Bau und Gebäudemanagement

Vom Neubau bis hin zum Umgang mit Bauschäden: Das Fachwissen aus dem Bereich Bau & Gebäudemanagement unterstützt Fachleute in Bauplanung, Hochbau, Tiefbau und Landschaftsbau. Ein Schwerpunkt liegt auf nachhaltigem und energieoptimiertem Bauen, einschließlich Photovoltaik-Lösungen. Die Beiträge behandeln auch Bau- und Architektenrecht sowie Facility Management, um Städten, Gemeinden, Sachverständigen, Hausverwaltungen, Maklern und Bauträgern im privaten und öffentlichen Sektor den Arbeitsalltag zu erleichtern.

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Die Verkehrssicherungspflicht wird im Winter häufig auf den Hausmeister übertragen. Dann muss er gewährleisten, dass Gefahrenstellen wie glatte Straßen und Gehwege beseitigt werden, damit niemand zu Schaden kommt. Dabei ist er selbst zahlreichen Unfall- und Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Um diese zu reduzieren, ist eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit des Hausmeisters im Winter durchzuführen.

Ein Bauleiter muss auf der Baustelle den Überblick behalten. Zu seinen Aufgaben gehört aber nicht nur die Koordination der Baustelle, sondern auch die Dokumentation des Bauablaufs in Form eines Bautagebuchs. Doch wer kann Bauleiter werden und welche Anforderungen gibt es an das Führen des Bautagebuchs?

Bevor eine Sanierung durchgeführt wird, müssen die im Gebäude verarbeiteten Baustoffe auf eine mögliche Schadstoffbelastung durch PAK, FCKW und andere Stoffe geprüft werden. Liegt eine Belastung vor, sind die Baustoffe zerstörungsfrei zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Ein Überblick über die am häufigstens vorkommenden Schadstoffe in Baustoffen.

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Beim Kauf von Werkzeugen, Elektrogeräten oder Maschinen orientieren sich Käufer oft an Qualitätskennzeichnungen wie der CE-Kennzeichnung, dem GS-Zeichen oder VDE-Prüfzeichen. Doch auf welches Prüfzeichen ist wirklich Verlass?

Nach starken Niederschlägen kommt es in vielen Teilen Deutschlands immer wieder zu Überschwemmungen. Glücklicherweise kommen dabei nur selten Menschen direkt zu Schaden. Die Schäden an der Bausubstanz durch das Hochwasser sind jedoch enorm und nur mit großem Aufwand zu beseitigen.

Der Bauleiter ist verpflichtet, ein beauftragtes Bauwerk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Gelingt das nicht, haftet er dafür, auch wenn er auf Anweisung des Auftraggebers gehandelt hat. Denn als Fachmann darf er den Auftrag nicht gedankenlos umsetzen. In welchen Fällen der Architekt noch haftbar gemacht werden kann.

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Der Eigentümer bzw. Betreiber einer Immobilie und des dazugehörigen Grundstückes, hat dafür zu sorgen, dass den Nutzern des Gebäudes oder der Außenanlagen kein Schaden durch potenzielle Gefahrenquellen in diesen Bereichen entsteht. Er muss die Betreiber- oder Verkehrssicherungspflichten einhalten.

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Das Flachdach ist in den vergangenen Jahren immer populärer geworden. Damit dieses auch Extremwetterereignissen wie Starkregen problemlos standhalten kann, sind die Normen DIN 1986-100 und DIN EN 12056-3 an die veränderten klimatischen Bedingungen angepasst worden und schreiben den Einbau von Notabläufen vor.

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Die Norm DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen) wurde von einer neuen Normenreihe abgelöst, die seit Juli 2017 anzuwenden ist. Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen müssen nun folgende neue Normen beachten.

Seit März 2017 ersetzt die Norm DIN 4108-4:2017-03 "Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte" die DIN 4108-4:2013-02. Es wurden Produktgruppen der Wärmedämmstoffe neu in die Norm aufgenommen. Die Norm legt außerdem wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte für Baustoffe fest.