VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4100 bilden neues Basisregelwerk für die Niederspannung

18.04.2019 | JS – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Am 26.4.2019 enden die Übergangsfristen für die neuen Anwendungsregeln für den Niederspannungsbereich: VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4100. Beide zusammen bilden ein neues Basisregelwerk für diese Spannungsebene und lösen einige veraltete Regelwerke ab. Lesen Sie hier, was Anwender ab dem 27.04.2019 hinsichtlich Erzeugungsanlagen und Bestandsanlagen beachten müssen.

VDE-AR-N 4105 stellt erstmals Anforderungen an Speicher 

Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“, die am 01.11.2018 in Kraft getreten ist, löst die Anwendungsregel aus dem Jahr 2011 ab. Die neue Fassung der VDE-AR-N 4105 stellt höhere Anforderungen an dezentrale Erzeugungsanlagen hinsichtlich der Netzstabilität und bildet zudem die Basis, um weitere Erzeugungsleistung in die Niederspannungsnetze zu integrieren.

Wesentliche Änderungen der VDE-AR-N 4105 in Kürze 

  • Erstmals umfassen die Anforderungen der VDE-AR-N 4105 nicht nur die Erzeugungsanlagen an sich, sondern auch Speicher. Diese müssen sich künftig beim Ausspeichern wie die Erzeugungsanlage selbst verhalten.   
  • Die neue Anwendungsregel für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz sieht vor, dass auch Anlagen in dieser Spannungsebene bei kurzzeitiger Überspannung oder Spannungseinbrüchen am Netz bleiben, anstatt sich wie bisher abzuschalten. Das trägt wesentlich zur Netzstabilität bei.  
  • Eine weitere neue Regelung der VDE-AR-N 4105 dient ebenfalls der Unterstützung des Netzsystems: Erzeugungsanlagen sowie Speicher sollen Leistung in das Netz einspeisen, wenn diese im System unterfrequentiert ist. 
  • Die sog. Q(U)-Kennlinien-Regelung, die sich in der Mittel- und Hochspannung schon lange bewährt hat, wird mit der VDE-AR-N 4105 auch für Anlagen in der Niederspannung eingeführt.  
  • Mit der neuen VDE-AR-N 4105 wird der europäische Network Code „Requirements for Generators“ (RfG) auch für Niederspannungsanlagen etabliert. Damit erfolgt der Nachweis der elektrischen Eigenschaften der Anlage.  

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Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4105 

Die neue VDE-AR-N 4105 gilt für Erzeugungsanlagen und Speicher, die neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, aber auch für Bestandsanlagen, die erweitert oder geändert werden. Es wird nicht gefordert, dass bestehende und unveränderte Teile der Anlage an die neue VDE-AR-N 4105 angepasst werden, sofern eine sichere und störungsfreie Stromversorgung noch gewährleistet werden kann. 

Außerdem definiert die VDE-AR-N 4105 Anforderungen an sog. Mischanlagen. Denn es ist möglich, dass neben Bezugsanlagen auch Erzeugungsanlagen und/oder Speicher betrieben werden.   

VDE-AR-N 4100 stellt neue Anforderungen an Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge 

Mit der Anschlussregel VDE-AR-N 4100:2019-04 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“, die am 08.03.2019 in Kraft getreten ist, hat das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) ein einheitliches Basisregelwerk für die Niederspannungsebene geschaffen. Die VDE-AR-N 4100 löst ab dem 27.04.2019 gleich neun Regelwerke ab: 

  • VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze 
  • VDE-AR-N 4102 Anforderungen an Anschlussschränke im Freien 
  • VDN-Richtlinie zu den Notstromaggregaten 
  • Technische Anforderungen des Distribution Codes aus dem Jahr 2007
  • VDN-Richtlinie zu Überspannungsschutzeinrichtungen Typ 1
  • VDEW-Materialie M-38/97 Anforderungen an Plombenverschlüsse (1997) 
  • DIN VDE 0100-732 (bereits zurückgezogen) 

Die Inhalte des FNN-Hinweises zum Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz sowie die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) wurden weiterentwickelt und in die VDE-AR-N 4100 übernommen. 

Die neue VDE-AR-N 4100 umfasst nun alle wesentlichen Anforderungen an den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers. Wichtige Neuerungen in der VDE-AR-N 4100 sind: 

  • Neue Anforderungen an Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge:
    • Ladeeinrichtungen müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden und 
    • müssen ein netzdienliches Verhalten aufweisen.  
  • Es werden erstmals Grenzwerte für Netzrückwirkungen auch für Speicher definiert. Die unterschiedlichen Messkonzepte beschreibt weiterhin der FNN-Hinweis Speicher. 

Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4100

Die VDE-AR-N 4100 ist für Bezugsanlagen anzuwenden und in Verbindung mit der VDE-AR-N 4105 auch für Erzeugungsanlagen. Außerdem gilt diese VDE-Anschlussregel auch für Anschlussschränke im Freien, sofern diese an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen sind. 

VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4100 

Die VDE-AR-N 4105 definiert technische Anforderungen an Erzeugungsanlagen und Speicher, die über die Anforderungen der VDE-AR-N 4100 hinausgehen. Die VDE-AR-N 4100 enthält folglich einige Verweise auf die VDE-AR-N 4105, dasselbe gilt auch andersherum. Anwender sollten deshalb beide VDE-Regeln beachten. 

Zusammen bilden die VDE-AR-N 4105 und die VDE-AR-N 4100 ein einheitliches Regelwerk in der Niederspannung. Beide zielen darauf ab, innovative Technologien wie Speicher und Elektromobilität systemkompatibel zu machen. Laut photovoltaik.eu ist langfristig geplant, die Anwendungsregel und die Anschlussregel in einem Regelwerk zusammenzufassen. 

Sowohl die VDE-AR-N 4105 als auch die VDE-AR-N 4100 haben eine Übergangsfrist bis zum 26.04.2019.

 

Quellen: VDE FNN, VDE Verlag, photovoltaik.eu

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