeklaration.

Halon Feuerlöscher entsorgen

Obwohl Halonlöscher seit 2004 EU-weit verboten sind, lagern noch viele dieser Geräte in deutschen Betrieben. Die Entsorgung erfordert einen Transport in aufrecht stehender Position und eine Behandlung durch Hochtemperaturverbrennung bei 1.200°C.

PFAS-haltige Schaumlöscher

Die geplante EU-Restriktion für Perfluoralkyle (PFAS) ab 2026 betrifft etwa 30 Prozent aller Schaumfeuerlöscher. Betroffene Betriebe sollten ihre Bestände erfassen, einen PFAS-Check über das Sicherheitsdatenblatt durchführen und eine Umstellung auf PFAS-freie Alternativen wie Netzmittel-Wasser-Löscher planen. Bis zum Verbot sollten PFAS-haltige Löscher separat gelagert werden.

Was kostet die Entsorgung eines alten Feuerlöschers?

Feuerlöscher entsorgen: Kosten und betriebswirtschaftliche Optimierung

Die Entsorgungskosten variieren je nach Löschertyp und Entsorgungsweg. Ein 6-kg-Pulverlöscher kostet bei der Herstellerrücknahme zwischen 12 und 18 Euro, auf dem Wertstoffhof zwischen 15 und 30 Euro und bei Online-Diensten zwischen 20 und 25 Euro. Für einen 2-kg-CO₂-Löscher liegen die Kosten bei 15 bis 20 Euro (Herstellerrücknahme), 20 bis 40 Euro (Wertstoffhof) und 25 bis 30 Euro (Online-Dienst). Die Entsorgung eines 10-kg-Halonlöschers kann bei der Herstellerrücknahme 80 bis 120 Euro und auf dem Wertstoffhof 150 bis 200 Euro kosten; Online-Dienste bieten hierfür meist keine Entsorgung an.

Einsparpotenziale ergeben sich durch Mengenrabatte ab 10 Löschern, die die Kosten um 20 bis 30 Prozent reduzieren können. Kombi-Angebote, bei denen neue Löscher gekauft und alte Geräte entsorgt werden, sparen etwa 15 Prozent. Durch Eigenlogistik, also den Transport zum Wertstoffhof mit firmeneigenen Fahrzeugen, können ebenfalls Kosten eingespart werden.

Fazit: Verantwortungsvoll, rechtssicher und zukunftsorientiert Feuerlöscher entsorgen

Die fachgerechte Entsorgung von Feuerlöschern ist weit mehr als eine reine Formsache – sie stellt eine gesetzliche Verpflichtung und eine betriebliche Verantwortung dar. Wer alte oder defekte Löscher einfach in den Restmüll gibt, riskiert empfindliche Strafen, Umweltbelastungen und Imageschäden. Der richtige Entsorgungsweg hängt vom Löschmittel, dem Zustand und der Abfallklassifizierung ab – doch in allen Fällen ist eine transparente, dokumentierte und gesetzeskonforme Vorgehensweise Pflicht.

Unternehmen, die frühzeitig auf PFAS-freie Alternativen setzen, Mengenrabatte nutzen oder Recyclingprozesse fördern, handeln nicht nur kostenbewusst, sondern auch nachhaltig. Die Entwicklungen im Bereich Kreislaufwirtschaft und neue gesetzliche Vorgaben machen klar: In Zukunft wird verantwortungsvolle Entsorgung zum Standard im vorbeugenden Brandschutz.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Entsorgung von Feuerlöschern

Sind alte Feuerlöscher Sondermüll? Ja, alte Feuerlöscher gelten als Sondermüll. Sie dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, da sie unter Druck stehen und spezielle Löschmittel enthalten, die umweltgerecht behandelt werden müssen. Sie müssen daher bei Wertstoffhöfen, Schadstoffsammelstellen oder spezialisierten Entsorgungsbetrieben abgegeben werden

Wie erkenne ich, ob mein Feuerlöscher PFAS enthält? Ein Blick ins Sicherheitsdatenblatt (SDB) oder Etikett hilft: Begriffe wie „C6“, „C8“, „Perfluoralkyl“ oder „Fluortenside“ deuten auf PFAS hin.

Wie lange dürfen Feuerlöscher verwendet werden, bevor sie entsorgt werden müssen? Je nach Typ beträgt die maximale Nutzungsdauer:

  • Dauerdrucklöscher: 20 Jahre
  • Aufladelöscher: 25 Jahre

Wichtig sind zudem regelmäßige Wartungen (alle 2 Jahre) und der Zustand des Geräts.

Gibt es gesetzliche Fristen zur Entsorgung von PFAS-haltigen Löschern? Ja. Ab Oktober 2026 dürfen PFAS-haltige Feuerlöscher in öffentlichen Bereichen nicht mehr verwendet werden. Betriebe sollten ihre Bestände frühzeitig prüfen und umstellen.

Ist es möglich, alte Feuerlöscher zu recyceln? Teilweise, ja. Metallgehäuse werden eingeschmolzen und wiederverwertet. Auch Löschmittel wie ABC-Pulver können als Dünger eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine fachgerechte Trennung und Aufbereitung durch zertifizierte Entsorgungsbetriebe.

Quellen: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen; BMK; www.brandschutz-zentrale.de; Bundesministerium Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft; Stadt Regensburg; Sonderabfall-Entsorgung Bayern; Handwerkskammer Düsseldorf; Buzer;