Neufassung der ATV DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten" erschienen
26.08.2015 |
Im August 2015 wurde im Rahmen der neuen VOB/C die Neufassung der ATV DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten" veröffentlicht. Durch die fachtechnische Überarbeitung ergeben sich wichtige Änderungen für die tägliche Arbeit von Bau- und Abbruchunternehmern sowie für Architekten und Ingenieure.Hintergrund
Werden Gebäude und Anlagen rückgebaut oder abgebrochen, ist vorab eine umfassende Bestandsaufnahme des Objekts und seiner Umgebung durchzuführen. Die Herausforderung dabei ist es, den Umfang der Arbeiten richtig einzuschätzen und vorhandene Schadstoffe oder statische Probleme rechtzeitig zu erkennen, um nicht den Kosten- und Zeitrahmen des gesamten Projekts zu gefährden. Gleichzeitig müssen strenge technische sowie umwelt- und abfallrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Die VDI-Richtlinie E 6210 zu „Abbrucharbeiten von baulichen und technischen Anlagen“ sowie die TRGS 519 zum „Umgang mit Asbest“ geben dabei eine Hilfestellung, stellen aber auch spezielle Anforderungen an die Planung und Umsetzung. Überdies nennt die VDI E 6210 z. B., ergänzend zu DIN 18229 und 18459, welche Arbeiten als Besondere Leistungen geltend gemacht werden können.
Allerdings wurde die ATV DIN 18459 „Abbruch- und Rückbauarbeiten“ nun fachtechnisch komplett überarbeitet! Die Neufassung vom August 2015 ersetzt die bisherige Fassung aus 2012! Diese DIN-Norm umfasst Leistungen im Zusammenhang mit dem Abbruch oder Rückbau von baulichen und technischen Anlagen. Die Arbeiten können sowohl den vollständigen oder auch teilweisen Abbruch / Rückbau des Gebäudes bzw. der Anlage enthalten. Außerdem regelt die ATV DIN 18459 auch die zum Abbruch notwendigen Arbeiten wie das Fördern, Lagern und Laden der Abbruchmaterialien und Bauteile.
Wesentliche Änderungen für Bau- und Abbruchunternehmer sowie für Architekten und Ingenieure durch die Neufassung der ATV DIN 18459:2015-08
- Damit Auftragnehmer kein unkalkulierbares Risiko bei der Angebotserstellung eingehen, sind Auftraggeber ab sofort verpflichtet in ihrer Leistungsbeschreibung Angaben zur möglichen Kontamination des Abbruchobjektes zu machen.
- Zudem wurden viele Leistungen, wie z. B. Schutzmaßnahmen für Bau- und Anlagenteile sowie Ver- und Entsorgungsleitungen, neu als Neben- bzw. Besondere Leistungen aufgenommen, während Leistungen wie die Beseitigung von Pflanzenaufwuchs entfallen sind…
Weiterführende Informationen und praktische Unterstützung
Nur wenn Verantwortliche die aktuellen Vorgaben genau kennen, können Abbruch- und Rückbauarbeiten wirtschaftlich geplant und kalkuliert werden. Erläuterungen zu den wichtigsten Richtlinien, DIN-Normen und Regeln sowie Hinweise von der Angebotserstellung bis zur Abrechnung, enthält das Handbuch „Abbruch- und Rückbauarbeiten in der Praxis“. Praxistipps zur effizienten Arbeitsvorbereitung, zum Einsatz geeigneter Abbruchverfahren, zum sicheren Umgang mit Schadstoffen u. v. m, erleichtern zudem die reibungslose und ordnungsgemäße Durchführung der Abbrucharbeiten.