Die 5 Sicherheitsregeln zum Schutz vor einem elektrischen Schlag
07.08.2017 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Rund 90 Prozent der Unfälle im Niederspannungsbereich sind auf einen elektrischen Schlag zurückzuführen. Deshalb sind die 5 Sicherheitsregeln fester Bestandteil in jeder Erst- und Wiederholungsunterweisung zu Schutzmaßnahmen vor elektrischen Gefahren.Die 5 Sicherheitsregeln als Schutzmaßnahme bei elektrischen Prüfungen
Von der Reihenfolge oder Vollständigkeit der 5 Sicherheitsregeln darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden und auch nur, wenn es dafür technische Gründe gibt. Wird eine Sicherheitsregel bewusst nicht umgesetzt, empfiehlt es sich, dies mit entsprechender Begründung zu dokumentieren.
Folgende Fragen helfen, die 5 Sicherheitsregeln in der Praxis einzuhalten.
1. Freischalten
- Sind alle Teile der elektrischen Anlage, an denen gearbeitet werden soll, spannungsfrei geschaltet und alle Einspeisungen getrennt?
- Sind Trennstrecken so gestaltet, dass ein Überschlag zu den unter Spannung stehenden Anlagenteilen wirksam verhindert wird?
- Sind Teile der Anlage, die sich nach dem Freischalten nicht selbständig entladen, mit geeigneten Entladevorrichtungen entladen worden?
- Muss die Freischaltung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?
- Wenn nicht durch aufsichtführende oder ausführende Person ausgeführt: Muss die Bestätigung der Freischaltung durch den Anlagenverantwortlichen abgewartet werden?
- Wird bei elektrischen Betriebsmitteln mit Betriebsspannungen > 50 V AC bzw. 120 V DC sichergestellt, dass sie immer freigeschaltet werden?
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
- Sind alle Trenn- und Betätigungsvorrichtungen, mit denen freigeschaltet wurde, gegen das Wiedereinschalten gesichert?
- Ist das Schild "Schalten verboten" deutlich sichtbar angebracht?
- Wir die Sicherung gegen Wiedereinschalten vorzugsweise durch Sperren des Betätigungsmechanismus realisiert?
- Sind weitere Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Betätigen eingeleitet worden? (Vorhängeschloss an Schalter, Tür zum Betriebsraum verschließen, Steuersicherung entfernen, Schaltsperre einsetzen etc.)
- Ist ggf. eine vorhandene Hilfsenergie für die Betätigung der Schaltgeräte abgeschaltet worden?
- Werden zur Freischaltung entfernte Sicherungseinsätze vor unbefugtem Zugriff geschützt?
Sondermaßnahmen bei Fernsteuerung:
- Ist bei rechnergestützten Schalthandlungen die Software so gestaltet, dass ein unbeabsichtigtes Wiedereinschalten verhindert ist?
- Wird die Stellungsanzeige durch sichere Übertragungswege zur Fernsteuerstelle übertragen?
- Ist das Verbotsschild "Nicht Schalten" beim Steuerschalter angebracht?
- Ist ein Hinweis angebracht, dass Schalthandlungen nur auf Anweisung oder Zustimmung der Fernsteuerstelle erfolgen dürfen?
- Wird auch vor Ort gegen Wiedereinschalten gesichert?
3. Spannungsfreiheit feststellen
- Wird die Feststellung vor Beginn der Arbeit sichergestellt?
- Wird nur befugtes Personal mit der Aufgabe betraut?
- Niederspannungsanlagen (bis 1 kV): Elektrofachkraft oder elektronisch unterwiesene Person
- Hochspannungsanlagen (ab 1 kV): Elektrofachkraft
- Wird die Spannungsfreiheit allpolig (an jedem einzelnen Leiter oder direkt an der Arbeitsstelle) ermittelt?
- Ist ausgeschlossen, dass durch Ersatzstromversorgungsanlagen, Hilfseinspeisungen oder Rücktransformation noch Spannung anliegt?
- Werden bei Anlagen mit Kondensatoren/dezentraler Einspeisung die Entladezeit abgewartet?
- Sind die Mess- und Prüfmittel für die Arbeit geeignet?
- Werden ausschließlich Spannungsprüfer verwendet, die für das Einsatzgebiet sowie betreffende Spannungs- und Frequenzbereiche zugelassen sind, einwandfrei funktionieren und eine geeignete Messmittelkategorie gemäß DIN IEC 61010-1 aufweisen?
- Falls freigeschaltete Kabel nicht eindeutig bestimmt sind: Werden Kabelschneid- oder Kabelbeschussgeräte eingesetzt?
- Wird vor Erden und Kurzschließen von Freileitungen mit Nennspannungen > 1 kV die Spannungsfreiheit zusätzlich auch an allen Ausschaltstellen allpolig festgestellt? Und wird sie nach Unterbrechen oder Verlassen der Arbeitsstelle und vor Wiederaufnahme der Arbeit erneut festgestellt?
4. Erden und Kurzschließen
- Wird die verwendete Vorrichtung zuerst mit der Erdungsanlage oder einem Erder, erst dann mit dem zu erdenden Anlagenteil verbunden?
- Werden nur Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen gemäß DIN EN 61219 (VDE 0683-200), DIN EN 61230 (VDE 0683-100) verwendet?
- Wird sichergestellt, dass alle Vorrichtungen und Geräte einen sicheren Kontakt mit der Erdungsanlage sowie den zu erdenden bzw. kurzzuschließenden Anlagenteilen gewährleisten und dem Kurzschlussstrom bis zum Ausschalten standhalten?
- Wird berücksichtigt, dass bei Anlagen mit einer Nennspannung bis 1 kV das Erden und Kurzschließen unterbleiben dürfen, wenn Freischaltung, Sicherung gegen das Wiedereinschalten und Spannungsfreiheit sichergestellt sind? (ausgenommen sind Freileitung und Verteilernetze)
- Sind, falls die Erdung und Kurzschließung von der Arbeitsstelle aus nicht sichtbar ist, zusätzliche Erdung, Anzeigenvorrichtung oder eindeutige Kennzeichnung an der Arbeitsstelle angebracht?
- Wird berücksichtigt, dass vor und während Messungen Erdung und Kurzschließung aufgehoben werden dürfen, sofern geeignete Maßnahmen die Sicherung der Mitarbeiter gewährleisten?
- Wird bei Erden und Kurzschließen von starr geerdeten Hochspannungsnetzen oder im Einflussbereich von Wechselstrombahnen darauf geachtet, dass keine Leitungsschleifen entstehen.
- Wird bei Kabelarbeiten an der Übergangsstelle von Kabelanlagen auf Freileitungen geerdet und kurzgeschlossen?
- Sind die Gefahrenbereiche mit Ketten oder Bändern gekennzeichnet?
5. Abdecken
- Ist sichergestellt, dass benachbarte, unter Spannung stehende Teile abgedeckt sind?
Quelle: "Handbuch Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel"