Arbeitsschutz

Hier gibt es aktuelles Fachwissen zu Themen wie Arbeitssicherheit, Brandschutz und Notfallmanagement im Betrieb. Hinzu kommen Inhalte zu Gefahrstoffmanagement und REACH für ein sicheres Arbeitsumfeld. Die Beiträge bieten praxisnahe Einblicke für Sicherheitsfachkräfte und andere Arbeitsschutzverantwortliche in Unternehmen.

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Beim mobilen Arbeiten handelt es sich um ein ortsflexibles Arbeitsmodell, das in der Corona-Pandemie in vielen Unternehmen oft sehr kurzfristig zum Einsatz gekommen ist bzw. noch kommen kann. Um die Infektionsgefahr zu reduzieren, arbeiten die Mitarbeiter von Zuhause aus. Doch gilt das auch auf Dauer als „mobiles Arbeiten“ und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen Arbeitgeber beachten?

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Seit Juli 2020 ist die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 720 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines“ gültig. Neu ist unter anderem die Vorgehensweise bei der Beurteilung von Explosionsgefährdungen bei Gemischen unter nicht-atmosphärischen Bedingungen. Daraus ergeben sich verschiedene Vorgaben, die Arbeitgeber und Unternehmen jetzt berücksichtigen müssen.

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Treppen gehören zu den gefährlichsten Stolperstellen und somit Unfallschwerpunkten im (Arbeits-) Alltag. Das Statistische Bundesamt registrierte 2010 über 1.100 tödliche Sturzunfälle auf Treppen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung über 35.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle durch Treppenstürze. Oft ziehen solche Stürze oft schlimme Verletzungen nach sich.

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Meistens kann ein Brand im Unternehmen noch vor Eintritt der Feuerwehr mit Feuerlöschern bekämpft werden. Voraussetzung dafür sind ausreichend geschulte Mitarbeiter, die die Situation sowohl schnell als auch sicher einschätzen und entsprechend handeln können. Der Brandschutzhelfer ist einer dieser Akteure, der im Brandfall erste Brandbekämpfungsmaßnahmen einleiten kann. Wie die Brandschutzhelfer-Ausbildung abläuft und welche Pflichten sich für Betriebe ergeben, wird im Folgenden aufgezeigt.

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Bei der Planung von Betrieben oder Außenarbeitsplätzen wie z. B. Lagern besteht oftmals Unsicherheit bei der Anzahl der bereitzustellenden Toiletten für Beschäftigte. Oftmals sind sie schwer zu erreichen, wie in Einkaufszentren, in denen nicht jedes Geschäft eine eigene Toilette hat oder sie werden als 1-Personen Betriebe eingerichtet ohne Ablösungsmöglichkeit mit dem Hinweis, das Geschäft nicht schließen zu dürfen.

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Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 500 konkretisiert die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hinsichtlich der Schutzmaßnahmen, die Arbeitgeber für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zum Schutz ihrer Beschäftigten zu treffen haben. Ende 2019 wurde die TRGS 500 grundlegend überarbeitet und enthält nun neue Anforderungen.

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Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Neufassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in der Ausgabe 2019/1 mit Stand 15.01.2020 veröffentlicht. Die MVV TB wurde überarbeitet und kann nun von den Bundesländern in Landesrecht umgesetzt werden.

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Im Oktober 2019 ist die überarbeitete DGUV Information 205-034 „Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen“ erschienen. Das DGUV-Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ hat praktische Löschversuche durchgeführt und neue Erkenntnisse für den Einsatz in kleinen und engen Räumen gewonnen. Das wichtigste Ergebnis sowie Tipps zur sicheren Anwendung von CO2-Löschern zeigt dieser Beitrag.

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Im Herbst und im Winter kommt es besonders häufig zu Sturzunfällen, weil feuchte Blätter, Schnee und Glatteis eine besondere Rutschgefahr darstellen. Um eine Haftung für Sturzunfälle zu vermeiden, haben Arbeitgeber auf dem Betriebsgelände eine Verkehrssicherungspflicht. Ungünstige Witterungsbedingungen sind jedoch nicht einzig ursächlich für Sturzunfälle aufgrund von Ausrutschen. Die Beschaffenheit der Böden auf dem Firmengelände ist ein weiterer entscheidender Faktor, denn Fußböden müssen je nach Nutzungsart spezifische Anforderungen erfüllen.

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) vom 26.08.2019 zwei neue Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bekannt gegeben: Die TRGS 723 und TRGS 724. Beide behandeln das Thema explosionsfähige Gemische und lösen zwei Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ab.