Fassadenreinigung: Mehr als nur Optik – Schutz, Werterhalt und gesetzliche Vorgaben

26.03.2025 | S.Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Die Fassadenreinigung ist ein essenzieller Bestandteil der Gebäudeinstandhaltung. Grünbelag, Algen und andere Verschmutzungen beeinträchtigen nicht nur die Optik, sondern können auch langfristig Schäden an der Bausubstanz verursachen. Für Architekten, Planer und Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen ist es entscheidend, nachhaltige und effiziente Reinigungslösungen zu kennen, die sowohl ästhetische als auch funktionale Anforderungen erfüllen. Dieser Beitrag beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Gebäudereinigung, von gesetzlichen Vorgaben bis hin zur praktischen Grünbelagentfernung – und zeigt, welche Punkte bei einem soliden Reinigungs- und Wartungskonzept zu beachten sind.

 

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie sinnvoll ist die Gebäude- und Fassadenreinigung?
  2. Regelungen und gesetzliche Vorgaben für die Gebäude- und Fassadenreinigung
  3. Absturzgefahr! Ein solides Reinigungs- und Wartungskonzept schützt bei der Fassadenreinigung
  4. Aus der Praxis: Wie kann ich Grünbelag von der Fassade entfernen? 
  5. Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Fassadenreinigung von Grünbelag
  6. Fazit zur Fassadenreinigung

Wie sinnvoll ist die Gebäude- und Fassadenreinigung?

Ob beim Grünbelag Entfernen, bei der Beseitigung von Grafitti oder Abgasrückständen oder bei der Bekämpfung von Schimmel: innovative Technologien und nachhaltige Lösungen eröffnen bei der Fassadenreinigung und der Gebäudereinigung neue Möglichkeiten für Bauherren, Immobilienbesitzer und -verwalter. Der Fokus auf Digitalisierung und umweltfreundliche Methoden ermöglicht eine effizientere und ressourcenschonendere Pflege von Immobilien.

Dabei bietet die regelmäßige Gebäudereinigung und Fassadenreinigung sowohl funktionale als auch ästhetische Vorteile:

  • Werterhalt der Immobilie
    Verschmutzungen wie Algen oder Moos speichern Feuchtigkeit und können die Bausubstanz schädigen. Eine konsequente Reinigung schützt die Fassade vor Schäden und trägt zur langfristigen Werterhaltung bei.
  • Verbesserung der Optik
    Eine saubere Fassade steigert die Attraktivität eines Gebäudes – besonders wichtig für repräsentative Immobilien oder Objekte mit Verkaufsabsicht.
  • Nachhaltigkeit
    Umweltfreundliche Reinigungsmethoden wie Natron oder Soda minimieren den Einsatz von Chemikalien, schützen empfindliche Fassadenmaterialien und schonen die Umwelt.
  • Langlebigkeit
    Regelmäßige Entfernung von Grünbelag verlängert die Lebensdauer der Fassadenbeschichtung und reduziert langfristig die Instandhaltungskosten.

Regelungen und gesetzliche Vorgaben für die Gebäude- und Fassadenreinigung

Die Fassadenreinigung unterliegt in Deutschland einem komplexen Geflecht aus bundesweiten Vorschriften und lokalen Sonderregelungen, das insbesondere im Kontext von Denkmalschutz und Baurecht besondere Anforderungen stellt.

Denkmalschutzrechtliche Anforderungen, Genehmigungspflichten und Verfahrensabläufe

Denkmalgeschützte Fassaden unterliegen gemäß § 9 DSchG (Denkmalschutzgesetz) einer besonderen Schutzregelung, die jede substanzverändernde Maßnahme genehmigungspflichtig macht. Vor Beginn der Reinigungsarbeiten muss eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde eingeholt werden, wobei das Verfahren je nach Bundesland variiert.

Beispiel Hamburg: Hier erfordert die Reinigung historischer Klinkerfassaden die Vorlage eines detaillierten Methodenkonzepts, das Niederdruck-Wirbelstrahlverfahren (20-500 bar) oder Heißdampftechnik (bis 150°C) vorsieht.

Die Behörden prüfen die Materialverträglichkeit anhand von Musterflächen, wobei Natursteinfassaden mit unter 2 bar Druck gereinigt werden dürfen, während bei empfindlichen Sandsteinoberflächen sogar Druckluftverfahren untersagt sein können.

→ Das Denkmalschutzrecht verbietet grundsätzlich den Einsatz von Hochdruckreinigern (> 500 bar) sowie chemischen Reinigungsmitteln mit pH-Werten unter 5 oder über 9. Ausnahmen gelten nur bei nachgewiesener Unschädlichkeit durch Materialgutachten.

Das Trockeneisstrahlverfahren (-80°C, 2-16 bar) hat sich insbesondere bei der Graffitientfernung an Backsteinfassaden bewährt, da es pigmentierte Partikel durch thermische Schockwirkung ablöst, ohne die mineralische Matrix zu schädigen.

Baurechtliche Vorgaben

Landesbauordnungen und Instandhaltungspflichten

Die Fassadenreinigung fällt unter die Verkehrssicherungspflicht nach § 3 MBO (Musterbauordnung), die in den Landesbauordnungen konkretisiert wird. Versäumnisse können zu Ordnungsgeldern bis 50.000 Euro führen, wie der Münchner Fall eines 1898 errichteten Jugendstilgebäudes zeigt, bei dem herabfallende Putzreste zu einer Gefährdung führten.

Energieeffizienz und Denkmalschutz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) kollidiert oft mit Denkmalschutzauflagen, wenn Wärmedämmmaßnahmen mit Fassadenreinigungen kombiniert werden. § 105 GEG erlaubt zwar Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude, verlangt aber den Nachweis alternativer Energiesparmaßnahmen.

Umweltrechtliche Rahmenbedingungen: Abwasserbehandlung und Grenzwerte

Die Abwasserverordnung (AbwV 2024) schreibt für Fassadenreinigungsabwässer folgende Grenzwerte vor:

Parameter
Grenzwert
pH-Wert 6,5–9,5
Kohlenwasserstoffe <20 mg/L
Ammonium/Ammoniak <10-25 mg/L

Moderne Kreislaufsysteme wie das Hermes-Verfahren ermöglichen die Wiederverwendung von 85 Prozent des Reinigungswassers durch kombinierte Sedimentation und UV-Desinfektion.

Chemikalienrestriktionen

Die REACH-Verordnung (EG 1907/2006) untersagt den Einsatz von Bioziden auf Basis quartärer Ammoniumverbindungen (> 0,1 Prozent) in Wohngebieten. Alternativ setzen sich Enzymreiniger durch, die Proteasen und Lipasen in Konzentrationen von 2-5 g/L enthalten.

Arbeitsschutz

Neben der Reinigung gehören auch Wartungs-, Inspektions- und Reparaturarbeiten im Innen- und Außenbereich von Gebäuden (zum Beispiel Bürogebäude, Schulen, Theater oder Bahnhöfe) zu den regelmäßigen Pflichten. Bereits bei der Planung von Fenstern, Dachoberlichtern, Wänden, Außengängen und Dächern müssen Bauherren nach jeweiliger Landesbauordnung sowie dem Arbeitsschutzgesetz eine sichere und regelmäßige Instandhaltung und Reinigung gewährleisten. Dies gilt besonders, wenn hierzu bauliche Vorrichtungen erforderlich sind.

→ Nach Baustellenverordnung (§ 3 Abs. 2 Ziffer 3) hat der Bauherr bereits vor Fertigstellung des Bauwerks in einer „Unterlage für spätere Arbeiten“ (RAB 32) die sichere Instandhaltung und Wartung zu regeln und in seine Gefährdungsbeurteilung zu integrieren (§§ 5, 6 ArbSchG i. V. m. § 3 ArbstättV). Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • wie häufig das Gebäude inspiziert, gewartet und gereinigt werden muss,
  • welche Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Gebäudeteilen (zum Beispiel Fensterverglasung, Außenbeleuchtung, Glasfassade, Dachfläche und -aufbauten) später erforderlich sein werden,
  • welche Gefahren mit diesen Arbeiten verbunden sind (insbesondere Absturz-, Durchsturzgefährdungen bei nicht durchsturzsicheren Dachoberlichtern, Verzicht auf Sicherheitsglas oder Brüstungen in Verkehrswegen) und
  • Sicherheitsvorkehrungen (unter anderem Absperrungen und Kennzeichnungen) getroffen, gegebenenfalls baurechtliche Genehmigungen eingeholt werden müssen (zum Beispiel bei öffentlichen Straßen/ Fußwegnutzung).

Die Gebäudereinigung ist somit nicht nur ein ästhetischer, sondern auch ein funktionaler und sicherheitsrelevanter Aspekt der Immobilienpflege. Eine durchdachte Reinigungsstrategie trägt maßgeblich zur Werterhaltung, Nachhaltigkeit und Betriebssicherheit bei.

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Absturzgefahr! Ein solides Reinigungs- und Wartungskonzept
bei der Fassadenreinigung schützt

→ Die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind in den meisten Fällen mit Absturzgefährdungen (ASR A 2.1) verbunden. Deshalb ist es erforderlich, für die Reinigung der Innen und Außenfassaden (Glasflächen) sowie Dachflächen inklusive Aufbauten und der Beleuchtungseinrichtungen ein aussagekräftiges und plausibles Reinigungs-/Wartungskonzept im Rahmen der objektbezogenen Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Folgende Punkte sind dabei für die sichere Ausführung der Arbeiten bei ausreichendem Bewegungsfreiraum und unter sicherheitstechnischen Aspekten zu beachten:

  • erforderliche Personalstärke und vorgesehene rechtskonforme Arbeitszeiten (Aufzeichnungspflicht) 
  • sichere Zugänglichkeit, Erreich- und Nutzbarkeit der zu reinigenden Flächen durch objektbezogenes unterwiesenes und dafür vorgesehenes Personal (Öffnung von Fenstern von innen, Vorrichtungen für Befahranlagen/ Reinigungsbalkone, ausreichend breite (mind. 0,5 m) Wartungsgänge, Dachausstiege, Sekuranten, Material ASR A 1.8 ggf. Hebebühnen, Gerüste) 
  • geeignete Vorrichtungen für Absturzsicherungen (DIN 4426), z. B. geeignete Anschlagpunkte mit einer Mindestbruchlast von 10 kN Sekurantensystem zum sicheren Einhängen mit dem Auffangsystem (Prüffristen!)
  • Handbarkeit der Reinigungsverfahren, -abläufe (Handbereiche) in Zusammenhang mit Unfallgefahren unter Berücksichtigung des Drittschutzes (Passanten, Nutzer, Anwohner etc.) 
  • maximale Arbeitshöhen beim Anleitern, sichere Aufstellflächen (nach Möglichkeit keine Alleinarbeit!), 
  • angemessene situationsbezogene Beleuchtung, Kennzeichnungs-, Absperrungsmaterial, Umwehrungen, Balustraden/ Balustraden 
  • Durchtrittsicherheit/Balustraden bei Dachoberlichtern, Lichtbändern (ASR A 1.6) 
  • Einsatzbedingungen (Regen, Schnee, Eis, Windstärke), Betretungsverbot
  • Zugänglichkeit: allgemeiner Zugang, Notabgang 
  • ausreichend dimensionierte Dachausstiegsstelle (Werkzeugtasche!) mit stabilen Griffholmen
  • Auswahl fachlich geeigneter Firmen (mit eigener Gefährdungsbeurteilung! und dafür geeignetem Personal), unter Beachtung des „Stand der Technik“ (DGUV Grundsatz 41) 
  • geeignete Reinigungsmittel für die entsprechende Oberfläche, Entsorgung 
  • nach Betriebssicherheitsverordnung geprüfte, ergonomische, mängelfreie Arbeitsmittel sowie geeignete Räumlichkeiten für PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) der Gebäudereiniger sowie angemessene Sozialräume, 
  • Rettungskette, Notfallnummern, persönliche Erreichbarkeit (u. a. Funk, Telefon)

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Aus der Praxis: Wie kann ich Grünbelag von der Fassade entfernen?

Grünbelag ist ein häufiges Problem an Hausfassaden, das durch Feuchtigkeit und Schatten begünstigt wird. Um den Belag effektiv zu entfernen, sollten folgende Schritte beachtet werden:

  1. Vorbereitung: Fenster abdichten, angrenzende Pflanzen schützen und groben Schmutz wie Laub oder Staub entfernen. Dies erleichtert die eigentliche Reinigung und verhindert Schäden an empfindlichen Bereichen rund um die Fassade.
  2. Reiniger auftragen: Natürliche Mittel wie Essig oder Soda gleichmäßig auftragen und ausreichend einwirken lassen – je nach Grad des Befalls zwischen 2 bis 4 Stunden. Diese Einwirkzeit ermöglicht es den Wirkstoffen, tief in den Belag einzudringen und ihn zu lösen.
  3. Abspülen: Mit einem Gartenschlauch oder einem Niederdruckreiniger gründlich abspülen; bei Bedarf mit einer weichen Bürste nacharbeiten, um hartnäckige Ablagerungen zu entfernen.

Für spezielle Fälle wie Dächer oder Brunnen sind angepasste Methoden erforderlich: Dachziegel können beispielsweise mit einem Gartenschlauch abgespült werden – bei schwer zugänglichen Stellen empfiehlt sich ein Teleskopaufsatz für Hochdruckreiniger. Brunnen sollten durch mechanisches Schrubben gereinigt werden; hierbei können auch biologisch abbaubare Reinigungsmittel verwendet werden.

Wann sollte man Grünbelag entfernen?

Die Entfernung von Grünbelag sollte idealerweise im Frühjahr erfolgen, bevor sich Moose oder Pilze ausbreiten können. Dies verhindert eine stärkere Verwurzelung des Belags in der Fassadenoberfläche während der feuchten Sommermonate. Experten empfehlen eine Fassadenreinigung alle fünf bis zehn Jahre – in feuchten oder schattigen Gebieten auch häufiger.

Fassadenmaterialien und die passende Reinigung

Jede Fassade benötigt eine spezielle Reinigung. Falsche Methoden können Schäden verursachen!

Material passende Methode vermeiden
Putz mechanische Bürsten Hochdruckreiniger
Holz Trockeneisstrahlen chemische Reiniger
Glas Osmose-Reinigung Hochdruck mit Seife
Naturstein spezielle Steinreiniger Essig und Säuren

Häufige Fragen (FAQ) zur Fassadenreinigung von Grünbelag

Wie oft sollte eine Fassadenreinigung durchgeführt werden? Alle 5–10 Jahre, in feuchten Regionen alle 2–5 Jahre.

Was kostet eine professionelle Fassadenreinigung?Je nach Methode & Material zwischen 5–15 Euro pro m².

Kann ich Hochdruckreiniger für jede Fassade nutzen? Nein! Empfindliche Materialien wie Putz oder Holz können beschädigt werden.

Wann ist die beste Zeit zur Grünbelag-Entfernung? Im Frühjahr vor der warmen Jahreszeit oder im Herbst, um Schäden im Winter zu vermeiden.

Welche nachhaltigen Methoden gibt es? Trockeneisstrahlen, Osmose-Reinigung & biologische Reiniger wie Soda oder Natron.

Fazit zur Fassadenreinigung

Die regelmäßige Gebäude- und Fassadenreinigung ist sowohl funktional als auch ästhetisch sinnvoll. Sie schützt die Bausubstanz vor Schäden durch Feuchtigkeit und Verschmutzungen, erhält den Wert der Immobilie und verbessert deren Optik. Umweltfreundliche Methoden wie Natron oder Soda minimieren den Einsatz von Chemikalien und schonen die Umwelt. Zudem verlängert die konsequente Reinigung die Lebensdauer der Fassadenbeschichtung und reduziert langfristig die Instandhaltungskosten. Gesetzliche Vorgaben und Denkmalschutzauflagen müssen dabei beachtet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Insgesamt trägt eine durchdachte Reinigungsstrategie maßgeblich zur Werterhaltung und Betriebssicherheit bei.

Quellen: „Handbuch Gebäudereinigung“, 2025, FORUM VERLAG HERKERT GMBH; „Das Baustellenhandbuch Garten- und Landschaftsbau“; 2024, FORUM VERLAG HERKERT GMBH;

 

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