Weiterbildungspflicht gemäß Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
14.11.2023 | Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Der § 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung (GewO) regelt die Weiterbildungsverpflichtungen für bestimmte Gewerbetreibende. In ihr ist festgelegt, dass Gewerbetreibende, die unter Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 4 fallen (Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter) sowie die unmittelbar bei dieser erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden (angestellten) Personen, zur (stetige) Weiterbildung verpflichtet sind. Diese Weiterbildung muss in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren erfolgen. Wir haben uns für Sie die rechtliche Grundlage und die Anforderungen dieser Weiterbildungspflicht näher angesehen.
Inhaltsverzeichnis
- Ab wann gelten die 3 Jahre Weiterbildungsfrist?
- § 15 MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
- Dokumentationspflicht
- Qualität der Weiterbildungsmaßnahme
- Welche Weiterbildungsangebote können in Anspruch genommen werden?
Ab wann gelten die 3 Jahre Weiterbildungsfrist?
Der erste Weiterbildungszeitraum beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem entweder eine Gewerbe-Erlaubnis erteilt oder eine weiterbildungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wurde. Für den Gewerbetreibenden ist es ausreichend, wenn der entsprechende Weiterbildungsnachweis durch eine „angemessene“ Zahl an leitenden Angestellten erbracht wird, die die Aufsicht über die Vermittlung oder Verwaltung inne haben und den Gewerbetreibenden vertreten dürfen.
§ 15b MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
Der § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) befasst sich ebenfalls mit der Weiterbildungspflicht. Diese Vorschrift ergänzt die Regelungen des § 34c Abs. 2a GewO, indem sie detailliertere Anforderungen an die Weiterbildung von Immobilienmaklern, Darlehensvermittlern, Bauträgern, Baubetreuern und Wohnimmobilienverwaltern stellt.
Die inhaltlichen Anforderungen derartiger Weiterbildungen umfassen je nach Berufsgruppe spezifische Themen (samt einer Auswahl an Unterpunkten – die vollständige Übersicht finden sie unter in der Anlage zu § 15b Absatz 1 der MaBV, einzusehen unter https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/anlage_1.html):
Immobilienmakler |
Wohnimmobilienverwalter |
Kundenberatung:
|
Grundlagen der Immobilienwirtschaft:
|
Grundlagen des Maklergeschäfts:
|
Rechtliche Grundlagen:
|
Rechtliche Grundlagen:
|
Kaufmännische Grundlagen:
|
Wettbewerbsrecht:
|
Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten:
|
Verbraucherschutz:
|
Verwaltung von Mietobjekten:
|
Grundlagen Immobilien und Steuern:
|
Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung:
|
Grundlagen der Finanzierung:
|
Wettbewerbsrecht:
|
Verbraucherschutz:
|
Dokumentationspflicht
Die nach erfolgreicher Weiterbildung erhaltene Bescheinigung muss mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Fordert beispielsweise das Gewerbeamt eine sog. „unentgeltliche Erklärung“, sollte diese in Form des folgenden Formschreibens stattfinden (Vorlage einsehbar unter:https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/anlage_3.html):
Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Absatz 2a GewO i. V. m. § 15b Absatz 1 MaBV |
Für den Zeitraum __________ |
Name, Vorname, ggf. Unternehmensbezeichnung des Gewerbetreibenden Bei juristischen Personen: Name, Vorname des gesetzlichen Vertreters
|
Straße, Hausnummer
|
PLZ Ort |
Telefon Fax (freiwillig) E-Mail (freiwillig)
|
Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme, Datum, Inhalt, Umfang (Stunden), in Anspruch genommener Weiterbildungsanbieter
|
Ich bestätige, dass die nach § 34c Absatz 2a GewO bestehende Verpflichtung zur Weiterbildung eingehalten worden ist
Ort, Datum, Unterschrift des Gewerbetreibenden |
Qualität der Weiterbildungsmaßnahme
Um einen Wissensstandard unter Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern zu gewährleisten, werden Weiterbildungsmaßnahmen qua MaBV genormt. Daruch formulieren sich folgende Anforderungen:
- Planung: Die Weiterbildungsmaßnahme ist unter Berücksichtigung eines Vorlaufs, in nachvollziehbarer Form mitsamt eines Ablaufplanes zu konzipieren.
- Die Systematische Organisation beinhaltet Vorabinformationen, bzw. eine Einladung, die eine Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme und deren Umfang enthält; die Anwesenheit der Teilnehmenden wird durch den Veranstalter dokumentiert und archiviert – dies gilt für alle Lernformate, sei es selbstgesteuertes Lernen, blended-Learning oder e-learning (Stichwort: Nachweisbare Lernerfolgskontrolle).
- Sicherstellung der Qualität der Durchführenden: Für den Referentenkreis gelten bestimmte Anforderungsprofile und zusätzlich müssen systematische Prozesse die Einhaltung derartiger Anforderungen sicherstellen.
(s. BGBl. I 2018, 555 und unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/anlage_2.html)
Welche Weiterbildungsangebote können in Anspruch genommen werden?
Veranstaltungsempfehlungen:
- Basiswissen zu Störungen im Planungs- und Bauablauf (akademie-herkert.de): Dieses Seminar behandelt die rechtlichen und praktischen Aspekte von Störungen im Planungs- und Bauablauf. Es bietet Lösungsansätze und Strategien, um mit solchen Störungen umzugehen und deren Auswirkungen zu minimieren.
- E-Learning: Die neue ImmoWertV2021 (akademie-herkert.de): Dieses E-Learning-Programm konzentriert sich auf die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) 2021. Es bietet Teilnehmern ein tiefes Verständnis der Änderungen und deren Auswirkungen auf die Immobilienbewertung.
- Nachtragsmöglichkeiten in Pauschalverträgen (Seminar) (akademie-herkert.de): Das Seminar behandelt die Thematik der Nachtragsmöglichkeiten in Pauschalverträgen. Es bietet Einblicke in die rechtlichen Grundlagen und zeigt auf, wie Nachträge effektiv und korrekt gehandhabt werden können.
- GEG 2024: Anlagentechnik (Seminar) (akademie-herkert.de): Dieses Seminar befasst sich mit den Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 mit Fokus auf Anlagentechnik. Es vermittelt aktuelles Wissen über die technischen Anforderungen und Neuerungen im Bereich der Anlagentechnik.
- GEG 2024: Energieberatung (Seminar) (akademie-herkert.de): Das Seminar konzentriert sich auf das Gebäudeenergiegesetz 2024 mit einem Schwerpunkt auf Energieberatung. Es bietet Fachwissen und aktuelle Informationen, um Energieberatungen gemäß den neuen gesetzlichen Anforderungen durchzuführen.
- E-Learning VOB in der Praxis (akademie-herkert.de): Dieses E-Learning-Programm bietet eine praktische Einführung in die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Es zielt darauf ab, ein umfassendes Verständnis der VOB und ihrer Anwendung in der Praxis zu vermitteln.
- VOB/C Novelle 2023 (Seminar) - AKADEMIE HERKERT (akademie-herkert.de): Das Seminar gibt einen Überblick über die Änderungen in der VOB/C, die seit September 2023 in Kraft sind. Es behandelt die technischen Vorgaben und Neuerungen in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und richtet sich an Fachleute im Bauwesen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/index.html, https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/ (MaBV)