Altersgerecht umbauen mit KfW-Förderung (159 und 455): Das sind die Konditionen

14.02.2019 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Barrierefreiheit in Bestandsgebäuden ist meist nur mit einem sehr hohen Aufwand und hohen Kosten realisierbar. Deshalb wird dieses Zielvorhaben mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ von der KfW gefördert. Davon profitieren nicht nur Menschen im hohen Alter, sondern auch Menschen mit Behinderung. Die Konditionen der Förderprogramme 159 und 455 sowie die Anforderungen an die Antragstellung beschreibt dieser Beitrag.

Altersgerecht umbauen mit der KfW-Förderung 159 oder 455 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert das altersgerechte Umbauen mit zwei Programmen: dem Kredit 159 und dem Investitionszuschuss 455. Mit diesen Förderprogrammen unterstützt die KfW Bauherrn, Käufer und Mieter bei der Finanzierung von Maßnahmen, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und der Wohnkomfort sowie die Sicherheit erhöht werden. 

Davon profitieren alle Altersgruppen und nicht – wie der Name vermuten lässt – nur die Älteren: Zum einen ermöglichen die Programme älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, zum anderen wird behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen und ihren Familien der Alltag erleichtert.   

Bevor jedoch ein Antrag gestellt wird, sollte klar sein, welches der Programme für wen infrage kommt. 

KfW-Förderung 159 oder 455?

Abgesehen davon, dass es sich bei dem Programm 159 um einen Kredit und dem Programm 455 um einen Finanzierungszuschuss handelt, unterscheiden sich die Programme folgendermaßen: 

  KfW-Förderprogramm 159 (Kredit)  KfW-Förderprogramm 455 (Zuschuss)
Wer ist antragsberechtigt? 

Alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen wie

  • Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsgenossenschaften,
  • Bauträger, 
  • Körperschaften,
  • Anstalten des öffentlichen Rechts oder 
  • Privatpersonen, wie z. B. Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieter

 

Alle Träger von Investitionsmaßnahmen, das heißt:

  • nur Privatpersonen,
  • Eigentümer eines Ein- und Zweifamilienhauses (mit max. 2 WE oder einer Wohnung),
  • Erstkäufer eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, die aus Privatpersonen bestehen,
  • Mieter, die die Förderung für ihre Wohneinheit beantragen können.
Wie hoch ist die Fördersumme? 
  • Die Maximalfördersumme liegt bei 50.000 Euro pro Wohneinheit. 
  • Weitere Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung können über das Förderprogramm 455 finanziert werden.
  • Bei Einzelmaßnahmen zum altersgerechten Umbauen beträgt der Finanzierungszuschuss 10 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag.
  • Für Maßnahmen zur Erreichung des Standards „Altersgerechtes Haus“ werden 12,5 % pro Antrag bezuschusst. 
  • Die Fördersumme liegt bei maximal 6.250 € / WE.
Welche Maßnahmen werden gefördert (Förderbereiche)? 
  • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen 
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang 
  • Überwindung von Treppen und Stufen 
  • Anpassung der Raumgeometrie 
  • Umbau des Bades 
  • Sicherheit, Orientierung und Kommunikation
  • Modernisierung von Bedienelementen
  • Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen 

Welche Anforderungen an die Umsetzung der einzelnen Föderbereiche gestellt werden und wie sich die Förderbereiche der beiden Förderprogramme im Detail unterscheiden, führt das Handbuch „Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte“ ausführlich auf.  

Nicht gefördert werden Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser. Ebenfalls nicht gefördert werden Pflege- und Altenwohnheime, da diese in den Anwendungsbereich des Heimgesetzes oder unter entsprechende Vorschriften nach den Heimregelungen der Länder fallen.  

Hinweis speziell für Planer: Das Förderprogramm lehnt sich an die Vorgaben der DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen für Wohnungen“ an. Das heißt, dass bei der Umsetzung die Vorgaben dieser Norm einzuhalten sind, um am Förderprogramm teilnehmen zu können. Alle Anforderungen an das barrierefreie Bauen nach DIN 18040 Teil 1+2+3 finden Bauplaner und -ausführende im Handbuch „Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte“. Das Buch beinhaltet u. a. alle Informationen (Laufzeiten, Besonderheiten für Mieter oder bei Eigenleistungen etc., Anforderungen an die Rechnungen etc.) zum altersgerechten Umbauen mit den Förderprogrammen 159 und 455. 

Altersgerecht Umbauen – Wie wird der Antrag auf die KfW-Förderung gestellt? 

Der Antrag auf die Förderung zum altersgerechten Umbauen erfolgt in drei Schritten: 

1. Beratung der Maßnahmen  

Es wird empfohlen, vor der Durchführung der Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen eine unabhängige Beratungsstelle zurate zu ziehen. Mit dieser wird beraten, welche geeigneten Maßnahmen durch die Sachverständigen durchgeführt werden sollen. 

2. Kredit / Finanzierungszuschuss beantragen 

Kredit – Anschließend an die Beratung wird ein Kredit bei einem Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen und Versicherungen) gestellt und dort ein Kreditvertrag abgeschlossen. 

Finanzierungszuschuss – Der Antrag auf einen Zuschuss zum altersgerechten Umbauen wird direkt bei der KfW-Bank gestellt. Diese zahlt nach positiver Entscheidung die Fördersumme aus. 

3. Vorhaben durchführen 

Erst nach der Zusage durch das Finanzierungsinstitut oder die KfW-Bank kann mit der Umsetzung der Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen begonnen werden. Es ist theoretisch auch möglich, vor einer Zusage mit der Durchführung zu beginnen, allerdings besteht dann das Restrisiko, dass doch keine positive Entscheidung gefällt wird. 

Antrag auf Förderprogramm 159 als WEG stellen 

Im Falle einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird der Antrag im Namen der WEG für mehrere Eigentümer gemeinsam gestellt oder jeder Eigentümer stellt den Antrag für sich. Sind die Kosten von der Gemeinschaft zu tragen, bemisst sich die Förderung des einzelnen Eigentümers an der Höhe seines Anteils am Eigentum. 

Berechnungsbeispiel für KfW 159

Im folgenden Rechenbeispiel werden Einsatzmöglichkeiten der unterschiedlichen Förderbausteine dargestellt. Grundsätzlich gilt, dass die Förderprogramme der KfW 159 und 455 mit anderen Fördermaßnahmen der KfW (z. B. zum Einbruchschutz) kombinierbar sind. Im Beispiel wird der Kredit 152 zur energieeffizienten Sanierung mitberechnet: 

Aufstellung der Kosten  

 Maßnahme   Kosten/€
 Barrierefreie Modernisierung   42.400
 Sachverständiger   4.100
 Energetische Sanierung Fenster Heizung   28.000
 Kosten Gesamt   74.500

Aufstellung der KfW-Finanzierung 

Finanzierung nach KfW Förderkrediten  Kosten/€                   
Altersgerecht Umbauen (Kredit 159), einschl. Kosten des Sachverständigen  46.500
Energieeffizient Sanieren (Kredit 152), (Einzelmaßnahmen mit 7,5 % Tilgungszuschuss)  28.000
Gesamtsumme  74.500
Davon Rückzahlbetrag für KfW-Kredite  72.400

Quelle: „Barrierefreie Bau- und Wohnkonzepte“

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