Bildung und Erziehung

Auf dieser Seite stehen Kindertagesstätten, Schulen und andere soziale Einrichtungen im Mittelpunkt. Sie erhalten wertvolle Inhalte zu Themen wie Kinderschutz, Jugendhilfe und Einrichtungsmanagement. Dieses Fachwissen bietet pädagogischen Fachkräften sowie Schul- und Kita-Leitungen wertvolle Einblicke und praktische Tipps.

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Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt zum einen allgemeine Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und enthält zum anderen konkrete Anforderungen an unterschiedliche Einrichtungsarten wie z. B. Kindertagesstätten (Kitas). Kitas leiten aus dem Infektionsschutzgesetz Informationen zu Infektionskrankheiten sowie Schutzvorkehrungen für Mitarbeiter und Kinder ab. Außerdem regelt das Gesetz die Meldepflicht beim Auftreten einer Infektionskrankheit in der Kita und was im Falle einer Infektion zu tun ist. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte aus dem Gesetz für Kitas zusammengefasst.

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Leidet eine Schülerin oder ein Schüler unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die die schulische Leistung beeinflussen, können Eltern eine Schweigepflichtsentbindung für die Schule veranlassen. Damit darf sich diese mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin über das Krankheitsbild des Kindes austauschen. Aber welche datenschutzrechtlichen Aspekte sind bei der Schweigepflichtsentbindung zu beachten und lässt sie sich widerrufen?

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Sowohl das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) als auch die damit einhergegangene Reform des SGB VIII sorgen dafür, dass die Partizipation von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern vorangetrieben wird. Ein entscheidendes Werkzeug hierfür ist das Hilfeplanverfahren. Hiermit können Jugendämter spezielle Unterstützung anbieten, wenn die Sorgeberechtigten Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder benötigen. Aber wie sieht so ein Planverfahren aus, ist es verpflichtend und wie läuft es ab?

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Der digitale Wandel verändert die Art und Weise, wie Schülerinnen und Schüler lernen. Durch das Internet können sie jederzeit an Informationen gelangen, denn soziale Netzwerke ermöglichen ihnen eine vielfältige und sofortige Art der Kommunikation. Diese Entwicklungen beeinflussen auch den alltäglichen Schulunterricht und stellen Lehrkräfte immer häufiger vor die Frage: Wie lassen sich digitale Medien im Unterricht einsetzen?

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Autismus ist eine angeborene, tiefgreifende Beziehungs- und Kommunikationsstörung. Sie zeigt sich i. d. R. bis zum dritten Lebensjahr, weshalb bereits im Kindergarten besondere Fördermaßnahmen nötig sind, um ein betroffenes Kind erfolgreich in die Gruppe zu integrieren. Doch welche konkreten Möglichkeiten gibt es, den Umgang mit Autismus im Kindergarten zu erleichtern und wie erkennen pädagogische Fachkräfte, ob ein Kind von Autismus betroffen ist?

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Der Zusammenhalt einer Klasse hat einen wesentlichen Einfluss auf den Schulalltag. Eine starke Klassengemeinschaft sorgt für eine angenehme Lernatmosphäre und schafft optimale Rahmenbedingungen für nachhaltigen Unterricht – auch außerhalb des Klassenzimmers. Dabei ist es auch die Aufgabe der Lehrkräfte, die Klassengemeinschaft nachhaltig zu fördern.

Wenn die Kinder in der Schule sind, Schulveranstaltungen wahrnehmen oder an Schulfahrten teilnehmen, können die Erziehungsberechtigten ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Dann vertrauen sie darauf, dass Lehrerinnen und Lehrer ihre Aufsichtspflicht erfüllen, damit den Kindern nichts passiert. Doch was genau ist unter Aufsicht zu verstehen und wann sind Beschäftigte der Schule aufsichtspflichtig?

Zeigen Kinder bereits in jungen Jahren Entwicklungsverzögerungen oder andere Auffälligkeiten, kann die Frühförderung passende Hilfen liefern. Sie richtet sich an noch nicht schulpflichtige Kinder (bis sechs Jahre) und soll die Betroffenen bei einer möglichen Beeinträchtigung unterstützen. Dabei kommt eine Reihe von pädagogischen Maßnahmen zum Einsatz, die von unterschiedlichen Institutionen durchgeführt werden.

Damit Schülerinnen und Schüler mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen faire Chancen bei Prüfungen und Co. erhalten, können sie einen speziellen Nachteilsausgleich beantragen. Er erleichtert die Rahmenbedingungen bei Leistungserhebungen, ohne das Anforderungsniveau zu senken. So können die Kinder und Jugendlichen vergleichbare Leistungen erbringen. Um einen Nachteilsausgleich zu gewähren, muss die Schule zunächst die Voraussetzungen prüfen und anschließend geeignete Maßnahmen festlegen.

Egal ob Schulanfang, Wandertag oder Abschlussfahrt: Klassenfahrten sind so unterschiedlich wie ihre Teilnehmenden. Gemeinsam haben sie, dass die beteiligten Lehrkräfte bei jeder Schulfahrt eine große Verantwortung tragen – nicht nur durch ihre Aufsichtspflicht, sondern auch schon bei der Wahl des Ausflugsziels. Daher liefert der folgende Beitrag kreative Ideen für Klassenfahrten an Grund- und weiterführenden Schulen.