Wickelmaschinen: DGUV Regel 113-607 für Kunststofffolien
24.02.2026 | S. Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Die Wickelmaschine zählt zu den unfallträchtigsten Arbeitsmitteln in der Kunststofffolienherstellung. Beschäftigte müssen im laufenden Betrieb Folienproben entnehmen, die Wickelhärte prüfen, fertige Rollen wechseln oder nach einem Folienabriss die Bahn neu einfädeln – Tätigkeiten, bei denen Gliedmaßen in Einzugsstellen geraten und schwere Quetschungen verursachen können. Die im Frühjahr 2025 veröffentlichte DGUV Regel 113-607 „Herstellung und Konfektionierung von Kunststofffolien“ bündelt erstmals branchenspezifische Vorgaben, Gefährdungsanalysen und praxiserprobte Schutzmaßnahmen in einem rund 100 Seiten starken Kompendium.
Inhaltsverzeichnis
- Die DGUV Regel 113-607 im Überblick
- Unfallschwerpunkte an der Wickelmaschine in der Folienproduktion
- Schutzmaßnahmen an Wickelmaschinen
- Weitere Gefährdungen in der Kunstofffolienherstellung laut DGUV Regel 113-607
- Rechtliche Bedeutung der DGUV-Regel 113-607
- Fazit: DGUV-Regel 113-607 als zentrale Grundlage für sichere Wickelmaschinen
Die DGUV Regel 113-607 im Überblick
Die DGUV-Regel 113-607 ist eine Branchenregel für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Kunststofffolienindustrie. Besonders im Bereich der Wickelmaschine definiert sie konkrete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur Vermeidung schwerer Arbeitsunfälle. Unternehmen, die Folien produzieren oder weiterverarbeiten, erhalten damit eine praxisnahe Orientierung zur rechtssicheren Gestaltung ihrer Arbeitsprozesse.
Als zweiter Teil der DGUV-Branchenregel-Serie ergänzt die DGUV-Regel 113-607 die DGUV-Regel113-606 (Spritzgießen). Sie richtet sich gezielt an Betriebe der Blasfolienextrusion, Flachfolienproduktion sowie der Weiterverarbeitung – beispielsweise durch Bedrucken, Kaschieren oder Tiefziehen.
Erarbeitet wurde die Regel vom Sachgebiet Kunststoffindustrie im Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie der DGUV unter Federführung der BG RCI.
Unfallschwerpunkte an der Wickelmaschine in der Folienproduktion
Die Wickelmaschine stellt laut DGUV-Regel 113-607 einen der größten Unfallschwerpunkte in der Kunststofffolienherstellung dar. Beschäftigte müssen an diesen Maschinen regelmäßig Tätigkeiten wie das Herausschneiden von Folienproben im laufenden Prozess, die Überprüfung der Wickelhärte, die Entnahme fertiger Rollen oder das Abschwenken von Folienwickeln durchführen.
Kommt es im laufenden Betrieb zu einem Folienabriss, muss die Folie zudem komplett neu eingefädelt werden. Bei all diesen Arbeiten besteht die Gefahr, dass Gliedmaßen eingezogen werden und die Mitarbeitenden Quetschungen erleiden.
Mechanische Gefährdungen an der Wickelmaschine
Mechanische Gefährdungen entstehen vor allem durch:
- Einzugsstellen
- Quetschstellen
- Schnittstellen
Besonders kritisch sind Tätigkeiten wie:
- Einrichten der Maschine
- Störungsbeseitigung
- Reinigung
- Anfahren nach Produktionsunterbrechungen
Bei Zentrumswicklern mit Wendeeinrichtung besteht eine erhebliche Einzugsgefahr zwischen Wickel und Folie sowie zwischen Wickel und Anpresswalze – vor allem bei dünnen Folien. Kontaktwickler weisen eine Gefahrenstelle im Wickeleinzugsspalt zwischen Kontaktwalze und Wickel auf.
Ein besonderes Risiko ergibt sich beim antriebsunterstützten manuellen Abwickeln, etwa nach Produktumstellungen. Hier kam es in der Praxis zu schweren und teilweise irreversiblen Verletzungen, wenn Material von der Wickelwelle entfernt werden musste.
Die DGUV-Regel 113-607 betont daher ausdrücklich, dass technische Schutzmaßnahmen an jeder Wickelmaschine systematisch umgesetzt werden müssen.
Schnittverletzungen und Stolperunfälle in der Kunsstofffolienherstellung
Neben Gefährdungen an der Wickelmaschine zählen Schnittverletzungen zu den häufigsten Unfallarten in der Branche. Sie entstehen überwiegend bei manuellen Schneidarbeiten mit Messern.
Präventive Maßnahmen sind:
- Einsatz geprüfter Sicherheitsmesser
- Verwendung von Schnittschutzhandschuhen
- Schulung der Mitarbeitenden
Darüber hinaus entfallen etwa 15 bis 20 Prozent aller Arbeitsunfälle in der Kunststoffindustrie auf Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. Häufige Ursachen sind:
- herumliegende Folienreste
- Wickelkerne und Paletten
- Granulate auf dem Hallenboden
- Öl- oder Flüssigkeitsverschmutzungen
Ordnung und Sauberkeit sind daher grundlegende organisatorische Schutzmaßnahmen gemäß DGUV-Regel 113-607.
Betriebsspezifische Gefährdungen
Die DGUV-Regel 113-607 geht zudem ausführlich auf betriebsspezifische Gefährdungen ein, darunter
- Einricht- und Justierarbeiten,
- Reinigung,
- Wartung und Instandhaltung sowie
- die Störungsbeseitigung.
Zeitdruck erhöht das Unfallrisiko erheblich.
Hinzu kommt, dass manche Anlagen mehrere Stockwerke hoch sind – beispielsweise bei Folienblasanlagen. An höher gelegenen oder schwer zugänglichen Maschinenbereichen besteht ein erhebliches Absturzrisiko. Bei der Extrusion von Folien müssen oftmals hochgelegene Arbeitsbereiche auf Bühnen begangen werden, etwa zu Kontrollzwecken, zum Justieren, Einrichten oder zur Störungsbeseitigung. Die Branchenregel fordert daher geeignete Treppen, Bühnen und Absturzsicherungen an Folienextrusionsanlagen.
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Schutzmaßnahmen an Wickelmaschinen
Die DGUV Regel 113-607 verweist auf die DIN EN 13418, die europäisch harmonisierte Sicherheitsnorm für Wickelmaschinen für flache Bahnen. Ergänzend wurden in Erfahrungsaustauschen zwischen Herstellern, Betreibern und Berufsgenossenschaften alternative Sicherheitskonzepte entwickelt, da die Normvorgaben unter Praxisbedingungen nicht immer anwendbar sind – etwa weil kontinuierlich arbeitende Folienproduktionsanlagen keinen Maschinenstopp beim Auslösen von Schutzeinrichtungen erlauben.
Zu den zentralen technischen Maßnahmen gehören:
- Lichtgitter und Schaltmatten als berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen, deren Schutzfelder mindestens 850 mm vor der Einzugsstelle beginnen sollten (empfohlen: 1.200 mm)
- Zugkraftbegrenzung auf maximal 150 N Umfangskraft bei deaktivierten Schutzeinrichtungen, um die Einzugskraft auf ein ungefährliches Niveau zu senken
- Betriebsartenwahlschalter, über die je nach Arbeitsvorgang (Anfahren, Automatikbetrieb, Probennahme) unterschiedliche Schutzkonzepte aktiviert werden
- Zustimmeinrichtungen, die von einer zweiten Person außerhalb des Gefahrenbereichs betätigt werden und ein zeitlich begrenztes Deaktivieren der Not-Halt-Funktion ermöglichen – maximal 60 Sekunden, danach ertönt ein Alarm
- Automatisches Abheben der Anpresswalze um mindestens 120 mm vom Wickel bei Auslösen des Not-Halts
Neben der Maschinentechnik fordert die DGUV Regel 113-607 ein umfassendes organisatorisches Schutzkonzept:
- Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit
- Erstellung maschinenspezifischer Checklisten, die vor der Wiederinbetriebnahme nach Umbauarbeiten durch das Einrichtpersonal abzuarbeiten sind
- Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen vor Arbeitsbeginn und bei Schichtwechsel, insbesondere der Schutzeinrichtungen
- Ausdrückliches Verbot der Manipulation von Schutzeinrichtungen
- Regelungen für gefährliche Arbeiten und Alleinarbeit: Gefährliche Arbeiten sollten grundsätzlich nicht von einer Person allein ausgeführt werden
Weitere Gefährdungen in der Kunstofffolienherstellung laut DGUV Regel 113-607
Die DGUV-Regel 113-607 betrachtet nicht nur die Wickelmaschine, sondern das gesamte Gefährdungsspektrum der Branche:
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Gefährdungsbereich |
Typische Risiken |
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heiße Oberflächen |
Verbrennungen an Extrudern, Düsen und Walzen |
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Gefahrstoffe |
Emissionen an Druckmaschinen, bei Oberflächenbehandlung und beim Schäumen von Folien |
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Brand- und Explosionsgefahren |
Hohe Brandlast bei der Folienherstellung, Gefahr verheerender Großbrände |
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Pneumatisch/hydraulisch aufgebaute Drücke |
gespeicherte Energien, ausreißende oder schadhafte Schläuche |
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Lärm |
dauerhafte Lärmexposition an Produktionsanlagen |
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Psychische Belastung |
Schichtarbeit, Zeitdruck, monotone Tätigkeiten |
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Erhöhte körperliche Belastung |
Heben und Tragen schwerer Folienrollen |
Rechtliche Bedeutung der DGUV-Regel 113-607
DGUV-Regeln sind zwar keine rechtsverbindlichen Vorschriften, bieten aber eine sogenannte Vermutungswirkung: Wer ihre Empfehlungen befolgt, kann davon ausgehen, die gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen erfüllt zu haben. Wählt ein Unternehmen eine abweichende Lösung, muss es nachweisen, dass damit mindestens das gleiche Sicherheitsniveau erreicht wird.
Für die Kunststofffolienherstellung bedeutet das: Die DGUV Regel 113-607 dient als zentrale Orientierungshilfe, um die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und den einschlägigen DGUV-Vorschriften praxisgerecht umzusetzen.
Die neue Branchenregel schließt eine wichtige Lücke, da für Gesamtanlagen zur Folienherstellung bislang keine europäisch harmonisierte Norm existierte – lediglich für Teilmaschinen wie Extruder (EN 1114-1) und Wickelmaschinen (EN 13418) gab es normative Vorgaben. Unternehmen der Kunststofffolienbranche sollten die DGUV Regel 113-607 als Grundlage für ihre Gefährdungsbeurteilungen und betrieblichen Schutzkonzepte heranziehen.
Fazit: DGUV-Regel 113-607 als zentrale Grundlage für sichere Wickelmaschinen
Die DGUV-Regel 113-607 schließt eine sicherheitstechnische Lücke in der Kunststofffolienherstellung. Besonders für die Wickelmaschine liefert sie konkrete, praxisbewährte Schutzmaßnahmen zur Vermeidung schwerer Arbeitsunfälle.
Unternehmen sollten die Regel als verbindliche Grundlage für:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Schutzkonzepte
- Investitionsentscheidungen
- Schulungsmaßnahmen
heranziehen. Eine konsequente Umsetzung verbessert nicht nur die Rechtssicherheit, sondern schützt vor allem die Gesundheit der Beschäftigten – darum geht es im Arbeitsschutz.
Quellen: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie;