Schweißgeräte gemäß VDE 0544-4 wiederkehrend prüfen

15.04.2025 | JS/S.Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Betreiber von Lichtbogenschweißeinrichtungen, für einen sicheren Betrieb zu sorgen und wiederkehrende Prüfungen durchzuführen. In der Praxis werden die Schweißgeräte jedoch oft nach der veralteten Norm VDE 0701-0702 geprüft. Dabei hat die Prüfung nach der aktuellen Norm VDE 0544-4:2025-01 zu erfolgen.

Aktuelle VDE 0544-4: Prüfung von Schweißgeräten 

Die Norm VDE 0544-4:2025-01 (DIN EN 60974-4) „Lichtbogenschweißeinrichtungen; Teil 4: Wiederkehrende Inspektion und Prüfung“ hat im Februar 2025 die Fassung von 2017 ersetzt. Sie gilt für

  • die regelmäßige Inspektion und Prüfung von Schweißstromquellen, die in festen Intervallen durchgeführt werden muss, um Gefährdungen zu reduzieren.
  • die Instandhaltung in festgelegten Intervallen, mit dem Zweck, Betriebsstörungen zu minimieren.
  • die Reparatur, um einen sicheren und bestimmungsgemäßen Betriebszustand wiederherzustellen. 

Änderungen gegenüber der Vornorm

Im Vergleich zur VDE 0544-4:2017-05 wurden folgende Anpassungen vorgenommen: 

  • Neue Messbeispiele: Die Norm integriert Beispiele für Messungen gemäß EN 50699 (Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte) und EN 50678 (Überprüfung von Schutzmaßnahmen nach Reparaturen).
  • Präzisierte Grenzwerte: Klar definierte Grenzwerte für Schutzleiterwiderstände, Berührungsströme und Isolationswiderstände wurden eingeführt.
  • Herstellerangaben: Bei Messungen von Netzwerken, die in einem nicht galvanischen Weg verbunden sind, müssen künftig die Angaben des Herstellers beachtet werden. 
  • Leerlaufspannungsmessung: Die Anforderungen an die Messung der Leerlaufspannung wurden technisch präzisiert. So muss die Leerlaufspannung nun sowohl als Scheitelwert (Spitzenwert) als auch als Effektivwert gemessen werden. Für Wechselspannung sind beide Werte einzuhalten.
  • Dokumentation: Anhang B wurde erweitert, um Prüfberichte an die erweiterten Anforderungen anzupassen. wurde das Beispiel für einen Prüfbericht angepasst. 

Produktempfehlung:

Die aktualisierten Anforderungen an die Prüfdokumentation erfüllen Sie leicht mit der Vorlage eines Prüfprotokolls, das Sie im Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit" zum Ausdrucken finden. 

Schweißgeräte nach VDE 0544-4 prüfen und nicht nach VDE 0701-0702

Werden Lichtbogenschweißeinrichtungen nur nachlässig geprüft, kann es zu erheblichen Verletzungen beim Menschen und einem sehr hohen Sachschaden führen. Trotz dieser hohen Gefährdungslage werden Schweißgeräte in der Praxis oft nur unzureichend oder falsch nach der Norm VDE 0701-0702 geprüft. Dabei müssen Schweißeinrichtungen und Schweißgeräte – egal ob ortsfest oder ortsveränderlich – immer nach der Norm VDE 0544-4 wiederkehrend geprüft werden, die u. a. andere Messtechniken vorschreibt. 

Durchführung der Schweißgeräte Prüfung VDE 0544 4

Die Prüfung von Schweißgeräten nach DIN VDE 0544 4 darf nur durch qualifiziertes Personal erfolgen:

  • Unterwiesene Personen können einfache Prüfungen durchführen, sofern das Gehäuse der Schweißeinrichtung nicht geöffnet werden muss.
  • Elektrofachkräfte sind für komplexe Prüfungen verantwortlich, insbesondere bei Reparaturen oder Änderungen an der elektrischen Ausrüstung.

Produktempfehlung:

Alle normativen Vorgaben zur Prüfung und Dokumentation, die diese Fachkraft kennen muss, erklärt auch das „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“ – jetzt hier bestellen!

FAQ – häufig gestellte Fragen zur Prüfung von Schweißgeräten DIN VDE 0544 4

1. Welche Messungen werden bei dem Prüfen eines Schweißgerätes benötigt?

Die wichtigsten gemäß DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4) durchzuführenden Messungen sind:

  • Sichtprüfung: Überprüfung auf äußerliche Beschädigungen und die Eignung des Einsatzortes.
  • Schutzleiterwiderstand: Messung des Widerstands des Schutzleiters, um sicherzustellen, dass er ordnungsgemäß funktioniert.
  • Isolationswiderstand: Messung des Widerstands der Isolation, um sicherzustellen, dass keine elektrischen Leckagen vorhanden sind.
  • Berührungsstrom: Messung des Stroms, der durch berührbare leitfähige Teile fließt.
  • Leerlaufspannung: Messung der Spannung im Leerlaufzustand, sowohl für Gleich- als auch Wechselstrom.
  • Funktionsprüfung: Überprüfung der Ein-/Ausschalteinrichtung, Spannungsminderungseinrichtungen, Gas- und Magnetventile sowie Melde- und Kontrollleuchten.

→ Alle Ergebnisse müssen nach Schweißgeräte-Prüfung VDE 0544 4 dokumentiert werden, und die Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden.

2. Wie oft müssen Schweißgeräte geprüft werden?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) regelt in ihrer Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) die Prüfung elektrischer Betriebsmittel, wobei Schweißgeräte als Hochrisikogeräte gesondert behandelt werden.

  • Die Norm verpflichtet Betreiber zur jährlichen elektrotechnischen Überprüfung durch befähigte Personen, wobei der Fokus auf der Vermeidung von Stromschlägen, Kurzschlüssen und Brandgefahren liegt.
  • Ergänzend fordert die DGUV Information 209-010 (früher BGI 553) eine vierteljährliche Sicht- und Funktionsprüfung, die ohne Öffnen des Geräts durch unterwiesenes Personal erfolgen kann.
  • In Hochrisikoumgebungen oder bei intensiver Nutzung sollten die Intervalle halbiert werden.
  • Nach Reparaturen oder Änderungen ist eine außerplanmäßige Prüfung erforderlich.

Die Integration digitaler Prüfsysteme und die Schulung von Instandhaltungspersonal in Messtechnik senken langfristig die Compliance-Kosten. Unternehmen wird empfohlen, Prüfprotokolle mindestens zehn Jahre aufzubewahren, um im Schadensfall den bestimmungsgemäßen Betrieb nachweisen zu können.

3. Was ist die UVV-Prüfung für Schweißgeräte?

Die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) für Schweißgeräte ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung in Deutschland, die regelmäßig durchgeführt werden muss. Sie umfasst folgende Punkte:

  • Elektrische Sicherheit: Überprüfung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom und Leerlaufspannung.
  • Mechanische Funktionsfähigkeit: Kontrolle der Schutzeinrichtungen und allgemeinen Betriebssicherheit.
  • Sichtprüfung: Erkennung äußerer Schäden oder Verschleißerscheinungen.

4. Ist die VDE Prüfung Pflicht?

Ja, die VDE-Prüfung ist Pflicht. Sie basiert auf der DGUV Vorschrift 3 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die vorschreiben, dass elektrische Betriebsmittel, einschließlich Schweißgeräte, regelmäßig geprüft werden müssen. Für Schweißgeräte gilt die Norm DIN VDE 0544-4, die spezifische Anforderungen und Prüfverfahren festlegt.

Quelle: „Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit“