Sind Brandschutzschalter (AFDD) Pflicht? – Ein Überblick für Elektrofachkräfte
23.03.2021 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH
Der fachgerechte Einbau von Brandschutzschaltern ist in der DIN VDE 0100-420 geregelt. Jedoch hat die DIN-Norm in der Vergangenheit für einige Unklarheiten in der Elektrobranche gesorgt. Zuletzt ist im Oktober 2019 eine geänderte Version mit angepassten Inhalten erschienen. Umso wichtiger ist es, dass sich Elektrofachkräfte und andere Verantwortliche über die aktuellen Pflichten und Anforderungen an Brandschutzschalter informieren.Inhaltsverzeichnis
- Brandschutzschalter: Definition und Funktion
- Brandschutzschalter Vorschrift: DIN VDE 0100-420
- Sind Brandschutzschalter Pflicht?
- Wo müssen Brandschutzschalter eingebaut werden?
Brandschutzschalter: Definition und Funktion
Der Begriff „Brandschutzschalter“, kurz „AFDD“, ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen. Solche Schutzeinrichtungen werden in Niederspannungsnetzen eingesetzt, um Überhitzungen zu verhindern und zu vermeiden, dass Brände durch Lichtbögen entstehen.
Brandschutzschalter überwachen den Leiterstrom mittels einer elektronischen Schaltung und werten die netz- bzw. hochfrequenten Signale aus, um aufkommende Lichtbögen zu erkennen. Kommt es durch einen Lichtbogen zu einer Störung im Stromkreis, unterbricht der Brandschutzschalter den Stromfluss. So lassen sich Brände durch defekte Stromkreise verhindern.
Brandschutzschalter Vorschrift: DIN VDE 0100-420
Die für Brandschutzschalter einschlägige Vorschrift ist die DIN VDE 0100-420 „Errichten von Niederspannungsanlagen“. In der Norm sind u. a. alle Anforderungen an Betriebsstätten definiert, wie AFDD fachgerecht einzusetzen sind, ob es eine Pflicht zum Einbau von Brandschutzschaltern gibt und in welchen Gebäuden sie erforderlich sind.
Aktuellste Fassung vom Oktober 2019
Die derzeit aktuellste Fassung der Vorschrift zu Brandschutzschaltern ist die DIN VDE 0100-420:2019-10. Sie gilt seit dem 01.10.2019 und ergänzt die 2016 und 2018 veröffentlichten Versionen der DIN-Norm.
Wesentliche Unterschiede der DIN VDE 0100-420:2019-10 im Vergleich zu den vorherigen Ausgaben sind:
- Abschnitt 421.7 wurde grundlegend überarbeitet und enthält aktualisierte Vorgaben zum fachgerechten Einsatz von Brandschutzschaltern.
- Die in der DIN-Norm aufgeführten Verweise auf andere Normen wurden angepasst, da es mittlerweile neuere Ausgaben gibt.
Außerdem empfiehlt die aktuelle Fassung explizit Maßnahmen wie die Verwendung von Brandschutzschaltern umzusetzen, um Anlagen gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen in Endstromkreisen zu schützen.
Erste Fassung der DIN VDE 0100-420 sorgte für Probleme
Die erste Fassung der DIN VDE 0100-420 ist im Februar 2016 erschienen. Da diese Fassung jedoch zu teils beachtlichen Unsicherheiten und Diskussionen in der Elektrobranche geführt hat, hat die DKE daraufhin mehrere Verlautbarungen und Interpretationshilfen zum Abschnitt 421.7 „Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen in Endstromkreisen“ veröffentlicht.
Auch diese Hilfestellungen haben in der Praxis nicht weitergeholfen, sodass 2018 ergänzend die „Berichtigung 1“ herausgegeben wurde. Die dort aufgeführten Inhalte galten bis zur Fertigstellung der überarbeiteten Version der DIN VDE 0100-420 im Oktober 2019.
Übergangsfrist bis 30.09.2021
Bzgl. der vorherigen Versionen der Brandschutzschalter-Vorschrift gilt folgende Übergangsregelung:
Alle Niederspannungsanlagen, die sich derzeit noch in der Planung oder im Bau befinden, dürfen bis zum 30.09.2021 weiterhin auf Grundlage der in 2016 erschienenen Fassung sowie auf Berichtigung 1 der DIN VDE 0100-420 eingebaut werden. Elektrische Anlagen, die nach dem 01.10.2019 geplant wurden, müssen die Vorgaben der aktuellen DIN VDE 0100-420:2019-10 erfüllen.
Um Brandschutzschalter und andere elektrotechnische Anlagen fachgerecht zu installieren, ist es wichtig, die aktuell gültigen rechtlichen Vorgaben zu beachten. Eine professionelle Unterstützung erhalten Elektrofachkräfte und andere Verantwortliche mit dem „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“. Es liefert Handlungsempfehlungen, Umsetzungshilfen und Nachweise, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und hilft bei der rechtssicheren Dokumentation.
Sind Brandschutzschalter Pflicht?
Grundsätzlich ist der Einbau von Brandschutzschaltern in Gebäuden nicht gesetzlich verpflichtend; die DIN VDE 0100-420 ist wie alle anderen Normen eine private technische Regelung. Allerdings können Brandschutzschalter eine wirksame Maßnahme sein, wenn ein Gebäude bestimmte Anforderungen aus der DIN-Norm erfüllen muss.
Dazu zählt z. B. die Risiko- und Sicherheitsbewertung einer Betriebsstätte, die die DIN VDE 0100-420 vorschreibt. Sie ist vom Planer bzw. Errichter der elektrischen Anlage durchzuführen. In der Praxis ist dies meist die Elektrofachkraft, die die Bewertung in Zusammenarbeit mit den zukünftigen Betreibern der Anlage vornehmen muss.
Abhängig vom Ergebnis der Bewertung müssen Verantwortliche geeignete bauliche, anlagentechnische oder organisatorische Maßnahmen festlegen. Der Einsatz von Brandschutzschaltern ist bereits eine geeignete anlagentechnische Maßnahme.
Wo müssen Brandschutzschalter eingebaut werden?
In ihrer aktuellsten Version vom Oktober 2019 empfiehlt die DIN VDE 0100-420 in folgenden Gebäuden bzw. Räumen Brandschutzschalter einzubauen:
- Räumlichkeiten mit Schlafgelegenheiten
- Räume oder Orte mit besonderem Brandrisiko, also feuergefährliche Betriebsstätten
- Räume oder Orte aus Bauteilen mit brennbaren Baustoffen
- Räume oder Orte, die Gefährdungen von unersetzbaren Gütern ermöglichen
Zusätzlich wird der Einbau von Brandschutzschaltern für Endstromkreise empfohlen, deren Steckdosen Geräte mit hoher Anschlussleitung versorgen. Dazu gehören z. B. Waschmaschinen und Geschirrspüler.
Laboratorien und medizinisch genutzte Bereiche in Senioren- und Pflegeeinrichtungen fallen dagegen nicht in den Geltungsbereich des Abschnitts 421.7 der DIN VDE 0100-420.
Quellen: „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“, elektrofachkraft.de