Bauleitererklärung: Vorlage und Voraussetzungen zur Benennung von Bauleitern
10.06.2024 | FMC – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Kein Bauvorhaben ohne Bauleiter: Er ist gemäß Bauordnung und weiteren Richtlinien zu bestellen. Der erste wichtige Schritt zur Bestellung ist die Bauleitererklärung. Entsprechende Vorlagen vereinfachen die Benennung eines Bauleiters. Doch wer kann Bauleiter werden und welche Voraussetzungen sind bei der Bauleiterbestellung zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
- Bauleitererklärung und Bauleiterbestellung: Zweck sowie rechtliche Grundlagen
- Inhalt und Mindestangaben in der Bauleitererklärung
- Vorlage für die Bauleitererklärung und weitere Hilfsmittel
- Welche Voraussetzungen müssen Bauleiter erfüllen?
- Aufgaben und Pflichten des Bauleiters
- Unterstützung durch Fachbauleiter
Bauleitererklärung und Bauleiterbestellung: Zweck sowie rechtliche Grundlagen
Die Bauleitererklärung ist eine von vielen Nachweisen, die sicherstellen, dass das Bauvorhaben korrekt und rechtssicher durchgeführt sowie dokumentiert wird. Der Bauleiter bildet die zentrale Schnittstelle zur Organisation, Koordination, Überprüfung auf Baumängel etc.
Im deutschen Baurecht definiert die Bauordnung (BO) bzw. Landesbauordnung (LBO) der jeweiligen Länder die Aufgaben und Formalien zur Benennung der Bauleiter. Die Musterbauordnung (MBO) der Bauministerkonferenz bildet die Grundlage für die spezifischen BO-Vorgaben. So müssen Bauleiter hauptverantwortlich für einen sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle sorgen.
Für die korrekte Benennung als Bauleiter sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Die Angaben zur Bauleiterbestellung sowie etwaige Änderungen sind unverzüglich der Baurechtsbehörde mitzuteilen. Grundsätzlich gelten bereits folgende Punkte als Anlage für den Bauantrag bei der zuständigen Behörde:
- Bauleiterbestellung mit Bauleitererklärung
- Nachweis des benannten Bauleiters über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung
Inhalt und Mindestangaben in der Bauleitererklärung
Mithilfe der Bauleitererklärung bestätigt der bestellte Bauleiter, dass er die Aufgaben und Pflichten zur Überwachung der benannten Baustelle übernimmt. Hierbei muss er alle relevanten Vorgaben beachten, wie z. B.:
- Öffentlich-rechtliche Anforderungen
- Erbringung aller erforderlicher Nachweise (etwa im Baurecht, bei technischen Bestimmungen, Genehmigungen der Bauvorlagen oder im Brandschutz)
Folgende Angaben müssen in jedem Fall in der Bauleitererklärung enthalten sein:
- Bauvorhaben mit Anschrift
- Angaben zum Bauleiter mit Namen, Unternehmen und Anschrift
Checkliste zeigt Inhalt der Bauleiterbestellung und Bauleitererklärung
Eine rechtssichere Bauleiterbestellung erfordert neben der Bauleitererklärung weitere Angaben. Jedoch können Verantwortliche die Erklärung mit der Bauleiterbestellung in einem Formular kombinieren.
Die folgende Checkliste für die Bauleitung hilft bei der Prüfung, ob alle wichtigen Punkte in der Erklärung enthalten sind:
Allgemeine Angaben: | |
✓ | Referenz im Bauverzeichnis |
✓ | Aktenzeichen der Bausache |
Bauherr: | |
✓ | Name |
✓ | Anschrift |
✓ | Kontakt |
Baugrundstück: | |
✓ | Anschrift |
✓ | Gemarkung |
✓ | Flurstück-Nummer |
Bauvorhaben: | |
✓ | Objekt |
✓ | Art der Baumaßnahme(n) |
Bauleiter: | |
✓ | Name |
✓ | Beruf |
✓ | Anschrift |
✓ | Kontakt |
✓ | Verantwortlichkeit für bestimmte oder alle Baumaßnahmen |
✓ | Rolle als Bauleiter oder Fachbauleiter |
Unterschriften: | |
✓ | Unterschrift des Bauherrn, inkl. Ort und Datum |
✓ | Unterschrift des Bauleiters, inkl. Ort und Datum |
Für eine sorgfältige und lückenlose Dokumentation am Bau empfiehlt es sich, Arbeitshilfen zu nutzen. Dazu gehört auch das Erstellen einer Bauleitererklärung. Vorlagen reduzieren die Fehleranfälligkeit und sorgen für die rechtliche Absicherung.
Vorlage für die Bauleitererklärung und weitere Hilfsmittel
Eine Vorlage für die Bauleitererklärung und -bestellung sowie weitere Checklisten und Arbeitshilfen bietet die „Formularmappe für die Bauleitung“. Mit ihr können Verantwortliche am Bau auf fertige Unterlagen zurückgreifen, die den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
- Von Musterbriefen bis Bauleitererklärung: Vorlagen für Formulare, Protokolle, Anschreiben und mehr.
- Überblick und Kontrolle: Praktische Arbeitshilfen für eine professionelle Abwicklung sämtlicher Bauvorgänge.
- Rechtssicherheit: Alle Formulare entsprechen den aktuellen gesetzlichen und technischen Vorgaben.
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Welche Voraussetzungen müssen Bauleiter erfüllen?
Für die Bauleiterbestellung sind alle notwendigen Kompetenzen nachzuweisen. Dass der Bauleiter während des Bauvorgangs alle offiziellen Vorgaben sowie den Stand der Technik berücksichtigt, bestätigt er in der Bauleitererklärung. Vorlagen und Arbeitshilfen erhöhen bereits in dieser Anfangsphase die Effizienz und Rechtssicherheit. Bild: © industrieblick – stock.adobe.com |
Um eine Person als Bauleiter bestellen zu können, muss sie über eine entsprechende Eignung verfügen. Die Bauleiterbestellung bedarf der formalen Ernennung. In der Bauleitererklärung versichert der künftige Bauleiter, dass er alle rechtlichen und technischen Vorgaben zum Bauvorhaben einhält.
Wie wird man Bauleiter?
Der Beruf des Bauleiters erfordert zur Erfüllung aller Aufgaben die erforderliche Sachkunde und praktische Erfahrungswerte im Bauwesen. Daher sollte der Bauleiter mindestens eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:
- Studium in:
- Bauingenieurwesen
- Architektur
- verwandter Studiengang
- Meistertitel im handwerklichen Bereich
Für den Beruf des Bauleiters ist sollte eine entsprechende Weiterbildung zum zertifizierten Bauleiter erfolgen. Damit erwerben die Teilnehmer weitere Kompetenzen in z. B. folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Gewerkeübergreifendes Know-how
- Sichere Personalführung
- Abrechnung
- Mengenermittlung
- Einhaltung komplexer rechtlicher Bestimmungen
Im Rahmen dieser Aufgaben und als koordinierende Schnittstelle im gesamten Bauvorhaben ist eine spezifische Weiterbildung zum Bauleiter unverzichtbar. So erlangen die Teilnehmer Sicherheit in ihren Entscheidungen und vermeiden erhebliche Haftungsrisiken.
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Wer ist als Bauleiter zugelassen?
Als Bauleiter ist zugelassen, wer eine gewisse Ausbildung zum Bauleiter bzw. einschlägige Qualifikationen und Nachweise besitzt. Verschiedene Berufsgruppen können sich auf die Bauleitung spezialisieren, z. B.
- Bauingenieure,
- Bautechniker oder
- Architekten.
Ausschlaggebend ist die formale Bestätigung der erforderlichen Sachkunde: eine Bauvorlageberechtigung etwa in Form einer entsprechenden Bauleiter-Zertifizierung.
Kann ein Bauherr auch Bauleiter sein?
Der Bauherr eines Bauvorhabens kann insoweit an die Stelle des Bauleiters treten, sofern er die formellen Voraussetzungen erfüllt. Dabei sind jedoch einige Punkte zuvor abzuwägen, z. B.:
- Dokumentationspflicht: Für die rechtliche Absicherung ist ein Bautagebuch zu führen.
- Mängelhaftung: Die Verantwortlichkeit der Unternehmen bleibt bei der Ausführung selbstverständlich bestehen. Jedoch besteht kein Gewährleistungsanspruch ohne formale Benennung eines spezialisierten Bauleiters.
- Kapazitäten und Erfahrung: Es gilt, während des gesamten Bauvorhabens ein gefahrloses Ineinandergreifen der Arbeiten sicherzustellen.
Aufgaben und Pflichten des Bauleiters
Im Rahmen seiner Aufgaben hat der Bauleiter ein breites Spektrum an Pflichten zu erfüllen. Dabei kann er zwar Unterstützung einholen. Jedoch muss auch dies sorgfältig dokumentiert werden, etwa durch die Fachbauleiterbestellung.
Die Bauleiter-Aufgaben und -Pflichten sind in den entsprechenden Landesbauordnungen sowie § 56 MBO definiert. Hierzu gehören u. a. folgende Punkte:
- Gewährleisten der sicheren Bauausführung gemäß den öffentlich-rechtlichen Anforderungen
- Erteilen von dafür notwendigen Weisungen an die verantwortlichen Gewerke
- Überwachen des sicheren bautechnischen Betriebs auf der Baustelle, insbesondere das gefahrlose Ineinandergreifen der verschiedenen Arbeiten
- Dokumentieren des Bauablaufs, etwa als digitales Bautagebuch.
Die spezifischen Aufgaben, Rechte und Pflichten des Bauleiters gegenüber den Bauherren sowie den beauftragen Unternehmen lassen sich flexibel festlegen. Neben den Vorgaben der gültigen Landesbauordnung ist zudem die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu berücksichtigen.
Der Bauleiter koordiniert, überwacht und dokumentiert sämtliche Arbeiten der Gewerke. Um die Fehleranfälligkeit zu reduzieren und die Effizienz zu erhöhen, steht er in ständigem Austausch mit den Kollegen der Bauausführung. Bild: © Minerva Studio – stock.adobe.com |
Unterstützung durch Fachbauleiter
Bei der Bauleiterbestellung sind die erforderlichen Kompetenzen nachzuweisen. Bei fachspezifischen Bauabschnitten kann es jedoch vorkommen, dass ihm die notwendige Sachkunde fehlt. In diesen Fällen kann der Bauherr einen Fachbauleiter bestellen, der die entsprechenden Arbeiten überwacht.
Der Bauleiter muss auch hier folgende Pflichten erfüllen:
- Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ineinandergreifens seiner Tätigkeiten mit denen des Fachbauleiters
- Überwachung des Objekts und der Umsetzung der Baumaßnahmen
- Koordination von Auftraggebern, ausführenden Unternehmen und zuständigen Behörden
Bauleiter- und Fachbauleitererklärung bei öffentlichen Aufträgen
Bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand sind zahlreiche zusätzliche Vorgaben und Kriterien zu beachten. Dazu zählt auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Für das Genehmigungsverfahren bei Bauvorhaben öffentlicher Auftraggeber ist sicherzustellen, dass die Bauleiter- bzw. Fachbauleitererklärung nach VOB-Vorgaben Gültigkeit hat.
Wie Bauleiter effizienter arbeiten und Haftungsrisiken vermeiden
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Quellen: „Formularmappe für die Bauleitung“, „DEKRA-zertifizierte/r Bauleiter/in“, „Bauleiterbestellung und Bauleitererklärung“