Hautschutzplan – Grundlagen zum Hautschutz und Muster

24.06.2025 | T. Reddel – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Wenn die Haut bei der Arbeit besonders stark beansprucht wird, ist ein Hand- und Hautschutzplan erforderlich. Angestellte im Gesundheitswesen strapazieren ihre Haut regelmäßig durch Wasser, Desinfektionsmittel und das Tragen von Handschuhen. Daher benötigen sie einen betrieblichen Hautschutzplan.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann muss ein Hautschutzplan ausgehängt werden?
  2. Was muss ein Hautschutzplan beinhalten? – Vorlage
  3. Wer erstellt Hautschutzpläne?
Ein Hautschutzplan zeigt den Beschäftigten die für ihre Haut und Hände notwendigen Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen. Dazu gehören Informationen zu Hautschutzmitteln und Handschuhen sowie deren Anwendung. Der Plan ist an geeigneten Stellen auszuhängen, etwa an Waschplätzen, in der Küche oder in anderen betroffenen Arbeitsbereichen.

Wann muss ein Hautschutzplan ausgehängt werden?

Es gibt keine generelle Pflicht zum Erstellen und Aushängen eines Hautschutzplans. Stellt ein Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung jedoch fest, dass eine Hautgefährdung am Arbeitsplatz besteht, muss es einen solchen Plan anfertigen. Diese Regelung gilt unabhängig von Branche und Tätigkeit – von Handwerksbetrieben über die Gastronomie bis hin zum Gesundheitswesen.

Eine mögliche Rechtsgrundlage ist die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“. Sie schreibt unter anderem vor, dass Unternehmen einen Hautschutzplan erstellen, regelmäßig prüfen und bei Bedarf anpassen müssen.

Fehlen entsprechende und ausreichende Schutzmaßnahmen, riskieren die Beschäftigten möglicherweise dauerhafte Hautschäden. So können die Betroffenen unter Umständen ihren derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben können. Daher sollten Unternehmen, in deren Arbeitsbereichen die Haut regelmäßig beansprucht wird, einen passenden Hautschutzplan entwerfen und ihre Belegschaft informieren.

Unterweisung kann Hauterkrankungen vorbeugen

Die Arbeitgeber tragen entscheidend dazu bei, dass die Beschäftigten ihren Hautschutz und mögliche Risiken nicht vernachlässigen. Das Unternehmen unterrichtet  seine Angestellten anhand von Betriebsanweisungen im Umgang mit Gefahrstoffen vor Aufnahme der Tätigkeit. Danach ist eine jährliche Unterweisung zum Hautschutz durchzuführen.

Was muss ein Hautschutzplan beinhalten? – Vorlage

Grundsätzlich gibt es keine vorgeschriebenen Kriterien für die Inhalte eines Hand- und Hautschutzplans. Sie unterscheiden sich je nachdem, welche konkreten Hautgefährdungen am Arbeitsplatz festgestellt wurden, welche Arbeitsmittel die Beschäftigten nutzen und wie die Arbeitsabläufe strukturiert sind.

Die TRGS 401 empfiehlt, alle ausgewählten persönlichen Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Schutzhandschuhe, Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel) sowie Hautdesinfektionsmittel in den Plan aufzunehmen.

Ergänzend sollten Unternehmen ein Merkblatt zum Thema Hautschutz beifügen, das die Angestellten für weitere Informationen zum Hautschutzplan nutzen können. Ebenso können Piktogramme die Anwendung der Vorgaben erleichtern.

Vorlage für Pflege und Gesundheitswesen

Die folgende Vorlage zeigt, wie ein Hautschutzplan für Angestellte im Gesundheitswesen aussehen kann.

Hand- und Hautschutzplan
Einsatzbereich: ❏ Stationärer Bereich
❏ Küche
❏ Funktionsabteilung
❏  
Berufsgruppe: ❏ Pflegepersonal
❏ Ärztinnen, Ärzte
❏ Therapeutinnen, Therapeuten
❏ Küchenpersonal
❏ Reinigungspersonal
❏ 
Ansprechperson:
Was? Wann? Wie? Womit?
Hautschutz
  • Vor Arbeitsbeginn
  • Vor längerem Tragen von Handschuhen
  • Nach der Händereinigung
  • Ca. kirschkerngroße Menge Creme auf Handrücken auftragen
  • Gleichmäßig auf gereinigte und trockene Hände auftragen
  • Sorgfältig einmassieren (Fingerzwischenräume, Fingerseitenkanten, Nagelfalze, Fingerkuppen, Daumen, Handgelenke)
  • Einziehen lassen
  • Hautschutzcreme
Händedesinfektion
  • Bei Arbeitsbeginn
  • Vor Vorbereitung invasiver Maßnahmen 
    (z. B. Injektionen, Infusionen, Wundversorgung)
  • Vor und nach jeder Patientenbehandlung
  • Nach Kontakt mit Blut oder Sekreten oder damit kontaminierten Gegenständen
  • Vor Operationen
  • Nach Toilettenbesuchen
  • Ca. 3 Milliliter Händedesinfektionsmittel x Sekunden (siehe Herstellerangabe) in die trockenen Hände einreiben
    → Problemzonen nicht vergessen (Fingerzwischenräume, Nagelfalze)
  • Chirurgische Händedesinfektion durchführen
  • Händedesinfektionsmittel 
Hautreinigung
  • Zu Arbeitsbeginn
  • Bei sichtbarer Verschmutzung
  • Vor Verwendung eines Hautschutz- oder -pflegemittels
  • Waschlotion mit lauwarmem Wasser aufschäumen 
  • Hände und Fingerzwischenräume gründlich abspülen und sorgfältig abtrocknen
  • Waschlotion
  • Handtücher
Hautpflege
  • Nach jedem Händewaschen
  • Zwischendurch bei Bedarf
  • Am Arbeitsende
  • Ca. kirschkerngroße Menge Pflegemittel auf Handrücken auftragen
  • Sorgfältig einmassieren
  • Pflegelotion oder Pflegecreme
Handschuhe
  • Umgang mit hautreizenden oder verschmutzenden Materialien
  • Kontakt mit Flächendesinfektions- oder Reinigungsmitteln
  • Möglicher Kontakt mit Blut oder Sekreten
  • Operative Eingriffe
  • Handschuhe nur auf trockenen, sauberen Händen benutzen
  • Bei Tragezeiten über 10 Minuten möglichst Baumwollhandschuhe unterziehen
  • Nach Ablegen der Handschuhe hygienische Händedesinfektion durchführen
  • Einmalhandschuhe unsteril
  • Einmalhandschuhe steril
  • Nitrilhandschuhe (bei Bedarf plus PE-Folienhandschuh)
  • Haushaltshandschuhe

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Wer erstellt Hautschutzpläne?

Grundsätzlich erstellt der Arbeitgeber den Hautschutzplan, meist gemeinsam mit der Betriebsärztin, dem Betriebsarzt oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Dabei muss er nicht komplett neue Pläne entwerfen, sondern kann auf fertige Muster zurückgreifen und sie entsprechend der internen Gegebenheiten anpassen.

Vorlagen für verschiedene Berufsgruppen bieten beispielsweise die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Für die Praxis benötigen Unternehmen jedoch noch weitere Unterlagen, etwa zur Belehrung ihrer Angestellten und zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Unterweisungspflichten.

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