Solarspitzengesetz: neue Regeln & Auswirkungen für PV-Anlagen

24.03.2025 | S.Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist am 25. Februar 2025 das so genannte Solarspitzengesetz in Kraft getreten. Als Reaktion auf die zunehmenden temporären Überschüsse in der Stromerzeugung zielt es darauf ab, die Netzeinspeisung von Solarstrom besser zu steuern und Netzüberlastungen zu vermeiden. Wann tritt das Solarspitzengesetz in Kraft? Und welche Änderungen gibt es ab 2025 für bestehende Solaranlagen?

 

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist das Solarspitzengesetz? – Definition
  2. Das Solarspitzengesetz bringt umfangreiche Gesetzesänderungen
  3. Solarspitzengesetz: Änderungen für neue Photovoltaikanlagen ab 2025
  4. Was bedeutet das Solarspitzengesetz für Bestandsanlagen?
  5. Ziele und Vorteile des Solarspitzengesetzes 2025
  6. Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Solarspitzengesetz
  7. Fazit: Das Solarspitzengesetz als Wegbereiter für eine nachhaltige Energiezukunft

Was ist das Solarspitzengesetz – Definition

Das Solarspitzengesetz, offiziell „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“, ist mit Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (BGBl.) am 25. Februar 2025 in Kraft getreten. Dieses Gesetz bringt bedeutende Neuerungen für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit sich, die primär neue Installationen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, betreffen.

Für wen gilt das Solarspitzengesetz?

Die Regelungen des Gesetzes betreffen primär alle Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die ab dem 25. Februar 2025 neu installiert und ans Netz angeschlossen werden. Betreiber von Bestandsanlagen sind von den neuen Vorschriften nicht unmittelbar betroffen, können aber von verschiedenen Neuerungen profitieren.

Das Solarspitzengesetz bringt umfangreiche Gesetzesänderungen

Mit Inkrafttreten des „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ werden zahlreiche Gesetze überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Gesetze und Verordnungen:

1. Energiewirtschaftsgesetz

  • Umrüstung von Erzeugungsanlagen: Neue Regelungen zur Bereitstellung von Blind- und Kurzschlussleistung sowie zur Trägheit der lokalen Netzstabilität.
  • Verpflichtungen für Netzbetreiber: Anpassung und Steuerung von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung elektrischer Energie.
  • Jährliche Tests und Berichte: Überprüfung der Steuerungsfähigkeit und Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen.
  • Sanktionen: Bei Verstößen gegen die Pflichten zur Steuerung und Messung.

2. Messstellenbetriebsgesetz

  • Ausstattung von Messstellen: Anpassung der Regelungen zur Ausstattung mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen.
  • Preisobergrenzen: Festlegung von Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb.
  • Zusatzleistungen: Einführung von Zusatzleistungen und deren Entgeltregelungen.

3. Erneuerbare-Energien-Gesetz

  • Marktwerte und Veröffentlichungspflichten: Anpassung der Berechnung von Marktwerten und der Veröffentlichungspflichten.
  • Flexible Netzanschlussvereinbarungen: Einführung flexibler Netzanschlussvereinbarungen.
  • Netztrennung: Regelungen zur Netztrennung bei schweren Pflichtverstößen.

4. Erneuerbare-Energien-Verordnung

  • Vermarktungsregeln: Anpassung der Vermarktungsregeln für Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Preislimitierte Gebote: Einführung von preislimitierten Geboten am Day-Ahead-Markt.

5. Kohleverstromungsbeendigungsgesetz

Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz enthält Übergangsbestimmungen für die Umrüstung von Kohleanlagen. Diese Bestimmungen sollen sicherstellen, dass die Umstellung von Kohleanlagen auf alternative Energiequellen reibungslos und ohne Unterbrechungen in der Energieversorgung erfolgt.

6. Energiefinanzierungsgesetz

  • Zwischenspeicherung und Einspeisung: Regelungen zur Bestimmung der Strommengen für die Zwischenspeicherung und Einspeisung.
  • Umlagen für Stromspeicher: Verringerung der Umlagen für Stromspeicher.

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Und welche Änderungen gibt es ab 2025 für Photovoltaikanlagen konkret?

Solarspitzengesetz: Änderungen für neue Photovoltaikanlagen ab 2025

Für neue PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, gelten viele Neuerungen. Die wichtigsten Änderungen sind:

1. Einspeisebegrenzung zur Vermeidung von Netzüberlastung
Neue PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 7 und 25 kWp dürfen nur noch 60 % ihrer maximalen Modulleistung ins öffentliche Netz einspeisen, falls keine Steuerbox oder kein Smart Meter installiert ist. Diese Regelung soll Netzüberlastungen in Spitzenzeiten verhindern. Betreiber können diese Begrenzung umgehen, indem sie in intelligente Steuerungstechnik investieren.

2. Vergütungsausfall bei negativen Strompreisen
Eine bedeutende Änderung betrifft die Einspeisevergütung: Wenn die Strompreise an der Börse negativ sind, entfällt die Vergütung für neue PV-Anlagen vollständig. Dies soll Anreize schaffen, Solarstrom vorrangig selbst zu verbrauchen oder in Speichern zu lagern.

3. Verpflichtung zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter)
Für PV-Anlagen mit einer Leistung ab 7 kWp wird der Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) zur Pflicht. Diese Geräte ermöglichen eine präzisere Steuerung des Stromverbrauchs und liefern wertvolle Daten für Netzbetreiber.

4. Höhere Kosten für Messsysteme
Die Einführung der verpflichtenden Smart Meter führt zu zusätzlichen Kosten für Anlagenbetreiber. Die jährlichen Entgelte für intelligente Messsysteme steigen um 20 bis 40 Euro, während für die Steuerungstechnik zusätzliche 50 Euro pro Jahr anfallen.

5. Flexiblere Nutzung von Batteriespeichern
Eine positive Entwicklung ist die neue Regelung für Stromspeicher. Betreiber dürfen ihre Speicher auch mit Netzstrom laden und eine Förderpauschale für die Einspeisung erhalten, sofern ihre PV-Anlage in der Direktvermarktung betrieben wird. Dies erhöht die Flexibilität bei der Nutzung von Speichern und trägt zur Stabilisierung des Stromnetzes bei.

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Was bedeutet das Solarspitzengesetz für Bestandsanlagen?

Bestandsanlagen, also PV-Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, genießen Bestandsschutz. Eine nachträgliche Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorgaben ist nicht erforderlich. Dennoch gibt es für Betreiber bestehender Solaranlagen interessante Chancen:

  1. Einsatz smarter Technologien für mehr Effizienz
    Der verstärkte Einsatz von Smart Metern und Batteriespeichern ermöglicht eine effizientere Nutzung der Solarenergie. Betreiber von Bestandsanlagen können durch Smart Meter ihren Eigenverbrauch optimieren und den erzeugten Strom gezielter steuern.
  2. Flexiblere Direktvermarktung von Solarstrom
    Mit dem Solarspitzengesetz wird die Direktvermarktung flexibler gestaltet. Betreiber können zukünftig auch aus dem Netz bezogenen Strom in Batteriespeicher laden und diesen später gewinnbringend verkaufen. Dies schafft zusätzliche Einnahmequellen und verbessert die Auslastung der Speicher.

Ziele und Vorteile des Solarspitzengesetzes 2025

Das Solarspitzengesetz verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Netzstabilität gewährleisten: Durch die Einspeisebegrenzung wird das Stromnetz vor Überlastung geschützt.
  • Intelligente Technologien fördern: Die verpflichtende Nutzung von Smart Metern und Batteriespeichern steigert die Effizienz von Photovoltaikanlagen.
  • Flexibilisierung des Strommarktes: Neue Anreize für den Eigenverbrauch und die Speicherung von Solarstrom sorgen für eine bessere Nutzung erneuerbarer Energien.

Die Vorteile des Gesetzes liegen in der effizienteren Nutzung von Solarenergie, einer verbesserten Netzstabilität und der nachhaltigen Integration erneuerbarer Energien ins Stromsystem.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Solarspitzengesetz

1. Ab wann gilt das Solarspitzengesetz? Das Solarspitzengesetz trat am 25. Februar 2025 in Kraft und gilt für alle neuen PV-Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden.

2. Müssen Bestandsanlagen an die neuen Regelungen angepasst werden? Nein, bestehende Photovoltaikanlagen genießen Bestandsschutz. Allerdings gibt es Anreize für eine freiwillige Anpassung, etwa durch den Einsatz von Smart Metern oder die flexiblere Direktvermarktung.

3. Welche Auswirkungen hat die Einspeisebegrenzung für neue PV-Anlagen? Neue Anlagen mit 7 bis 25 kWp Leistung dürfen ohne Smart Meter oder Steuerbox nur 60 Prozent ihrer maximalen Leistung einspeisen. Durch den Einbau intelligenter Steuertechnik kann diese Begrenzung umgangen werden.

4. Was passiert bei negativen Strompreisen mit der Einspeisevergütung? Wenn die Strompreise an der Börse negativ sind, entfällt die Einspeisevergütung für neue Anlagen vollständig. Dies soll Betreiber dazu motivieren, den Solarstrom selbst zu nutzen oder zu speichern.

5. Welche Kosten entstehen durch die verpflichtenden Smart Meter? Die jährlichen Kosten für intelligente Messsysteme steigen um 20 bis 40 Euro, während für Steuerungstechnik zusätzliche 50 Euro pro Jahr anfallen. Diese Kosten müssen von den Anlagenbetreibern getragen werden.

6. Dürfen Batteriespeicher mit Netzstrom geladen werden? Ja, das Gesetz erlaubt nun die Ladung von Batteriespeichern mit Netzstrom, solange die PV-Anlage in der Direktvermarktung betrieben wird. Dafür gibt es eine Förderpauschale.

Fazit: Das Solarspitzengesetz als Wegbereiter für eine nachhaltige Energiezukunft

Das Solarspitzengesetz 2025 stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen und flexiblen Solarstromnutzung dar. Während es für Betreiber neuer PV-Anlagen einige Herausforderungen mit sich bringt, bietet es zugleich zahlreiche Chancen für eine effizientere Nutzung der Solarenergie.

Durch die Förderung smarter Technologien, die Flexibilisierung der Stromvermarktung und die gezielte Entlastung des Stromnetzes trägt das Gesetz aktiv zur Energiewende bei. Deutschland könnte damit seine Vorreiterrolle im Bereich erneuerbarer Energien weiter ausbauen.

Quellen: Bundesgesetzblatt (BGBl.);