Elektrosicherheit & Elektrotechnik
Das Fachwissen aus dem Bereich Elektrosicherheit & Elektrotechnik unterstützt Elektrofachkräfte und Betriebselektriker bei der Gewährleistung der Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen. Die praxisbezogenen Handlungshilfen zur Elektrosicherheit und Produktions- und Maschinensicherheit bieten Unterstützung, um die gesetzlichen Anforderungen an die sichere Bereitstellung, Installation, Prüfung, Wartung und Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel und Maschinen DIN VDE-konform zu erfüllen. Dabei wird besonderer Wert auf die Integration von Elektrotechnik in die Gesamtkonzepte der Anlagen- und Maschinensicherheit gelegt.
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Jeden Monat veröffentlicht der VDE-Verlag zahlreiche neue Normen oder Normentwürfe. Um eine bessere Übersicht für Elektrofachkräfte zu schaffen, hier eine Auswahl der Normen aus den Monaten Februar und März 2018, die für den Bereich Elektrotechnik relevant sein können.
Der „Schutz durch Abschaltung“ ist eine der Schutzmaßnahmen, die in elektrischen Stromkreisen am häufigsten als Fehlerschutz angewendet wird. Dabei ist die Schleifenimpedanzmessung eine der wichtigsten Messungen, um nachzuweisen, ob diese Schutzmaßnahme wirksam ist. Wie sich Elektrofachkräfte bei der Durchführung vor einem elektrischen Schlag schützen, beschreibt die hierfür einschlägige Norm DIN VDE 0100-410.
Die Schutzleiterwiderstandsmessung ist ein Teilschritt der regelmäßig wiederkehrenden Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte nach der Norm DIN VDE 0701-0702. Was mit der Messung nachgewiesen wird und welche Grenzwerte gelten.
Elektrofachkräfte müssen sich regelmäßig fortbilden, um Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sicher und fachgerecht ausführen zu können. Tun sie das nicht, kann ihnen sogar der Qualifikationsstatus verloren gehen. Wie oft „regelmäßig“ jedoch ist, ist nicht so leicht zu beantworten.
Mit der Prüfung elektrischer Arbeitsmittel werden oft Fremdfirmen beauftragt, weil entsprechende Kompetenzen im eigenen Unternehmen fehlen. Doch wer haftet eigentlich, wenn bei der Durchführung der Prüfung ein Schaden entsteht? Kann der bestellende Unternehmer die Verantwortung auf die Fremdfirma übertragen?
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind gefährlich. Deshalb dürfen sie nur von ausreichend qualifiziertem Personal erledigt werden. Für die Auswahl des Personals ist der Unternehmer/Arbeitgeber zuständig und der steht oft vor der Frage: Wer darf eigentlich was prüfen? Ein Überblick.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Betreiber von Lichtbogenschweißeinrichtungen, für einen sicheren Betrieb zu sorgen und wiederkehrende Prüfungen durchzuführen. In der Praxis werden die Schweißgeräte jedoch oft nach VDE 0701-0702 geprüft. Dabei hat die Prüfung nach der neuen Norm VDE 0544-4 zu erfolgen.
Der Begriff Repowering ist vielen bereits im Zusammenhang mit der Windkraft bekannt. Dabei werden bestehende Windenergieanlagen durch neue leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Das geht auch mit Solarmodulen. Wer jedoch seine vorhandene Einspeisevergütung nicht riskieren will, muss sich an strenge Vorgaben halten.
Immer mehr Gewerbetreibende und Institutionen widmen sich dem Thema Einbruch- und Brandschutz, nachdem die Einbruchszahlen in den vergangenen Jahren stark angestiegen sind. Zum Schutz werden Sicherheitsanlagen installiert, die seit 1. April 2017 die Anforderungen der Europäischen Norm DIN EN 16763 erfüllen müssen.
Rund 90 Prozent der Unfälle im Niederspannungsbereich sind auf einen elektrischen Schlag zurückzuführen. Deshalb sind die 5 Sicherheitsregeln fester Bestandteil in jeder Erst- und Wiederholungsunterweisung zu Schutzmaßnahmen vor elektrischen Gefahren.
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Das Sicherheitshandbuch liefert präzise Handlungsempfehlungen, Umsetzungshilfen und einsatzfertige Nachweise zur Dokumentation und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für den sicheren Betrieb und die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
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