Erhalt der Fachkunde – Wie oft müssen sich Elektrofachkräfte fortbilden?

10.01.2018 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Elektrofachkräfte müssen sich regelmäßig fortbilden, um Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sicher und fachgerecht ausführen zu können. Tun sie das nicht, kann ihnen sogar der Qualifikationsstatus verloren gehen. Wie oft „regelmäßig“ jedoch ist, ist nicht so leicht zu beantworten.

 

Elektrofachkräfte müssen sich „regelmäßig“ fortbilden

Elektrofachkräfte und ihre Vorgesetzten kennen die üblichen Formulierungen in Verordnungen und Normen, wie im § 2 Abs. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder der Norm DIN VDE 1000-10: In der Elektrotechnik tätige Personen müssen „ihre fachlichen Kenntnisse auf aktuellem Stand halten“ oder „sich regelmäßig fortbilden“, indem sie z. B. in bestimmten Abständen Schulungen besuchen. Nach genauen zeitlichen Angaben sucht man jedoch vergeblich, denn dafür müssen unterschiedliche Faktoren betrachtet werden.  

Elektrofachkräfte müssen äußere Bedingungen berücksichtigen 

Bei der Suche nach einem angemessenen Zeitpunkt für die nächste Fortbildung hilft es, sich zu überlegen, warum sich Elektrofachkräfte fortbilden müssen: Sie müssen die erforderliche Fachkunde erhalten und stetig ausbauen, weil der Stand der Technik und die einschlägigen Normen ständigen Änderungen und Neuerungen unterliegen. So kann bereits nach einem Jahr ohne Fortbildung der Erhalt der Fachkunde gefährdet sein

Es gibt deshalb mehrere Faktoren, die Elektrofachkräfte mit einbeziehen müssen, wenn sie überlegen, wann die nächste Fortbildung notwendig wird:  

  • Veränderungen von relevanten Vorschriften oder Regelwerken für die Tätigkeit 
  • Kenntnisse zum Stand der Technik nicht mehr aktuell 
  • Geänderte unternehmensspezifische Anforderungen (technische Entwicklung)
  • Prüfungsaufgaben (reicht die vorhandene Fachkunde?) 

Bezüglich der Weiterbildung von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten können vergleichsweise die Angaben bezüglich der Fortbildung von Befähigten Personen gem. TRBS 1203 betrachtet werden. Zum Erhalt der Prüfpraxis fordert diese Technische Regel, dass 

  • nachweislich mehrere Prüfungen pro Jahr durchgeführt werden und
  • die Kenntnisse aktualisiert werden. 

Konkretere Zeitangaben macht aber auch die TRBS 1203 auch nicht. 

Arbeitgeber ist für Erhalt der Fachkunde von Elektrofachkräften verantwortlich

Im Grunde weiß aber die Fachkraft am besten, wann eine Fortbildung erforderlich wird, denn nur sie kann ihren Wissensstand einschätzen. Außerdem sind Prüffachleute schon aus eigenem Interesse (Gesundheit, Haftung) darauf bedacht, ihre Fachkunde immer wieder kritisch zu betrachten. 

Das Problem liegt eher darin, den Vorgesetzten von der Notwendigkeit der (teuren) Fortbildung zu überzeugen. Dabei muss sich der Arbeitgeber nur bewusst werden, welche Folgen eine unterlassene Fortbildung nach sich ziehen kann. Im schlimmsten Fall verliert die Fachkraft die erforderliche Qualifikation, sodass die rechtlich vorgeschriebene Prüfung ausfallen muss, was wiederum Konsequenzen für das Unternehmen hat. Denn Arbeitgeber sind verpflichtet, alle elektrischen Anlagen im Unternehmen wiederkehrend zu prüfen oder prüfen zu lassen. 

Im Falle der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten trägt der Arbeitgeber die Verantwortung dafür, fortwährend zu prüfen, ob die von ihm beauftragte Elektrofachkraft noch die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, um die erteilte Aufgabe zu erledigen. Tut er das nicht, droht Bußgeld. 

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Quellen: BetrSichV, DIN VDE 1000-10, Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit, sifa-news, Elektropraktiker