Integrierter Pflanzenschutz einfach erklärt: Definition, Grundsätze und Maßnahmen

20.09.2022 | T. Reddel – Online-Redaktion, Forum Verlag Herkert GmbH

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Um Pflanzen vor Schädlingen und anderen negativen äußeren Einflüssen zu schützen, sind entsprechende Schutzmaßnahmen erforderlich. Allerdings sollten dabei keine Methoden eingesetzt werden, die Mensch und Natur gefährden könnten. Wie sich mechanische, biologische und chemische Pflanzenschutzmittel optimal aufeinander abstimmen lassen, zeigen die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes.

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition: Was ist integrierter Pflanzenschutz?
  2. Integrierter Pflanzenschutz: Grundsätze
  3. Maßnahmen zum integrierten Pflanzenschutz
  4. Integrierter Pflanzenschutz: Vor- und Nachteile

Definition: Was ist integrierter Pflanzenschutz?

Der integrierte Pflanzenschutz (IPS) ist ein Sammelbegriff für eine Strategie, bei der mehrere Verfahren zum Pflanzenschutz miteinander kombiniert werden. So sollen verschiedene Maßnahmen aus Acker- und Pflanzenbau optimal auf vorbeugende, nichtchemische und chemische Methoden abgestimmt werden.

Beim Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel oder anderer Präparate gilt das Motto „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Eine weitere Grundlage bildet die sog. „wirtschaftliche Schadensschwelle“. Demnach sollen Landwirte zunächst beobachten, wie sich ihre Kulturen entwickeln. Kommt es zu einem Schädlingsbefall, soll dieser erst bekämpft werden, wenn die dadurch möglicherweise entstehenden Schäden (z. B. Ernteeinbußen) höher sind als die Behandlungskosten.

Mit diesem Ansatz verfolgt der integrierte Pflanzenschuss das Ziel, Schäden an Nutzpflanzen zu verhindern oder zu reduzieren, die durch Schaderreger, Unkräuter und andere Einflussfaktoren entstehen.

Integrierter Pflanzenschutz: Gesetz

Der integrierte Pflanzenschutz ist bereits seit 1987 zentraler Bestandteil des deutschen Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG). Zusätzlich verpflichtete die Europäische Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG alle EU-Mitgliedsstaaten dazu, spezielle Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes umzusetzen. Diese Grundsätze übernahm die deutsche Gesetzgebung mit der Novellierung des PflSchG im Jahr 2012. Genauer sind sie seitdem Bestandsteil der „guten fachlichen Praxis“ gemäß § 3 PflSchG.

Zusätzlich gibt es seit dem 10.04.2013 einen nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmittel. Er widmet sich ebenfalls der Umsetzung und Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes.

Integrierter Pflanzenschutz: Grundsätze

Der Anhang III der EU-Pflanzenschutz-Richtlinie beschreibt, welche acht Grundprinzipien den integrierten Pflanzenschutz bestimmen. Alle Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel nutzen, müssen sich seit 2014 an diese Grundsätze halten.

Nr. Grundsatz
1.

Es sollten insbesondere folgende Mittel und Methoden genutzt werden, um Schadorganismen vorzubeugen bzw. zu bekämpfen:

  • Fruchtfolge
  • Geeignete Kultivierungsverfahren, z. B.:
    • Unkrautbekämpfung im abgesetzten Saatbeet vor der Saat/Pflanzung
    • Aussaattermine und -dichte
    • Untersaat
    • Konservierende Bodenbearbeitung
    • Schnitt und Direktsaat
  • Resistente/tolerante Sorten, zertifiziertes Saat- und Pflanzgut
  • Ausgewogene Dünge-, Kalkungs- und Bewässerungs- bzw. Drainageverfahren
  • Hygienemaßnahmen (z. B. regelmäßiges Reinigen von Maschinen und Geräten)
  • Schutz und Förderung wichtiger Nutzorganismen (z. B. geeignete Pflanzenschutzmaßnahmen oder Nutzung ökologischer Infrastrukturen innerhalb und außerhalb der Anbau- oder Produktionsflächen)
2.

Für einen integrierten Pflanzenschutz müssen Schadorganismen mit geeigneten Methoden und Instrumenten überwacht werden, sofern entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Das kann folgendermaßen geschehen::

  • Beobachtungen vor Ort
  • Systeme für wissenschaftlich begründete Warnungen, Voraussagen und Frühdiagnosen
  • Einholung von Ratschlägen von beruflich qualifizierten Beratungspersonen
3.

Mithilfe der Überwachungsergebnisse ist zu entscheiden, ob und wann Pflanzenschutzmaßnahmen angewendet werden sollen. Bei der Entscheidung sind wissenschaftlich begründete Schwellenwerte zu berücksichtigen, die folgende Themen abbilden:

  • Betroffene Region
  • Spezifische Gebiete
  • Kulturpflanzen
  • Besondere klimatische Bedingungen
4. Gibt es nachhaltig biologische, physikalische und andere nichtchemische Methoden, sollen diese noch vor chemischen Mitteln genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die nichtchemischen Mittel Schädlinge ausreichend bekämpfen und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen.
5.

Eingesetzte Pestizide des integrierten Pflanzenschutzes müssen soweit wie möglich zielartenspezifisch sein. Gleichzeitig dürfen sie nur geringste Nebenwirkungen auf die menschliche Gesundheit, Nichtzielorganismen und die Umwelt haben.

6.

Pestizide und andere Bekämpfungsmittel sollen auf ein notwendiges Maß begrenzt genutzt werden. Möglich ist das z. B. durch folgende Methoden:

  • Verringerung der Aufwandmenge
  • Verringerung der Anwendungshäufigkeit
  • Teilflächenanwendung

Dabei muss nicht nur die Höhe des Risikos für die Vegetation akzeptabel sein. Auch die Gefahr für die Entwicklung von Resistenzen in den Schadorganismenpopulationen darf sich nicht erhöhen.

7.

Ist ein Risiko bekannt, dass Schädlinge gegen ein bestimmtes Schutzmittel resistent sind, es müssen aber dennoch mehrmals Pestizide eingesetzt werden, da der Befall so groß ist, sind entsprechende Resistenzvermeidungsstrategien zu nutzen.

So bietet es sich z. B. an, verschiedene Pestizide mit unterschiedlichen Wirkungsweisen zu nutzen, um die Wirksamkeit der Mittel zu erhalten.

8. Alle Anwendungen von Pestiziden sollen im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes dokumentiert werden. Damit und auf Grundlage der Überwachung der Schädlinge ist regelmäßig zu prüfen, wie erfolgreich die angewandten Pflanzenschutzmaßnahmen sind.

Die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes gelten auch im ökologischen Landbau sowie für Haus- und Kleingärten. Darüber hinaus gibt es kulturpflanzen- und sektorspezifische Leitlinien, die die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes weiter ausführen. Sie betreffen z. B. Pflanzen im Garten- und Landschaftsbau oder den Anbau von Arzneipflanzen, Gewürzen usw.

→ Eine Übersicht der verschiedenen Leitlinien bietet der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) auf seiner Website.

Aber wie lassen sich diese Grundsätze in der Praxis umsetzen?

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Für viele Sektoren der Landwirtschaft gibt es unterschiedliche Vorgaben zum integrierten Pflanzenschutz – etwa im Garten- und Landschaftsbau. (Bild: © Joanne Dale – stock.adobe.com)

Maßnahmen zum integrierten Pflanzenschutz

Der integrierte Pflanzenschutz umfasst verschiedene Maßnahmen, um Nutzpflanzen auf unterschiedlichen Ebenen bestmöglich zu schützen. So unterteilt z. B. der NAP die Arten von Pflanzenschutz und die dazugehörigen Maßnahmen wie folgt:

Art Beispiele
Vorbeugende Maßnahmen
  • Ackerbauliche Maßnahmen:
    • Wahl des geeigneten Standorts
    • Bodenbearbeitung mit Pflug/Pflugfurche
    • Verwendung von gesundem Saat-/Pflanzgut
    • Bedarfsgerechte Düngung
    • Vielfältige Fruchtfolge
    • Nützlingsförderung
    • Maßnahmen zur Feldhygiene

Physikalische Maßnahmen

  • Mechanische Unkrautbekämpfung (mittels Hacke, Striegel, Bürsten und Co.)
  • Thermische Unkrautbekämpfung (mittels Abflammgeräten)
  • Kulturschutznetze, Mulchfolien
  • Mobile oder feste Wildschutzzäune
  • Heißluft-, Heißwasser- oder Elektronenbehandlung zur Beizung von Saatgut
  • Vogelscheuchen
  • Fallen (z. B. für Mäuse)

Biologische/biotechnische Maßnahmen

  • Nützlinge oder bestimmte Mikroorganismen zur Regulierung von Krankheiten und Schädlingen an Kulturpflanzen (z. B. Viren, Milben, Insekten oder Greifvögel)
    → Notwendig: Schaffung geeigneter Lebensräume für diese Nützlinge
  • Naturstoffe zur Regulierung von Schaderregern (z. B. Kaliseife, Pflanzenöle oder Pflanzenextrakte)
  • Naturstoffe als Pflanzenstärkungsmittel
  • Pheromone zur Auffindung von Geschlechtspartnern innerhalb einer Schädlingsart
    → Schadorganismen können so reguliert werden, z. B. indem ihre Vermehrung verhindert wird.
  • Biologische Präparate auf Basis von Naturstoffen oder Mikroorganismen

Chemische Maßnahmen

  • Pflanzenschutzmittel mit chemischen Inhaltsstoffen, z. B.:
    • Anorganische Substanzen (Schwefel-, Kupferverbindungen etc.)
    • Synthetisierte organische Verbindungen

Die vorbeugenden Schutzmaßnahmen bilden die Grundlage des integrierten Pflanzenschutzes. Sie sollen die Pflanzen gesund halten und ein mögliches Befallrisiko minimieren. In der Praxis benötigen die meisten Pflanzen jedoch weitere Maßnahmen, damit nicht zu viele Ertragsverluste durch Unkraut, Krankheiten oder Schädlinge entstehen. Hierfür gibt es die chemischen, physikalischen und biologischen Methoden.

Bei allen Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes gilt jedoch: Sie dürfen weder für den Menschen noch für die Umwelt ein gesundheitliches Risiko darstellen. Vielmehr sollen sie die natürlichen Regelmechanismen der verschiedenen Agrarökosysteme langfristig schützen. Daher sind stets die Vor- und Nachteile der einzelnen Maßnahmen abzuwägen, bevor eine Entscheidung für eine bestimmte Methode getroffen wird.

Integrierter Pflanzenschutz: Vor- und Nachteile

Grundsätzlich ist der integrierte Pflanzenschutz eine ideale Möglichkeit, Pflanzen allumfassend vor Schädlingen und anderen Gefahrenquellen zu schützen. Allerdings bringt jede Maßnahme gewisse Chancen und Risiken mit sich, wie folgende Übersicht erläutert:

Methode Vorteile Nachteile
Physikalische Maßnahmen
  • Es gibt immer mehr technische Innovationen, die den Einsatz physikalischer Mittel vereinfachen.
  • Anderes Pflanzenschutzmittel kann eingespart werden.
  • Bislang sind physikalische Maßnahmen oft noch arbeitsintensiv und zeitaufwendig.
  • Sie lassen sich häufig nur in bestimmten Einsatzbereichen einsetzen.
  • Die Wirkung der Maßnahmen ist weniger sicher als bei anderen Methoden.
Biologische Maßnahmen
  • Sie vertragen sich mit anderen Methoden, z. B. mit chemischen Mitteln.
  • Es verbleiben keine Rückstände in oder auf Nahrungsmitteln.
  • Es gibt keine Wartezeiten und Wiederbetretungsfristen.
  • Da sich die Maßnahmen meist auf einen bestimmten Schädling richtet, wird Nützlingen i. d. R. nicht geschadet.
  • Für die Anwendung ist besonders hohes Fachwissen notwendig.
  • Ggf. ist eine Zusammenarbeit oder Koordination aller Landwirte in einem Anbaugebiet notwendig.
  • Es gelten bestimmte Einfuhr- und Quarantänebestimmungen, z. B. für die Einfuhr von Nützlingen.
Chemische Maßnahmen
  • Sie zeigen meist schnell Erfolge bei der Schädlingsbekämpfung.
  • Sie sind kurzfristig ggf. günstiger als andere Pflanzenschutzmittel.
  • Biozide können Krankheiten wie Malaria eindämmen.
  • Unsachgemäß verwendete chemische Mittel können Rückstände in der Nahrung und im Grundwasser hervorrufen.
    → Gesundheitliche Risiken für Mensch und Natur.
    → Langfristige Schädigung des Ökosystems.
  • Es gelten besonders strenge Anforderungen an die Registrierung, Lagerung und den Transport.
  • Es fehlen häufig Systeme zur Sammlung und sicheren Entsorgung von leeren Pflanzenschutzmittelbehältern.

Die Vor- und Nachteile zeigen, dass sich Verantwortliche in der Land- und Agrarwirtschaft ausreichend informieren müssen, bevor sie sich für bestimmte Pflanzenschutzmaßnahmen entscheiden. Hierzu gehören sowohl Argumente zur Rentabilität und Umsetzbarkeit als auch zum Umfang der gesetzlichen Anforderungen an den integrierten Pflanzenschutz. Insbesondere beim Einsatz chemischer Mittel sollten Verantwortliche die einschlägigen Regelwerke kennen, um gegen keine gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen.

Wichtiger Bestandteil des integrierten Pflanzenschutzes ist u. a. der Grund- und Trinkwasserschutz. Um die Trinkwasserqualität aufrecht zu erhalten, sollte i. d. R. auf umweltfreundliche und ökologische Pflanzenschutzmittel zurückgegriffen werden. Welche Vorschriften Verantwortliche beim Trinkwasserschutz beachten müssen, zeigt die einschlägige Fachliteratur.

Quellen: Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP), Industrieverband Agrar e. V., Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ)