Regalprüfung nach DIN EN 15635: Checkliste zur Sichtprüfung der Lagereinrichtung

27.08.2019 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Regalanlagen gelten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel, was den Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese regelmäßig prüfen zu lassen. Die geforderte Regalprüfung wird von einem Regalinspekteur durchgeführt, wobei dieser die Regeln der DIN EN 15635 zu berücksichtigen hat.

 

Regalprüfung ist eine Pflicht des Arbeitgebers  

Nachdem Regale als Arbeitsmittel gelten, verpflichtet die BetrSichV in § 3 Arbeitgeber dazu, für den Umgang mit diesen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Regalanlagen nach § 10 BetrSichV in regelmäßigen Abständen – mindestens einmal jährlich – in Form einer Regalprüfung überprüfen zu lassen.   

Die Regalprüfung wird von einer zur Prüfung befähigten Person z. B. einem Regalinspekteur durchgeführt. Diese Person muss eine Ausbildung im Bereich Regalprüfung aufweisen können und die Regeln der Norm DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ genauestens kennen. Die Anforderungen an die zur Prüfung befähigten Personen sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 festgelegt, die kürzlich novelliert wurde

Die Durchführung der Regalprüfung gehört zu den wichtigen Pflichten des Arbeitgebers, denn bei Nichterfüllung der Vorgaben gefährdet er nicht nur die Sicherheit und das Leben seiner Mitarbeiter, sondern auch den Versicherungsschutz. 

Prüffristen für die Regalprüfung  

Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Sichtprüfungen sowie Regalinspektionen, die in kürzeren Abständen stattfinden, legt der Arbeitgeber auf Grundlage der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest. Die DIN EN 15635 fordert zusätzlich eine sog. „Experteninspektion“, die mindestens einmal jährlich von einer zur Prüfung befähigten Person durchzuführen ist. 

Der Unterschied zwischen der Experteninspektion und einer Sichtprüfung liegt dabei im Umfang der Regalprüfung. Die häufiger stattfindende Regalprüfung beschränkt sich auf die Teile der Anlage, bei denen Beschädigungen zu erwarten sind, die Experteninspektion bezieht dagegen alle Regalelemente mit ein. 

Checkliste zur Regalprüfung: Kriterien der Sichtprüfung 

Die DIN EN 15635 schreibt vor, dass der Sicherheitsbeauftragte sofort zu informieren ist, wenn ein Schaden an der Regalanlage beobachtet wurde. Treten Schäden wiederholt auf, muss der Arbeitgeber eine Ursachenermittlung in die Gänge bringen. Damit solche Schäden rechtzeitig auffallen, reicht oft schon eine Sichtprüfung aus, die nach folgender Checkliste ablaufen kann: 

Prüfung  Ja/Nein? Bemerkung
Prüfung auf Schäden durch fehlerhafte Bedienung (z. B. Anfahrschäden)    
Prüfung auf lotrechten Stand der Anlage    
Prüfung auf Risse im Material oder in den Schweißnähten    
Prüfung des Gebäudebodens u. a. auf Maximalgewichte, Ausmaße und Außermittigkeit    
Prüfung der Palettenlasten u. a. auf Risse und Bodensenkungen oder -hebungen     
Prüfung der Stabilität der Lasten    
Positionierung der Paletten auf dem Boden     
Überprüfung der korrekten Montage gemäß Montage- und Aufbauanleitung     
Wirksamkeit und Zustand sämtlicher Bauteile    
Überprüfung der Belastungshinweise auf Konformität und Aktualität     

Quelle: „Praxishandbuch für Lagersicherheit“

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