Arbeitsschutz

Hier gibt es aktuelles Fachwissen zu Themen wie Arbeitssicherheit, Brandschutz und Notfallmanagement im Betrieb. Hinzu kommen Inhalte zu Gefahrstoffmanagement und REACH für ein sicheres Arbeitsumfeld. Die Beiträge bieten praxisnahe Einblicke für Sicherheitsfachkräfte und andere Arbeitsschutzverantwortliche in Unternehmen.

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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass alle Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass sie ihren Beschäftigten nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, deren Sicherheit durch Prüfungen festgestellt wurde. Diese Arbeitsmittelprüfungen unterliegen strengen Vorgaben und unterscheiden sich v. a. hinsichtlich der Prüfart, des Umfangs und der einzuhaltenden Prüffristen. Wie erfüllen Arbeitgeber ihre Prüfpflichten und worauf müssen sie achten?

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In der heutigen Arbeitswelt wirken viele verschiedene Faktoren auf die Gesundheit und Belastbarkeit eines Mitarbeiters ein. Dadurch drohen immer öfter längere Ausfälle von Beschäftigten. Um solch negative Entwicklungen zu verhindern, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Arbeitsmedizinische Wunschvorsorge zurückgreifen. Doch wer hat darauf Anspruch und wie verläuft die Vorsorge?

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Andauernde Stehbelastung ohne zeitweilige Entlastung durch Gehen oder Sitzen findet bei Arbeitsplätzen in den Wirtschaftszweigen wie Bau, Fertigung und Dienstleistung etc. in unterschiedlichem Ausmaß statt. Das kann längerfristig zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Belegschaft führen und in einzelnen Fällen sogar chronische Erkrankungen nach sich ziehen. Um das zu vermeiden sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer proaktiv gesundheitsfördernde Maßnahmen ergreifen.

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Strahlung am Arbeitsplatz kann ein hohes Sicherheitsrisiko für Beschäftigte bedeuten. Um zu messen, wie stark die Belastung im Betrieb ist, wurde bereits im Juli 2010 die „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung“ (OStrV) eingeführt. Sie ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/25/EG. Damit gilt sie verpflichtend für alle Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße. Doch wie können Unternehmer ihre Mitarbeiter vor schädlicher optischer Strahlung schützen?

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In bestimmten Branchen ist die Gefahr besonders hoch, dass Beschäftigte umliegende Schadstoffe in ihren Körper aufnehmen. Um zu messen, wie hoch die tatsächliche Belastung der Mitarbeiter ist, können Arbeitgeber ein sog. Biomonitoring veranlassen. Was wird dabei untersucht und welche arbeitsmedizinischen Vorgaben sollten Arbeitgeber beachten?

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Schaum ist das am häufigsten eingesetzte Löschmittel bei Bränden der Brandklassen A und B. Seit 2011 ist die Verwendung von PFOS-haltigem Löschschaum EU-weit verboten. Auch Löschmittel, die PFOA enthalten, unterliegen seit 2017 strenger Überwachung. Letztlich durfte PFOA seit Mitte 2020 nicht mehr produziert, der Bestand jedoch weiterhin verwendet werden. Eine Übergangsfrist gilt laut Stockholmer Übereinkommen (2019) bis 2025, mit bereits weitreichenden Einschränkungen ab 2023. Nach Ende der Frist dürfen PFOA-haltige Löschmittel und andere Produkte nicht mehr eingesetzt werden. Was müssen Betriebe bei einer Umstellung auf fluorfreie Schaumfeuerlöscher beachten? Welche Lösung ist sicher und kosteneffizient?

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In manchen Berufsfeldern kann es sein, dass sich Beschäftigte oder Bewerber einer Eignungs- bzw. Tauglichkeitsuntersuchung unterziehen müssen. Hierbei lässt (meist) der Arbeitgeber prüfen, ob eine Person die erforderlichen Voraussetzungen für eine berufliche Tätigkeit erfüllt. Das dient dem allgemeinen Arbeitsschutz im Betrieb. Doch müssen Arbeitnehmer verpflichtend an einer solchen Untersuchung teilnehmen und worauf müssen Arbeitgeber achten?

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Mit der Veröffentlichung der DIN EN ISO 7010 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ existiert ein einheitlicher internationaler Standard für die Sicherheitskennzeichnung. Neben der zuletzt 2021 aktualisierten ISO 7010 besitzt die ASR A1.3 Gültigkeit für den Umgang mit Sicherheitszeichen. Nach ihrer letzten Aktualisierung hingegen beinhaltet die DIN 4844-2 keine Vorgaben zur Sicherheitskennzeichnung mehr. All die Vorgaben und Richtlinien gelten auch für Brandschutzzeichen.

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Für jedes Gebäude müssen Verantwortliche ein Brandschutzkonzept erstellen, das als Grundlage für die Planung und Ausführung des Brandschutzes dient. Dieses Konzept ist zwar objektspezifisch auszuarbeiten, dennoch können wir mit der folgenden Konzepttabelle eine Orientierung geben.

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Müssen die Beschäftigten während ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen und ist ihnen nicht zuzumuten, sich in einem anderen Raum umzukleiden, muss der Arbeitgeber nach Arbeitsstättenverordnung Umkleideräume zur Verfügung stellen. Bei der Gestaltung und Einrichtung der Umkleideräume gilt insbesondere die dazugehörige ASR 34/1-5. Sie definiert beispielsweise, wann Abfallbehälter, Spiegel und Kleiderablagen in den Umkleideräumen bereitgestellt werden müssen. Worauf müssen Arbeitgeber noch achten?