Gesundheitswesen und Pflege
Das Gesundheitswesen übernimmt zentrale Aufgaben in unserer Gesellschaft und ist gleichzeitig einem ständigen Wandel unterlegen. Gesetze werden angepasst, Abrechnungsbeträge verändert und neue Behandlungsmethoden entwickelt. Daher bietet dieser Bereich Fach- und Führungskräften aktuelles Fachwissen zu Praxismanagement, Expertenstandards und Hygienevorschriften.
Beschäftigte im Gesundheitswesen unterliegen besonderen Impfpflichten gegen bestimmte Viren, Infektionskrankheiten usw. So gehörte bis Ende 2022 auch eine Corona-Impflicht für das Gesundheitswesen dazu. Diese Regelung läuft jedoch zum Jahresende aus. Allerdings gelten weiterhin andere Impfpflichten, die die Mitarbeitenden mit entsprechenden Nachweisen belegen müssen. Hier ein Überblick.
Das diabetische Fußsyndrom ist eine schwerwiegende Erkrankung in Folge eines zu hohen Blutzuckerspiegels. Hierbei kann es zu ernsthaften Geschwüren oder anderen Verletzungen am Fuß kommen, die besondere pflegerische Maßnahmen erfordern. Worauf sollten Pflegekräfte und anderes medizinisches Fachpersonal beim diabetischen Fußsyndrom achten? Welche Symptome sind typisch, wie lassen sie sich behandeln und welche Präventionsmaßnahmen sollten getroffen werden?
Seit dem 01.01.2022 gilt eine Neufassung der Prüfverfahrensvereinbarung. Damit ergeben sich v. a. Änderungen hinsichtlich der geltenden Fristen zur Abrechnungsprüfung, Übergangsvereinbarung und zur einzelfallbezogenen Erörterung. Welche neuen Fristen gelten jetzt und wie bereiten sich Krankenhäuser auf die Änderungen der PrüfvV vor?
Nach 15 Jahren wurde zum 01.01.2022 ein neuer Entwurf des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe (AOP) veröffentlicht. Er beschreibt zum einen, welche Operationen gemäß SGB V von wem ambulant durchgeführt werden dürfen. Zum anderen definiert der Katalog die dazugehörigen Kategorisierungsklassen zur korrekten Abrechnung der erbrachten Leistungen. Welche OPs gelten nach aktuellem Katalog als ambulant und welche weiteren Änderungen ergeben sich jetzt für Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern?
Die Frist zur Anerkennung des Rahmenvertrags Physiotherapie wurde bis 30.04.2022 verlängert. Stimmt eine Praxis dem neuen Vertrag nicht zu, wird ihr ihre Zulassung entzogen und sie darf nicht mehr praktizieren. Dem entgegen wurde die Anerkennungsfrist bereits Anfang des Jahres nach hinten verschoben, da nicht genug Zustimmungen eingegangen waren. Was bisher sonst passierte und worauf sich Leistungserbringende jetzt einstellen müssen.
Seit Ende Mai 2021 ist die neue Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) zum Großteil in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich Änderungen für die Hersteller von Medizinprodukten, aber auch für Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken und andere Stellen. Weil sich in den letzten Monaten mehrfach Neuerungen ergeben haben, ist die Rechtslage teilweise sehr verwirrend. Daher fasst dieser Beitrag die wichtigsten Punkte zur neuen Medizinprodukteverordnung zusammen.
Am 26.05.2021 ist das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) in Kraft getreten. Allerdings treten bis Mai 2022 noch weitere Änderungen in Kraft. Die umfassenden Anpassungen wirken sich massiv auf das bislang geltende Medizinproduktegesetz und weitere Vorschriften aus. Doch was ändert sich mit dem MPDG? Worauf müssen Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten und Medizinprodukthersteller achten?
Die Digitalisierung hält auch im Gesundheitswesen Einzug. So müssen Arztpraxen und Krankenhäuser seit dem 01.07.2021 mit elektronischen Patientenakten (ePA) arbeiten können. Doch inwiefern sind solche Akten für Ärzte und Therapeuten gesetzlich verpflichtend? Was muss in den Akten enthalten sein und was müssen die Ärzte für den Datenschutz der Patienten beachten?
Expertenstandard zur Mundgesundheit – Zusammenfassung für Pflegefachkräfte und Pflegeeinrichtungen
14.07.2021
Seit Januar 2024 gibt es den neuen Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“. Er ist der erste multiprofessionell erarbeitete Standard und richtet sich an sämtliche Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege. Welche Vorgaben definiert der Expertenstandard Mundgesundheit für Pflegeeinrichtungen und Pflegefachkräfte?
Seit dem 01.07.2021 ist eine aktualisierte Version der Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Sie beinhaltet neu hinzugefügte Erkrankungen und erhöht die maximale Verordnungsmenge für bestimmte psychische Krankheiten. Welche Änderungen kommen auf Ärzte und Therapeuten zu?
Das Aushangpflichten-Paket für das Gesundheitswesen
Alle aushangpflichtigen Gesetze und weitere wichtige Vorschriften für das Gesundheitswesen kompakt in zwei Bänden.
Gratis-Download: Vorlage Hygieneplan
Wir stellen Ihnen eine kostenlose Mustervorlage für einen Hygieneplan bereit. Dieser erklärt WER, WAS, WANN, WIE und WOMIT bei einem Hygieneplan gemacht wird.
Dekra-Zertifizierte/r Wundexperte/-expertin
Die Weiterbildung zum/r DEKRA-zertifizierten Wundexperten/-expertin (Umfang 84 Unterrichtseinheiten) unterstützt Pflegekräfte bei ihrer täglichen Arbeit in der Wundversorgung – und das völlig flexibel und zeitlich unabhängig.
E-LEARNING, 84 UNTERRICHTSEINHEITEN (á 45 MINUTEN)
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