Bau-Turbo 2025 – wie Paragraph 246e BauGB den Wohnungsbau beschleunigen soll

10.10.2025 | S. Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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KI-generiert

Am 9. Oktober 2025 hat der Bundestag den so genannten „Bauturbo“ verabschiedet. Der neue Paragraph 246e BauGB soll Kommunen ermöglichen, Wohnungsbauprojekte in nur zwei Monaten zu genehmigen, ohne Bebauungsplan. Was ist der Bauturbo und was bringt er? Und wann kommt 246e BAuGB? Lesen Sie in diesem Fachbeitrag, wie diese Sonderregelung die Genehmigungsverfahren beschleunigen soll – und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Bauturbo?
  2. Aktuelle Gesetzgebung zum Bauturbo
  3. Wann tritt der Bauturbo mit Paragraph 246e BauGB in Kraft?
  4. Paragraph 246e BauGB – Funktionsweise und Anwendungsvoraussetzungen für den Bau-Turbo 2025
  5. Bau-Turbo 2025: Verfahrensablauf und Fristen
  6. Mögliche Erleichterungen im unbeplanten Innenbereich durch den Bauturbo
  7. „Zündet“ der Bauturbo? Ausblick und Fazit

Was ist der Bauturbo?

Der Bauturbo (oder auch Bau-Turbo 2025) ist die Kurzbezeichnung für ein Bundesgesetzespaket, das den Wohnungsbau in Deutschland deutlich beschleunigen soll. Mittelpunkt ist der neu einzufügende Paragraph 246e BauGB. Er erlaubt Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt, vorübergehend von nahezu allen Vorgaben des Bauplanungsrechts abzuweichen, wenn diese Abweichung

  • dem Bau, 
  • der Erweiterung oder 
  • der Umnutzung von Wohngebäuden 

dient.

Die Entwicklung des Bauturbo steht im direkten Zusammenhang mit der anhaltenden Wohnungsnot in Deutschland. Bereits 2023 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 94.100 Wohnungen weniger genehmigt als im entsprechenden Vergleichszeitraum des Vorjahres – das ist ein Minus von 26,6 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen die Notwendigkeit grundlegender Reformen im Bauplanungsrecht.

Die Regelung wird als Experimentierklausel eingeführt, gilt freiwillig und ist befristet bis zum 31. Dezember 2030. Stimmen Gemeinde und Bauaufsicht zu, kann die Genehmigung innerhalb von zwei Monaten erfolgen – statt bisher oft bis zu fünf Jahren Planungszeit. Damit „zündet“ der Bauturbo den dringend benötigten Zeitgewinn bei Aufstockungen, Nachverdichtungen und Neubauten.

Was ist der „Bau-Turbo“-Paragraf im Baugesetzbuch?

Aktuelle Gesetzgebung zum Bauturbo

Der Weg zum Bauturbo war geprägt von intensiven politischen Diskussionen und mehreren Anläufen. Den Ausgangspunkt bildete der Bauturbo-Pakt zwischen Bund und Ländern vom 6. November 2023. Er beinhaltete eine politische Zusage zur radikalen Verkürzung von Planungs- und Genehmigungsprozessen.

Die ersten konkreten Schritte erfolgten bereits 2024, als das Bundeskabinett am 4. September 2024 eine erste Fassung des Gesetzentwurfs beschloss. Doch die Umsetzung gestaltete sich schwierig. Der Referentenentwurf wurde im Juli 2024 sogar ersatzlos gestrichen, bevor er in der Kabinettsfassung vom September 2024 wieder aufgenommen wurde.

Wann wird der Bauturbo beschlossen und wann kommt 246e BauGB?

Wann tritt der Bauturbo mit Paragraph 246e BauGB in Kraft?

Der Bau-Turbo mit Paragraph 246e BauGB tritt nach der aktuellen Gesetzgebungsphase voraussichtlich im Herbst 2025 in Kraft, spätestens einige Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Die Bundestagsentscheidung ist am 9. Oktober 2025 erfolgt. Der Bundesrat soll am 17. Oktober 2025 das Gesetz passieren lassen. Das Inkrafttreten wird direkt nach dieser letzten formalen Hürde erwartet und wird im Gesetz offiziell geregelt. Die Regelungen des Paragraph 246e BauGB sind befristet bis zum 31. Dezember 2030 gültig.

Paragraph 246e BauGB – Funktionsweise und Voraussetzungen für den Bau-Turbo 2025

Paragraph 246e BauGB stellt eine wichtige Neuerung im deutschen Bauplanungsrecht dar. Seine Funktionsweise basiert auf mehreren aufeinander abgestimmten Elementen, die im Folgenden erklärt werden.

Grundlegende Anwendungsvoraussetzungen

Diese Grundvoraussetzungen müssen für die Anwendung des Bauturbo erfüllt sein:

  1. Räumliche Voraussetzung: Das Gebiet muss per Rechtsverordnung als angespannter Wohnungsmarkt nach Paragraph 201a BauGB ausgewiesen sein.
  2. Zeitliche Begrenzung: Die Abweichungsentscheidung muss vor dem 31. Dezember 2030 ergehen; bereits erteilte Genehmigungen wirken darüber hinaus fort.
  3. Kommunale Zustimmung: Die Gemeinde muss der Anwendung des Bauturbo ausdrücklich zustimmen – zum Schutz der kommunalen Planungshoheit.

Bau-Turbo 2025: Verfahrensablauf, Fristen, Regelungen

Der wichtigste Aspekt des Bauturbo liegt in der Dreimonatsfrist:

→ Die Kommune entscheidet binnen drei Monaten über die Zustimmung. Bleibt sie untätig, tritt eine Genehmigungsfiktion ein – das Vorhaben gilt als genehmigt. Die Fiktion gilt jedoch nicht automatisch für alle Vorhaben, sondern nur für jene, die explizit unter die neuen Beschleunigungsregelungen des Paragraph 246e BauGB fallen (wie zum Beispiel Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt). Umwelt- oder denkmalschutzrechtliche Beteiligungen können den Fristlauf außerdem hemmen.

Was ist der Außenbereich im BauGB? – Sonderregelungen 

Eine Extra-Regelung betrifft die Anwendung im Außenbereich. Hier soll Paragraph 246e BauGB nur eingeschränkt zur Anwendung kommen. Die Regelung ermöglicht zwar grundsätzlich auch Wohnungsbau außerhalb bestehender Bebauung, jedoch unter verstärkter Berücksichtigung von Umwelt- und Flächenschutzbelangen. Der Gesetzgeber will dort eine besondere Abwägung von Umwelt-, Landschafts- und Agrarflächenbelangen sicherstellen. Der Paragraph ermöglicht also nur in Ausnahmefällen Wohnungsbau im Außenbereich, insbesondere zur Nachverdichtung im Anschluss an Siedlungen.

Großzügigere Befreiungen nach Paragraph 31 Abs. 3 BauGB

Die Anpassung von Paragraph 31 Abs. 3 BauGB ermöglicht im Geltungsbereich bestehender Bebauungspläne mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus. Künftig sollen Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, auch quartierweise oder stadtweit möglich sein, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Diese Regelung war bisher nur für Einzelfälle vorgesehen.

Mögliche Erleichterungen im unbeplanten Innenbereich durch den Bauturbo

Durch die Anpassung von Paragraph 34 Abs. 3a BauGB wird es möglich, im unbeplanten Innenbereich über die bisherigen Möglichkeiten hinaus Wohngebäude zu errichten:

Die Neuregelung ermöglicht eine vereinfachte Aufstockung mit Wohnraum selbst bei Nicht-Wohngebäuden, beispielsweise über Supermärkten oder anderen gewerblich genutzten Gebäuden.

→ Besonders relevant ist die Erweiterung der Möglichkeiten zur Nachverdichtung: Hinterliegende Grundstücke oder Grundstücksteile „in zweiter Reihe“ oder Freiflächen wie Innenhöfe innerhalb von Wohnblöcken können nun leichter bebaut werden.

Lärmschutz-Erleichterungen

Das Gesetz beinhaltet auch Lockerungen bei Lärmschutzvorgaben, um Wohnungsbau in gemischten Gebieten zu erleichtern. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Quartiersdurchmischung zu fördern und mehr Wohnraum in innerstädtischen Bereichen zu schaffen.

Verlängerung des Umwandlungsschutzes

Gleichzeitig wird der Umwandlungsschutz von Miet- in Eigentumswohnungen um fünf Jahre verlängert, um Mieter vor Verdrängung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schützen. Diese Maßnahme zeigt, dass der Bauturbo nicht nur auf mehr Wohnraum, sondern auch auf soziale Ausgewogenheit abzielt.

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„Zündet“ der Bau-Turbo 2025? Ausblick und Fazit

Der Bau-Turbo 2025 soll Tempo auf die Baustelle bringen. Die Erwartungen sind hoch, aber auch die Herausforderungen sind beträchtlich.

Kommunale Umsetzung als Schlüsselfaktor

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in den Händen der Kommunen. Wie GdW-Präsident Axel Gedaschko betont: „Wenn die kommunalen Spitzen nicht mitziehen, bleibt das Gesetz ein Papiertiger". Die kommunalen Bauämter müssen sich zu „Ermöglichungsbehörden" entwickeln.

Die Skepsis in den Kommunen ist jedoch noch groß. Wie die Kieler Stadträtin Doris Grondke unter anderem mit Blick auf umweltrechtliche Gutachten anmerkt: „Wenn wir dann bei zwölf Monaten landen, ist es trotzdem schnell". Dies zeigt, dass die angestrebten zwei Monate in der Praxis möglicherweise nicht immer erreicht werden.

Langfristige Auswirkungen auf das Planungsrecht

Der Bauturbo könnte eine Blaupause für andere Planungsbereiche werden. Wenn die Evaluation positive Ergebnisse zeigt, sind ähnliche Ansätze in der Infrastrukturplanung oder bei anderen Bauvorhaben denkbar.

Gesellschaftliche Herausforderungen

Der Bauturbo steht vor der gesellschaftlichen Herausforderung, Tempo und Bürgerbeteiligung zu vereinen. Schnelle Verfahren sollten nicht zu Lasten der demokratischen Teilhabe gehen.

Die Frage nach der Balance zwischen Tempo, Beteiligung und Nachhaltigkeit wird über den Erfolg des Bau-Turbo 2025 entscheiden. Nur wenn diese Balance gelingt, kann Paragraph 246e BauGB zum Gamechanger werden und gleichzeitig soziale Stabilität und wirtschaftliche Dynamik stärken.

Quellen: Bundesregierung; Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; Wohnungswirtschaft online; Kommunal.de; Deutscher Bundestag; www.vhw.de