Gesundheitswesen und Pflege

Das Gesundheitswesen übernimmt zentrale Aufgaben in unserer Gesellschaft und ist gleichzeitig einem ständigen Wandel unterlegen. Gesetze werden angepasst, Abrechnungsbeträge verändert und neue Behandlungsmethoden entwickelt. Daher bietet dieser Bereich Fach- und Führungskräften aktuelles Fachwissen zu Praxismanagement, Expertenstandards und Hygienevorschriften.

Bürokratieentlastungsgesetz 
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Seit Januar 2024 gibt es den neuen Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“. Er ist der erste multiprofessionell erarbeitete Standard und richtet sich an sämtliche Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege. Welche Vorgaben definiert der Expertenstandard Mundgesundheit für Pflegeeinrichtungen und Pflegefachkräfte?

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Seit dem 01.07.2021 ist eine aktualisierte Version der Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Sie beinhaltet neu hinzugefügte Erkrankungen und erhöht die maximale Verordnungsmenge für bestimmte psychische Krankheiten. Welche Änderungen kommen auf Ärzte und Therapeuten zu?

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Die neue Qualitätsprüfungsrichtlinie für die Tagespflege (QPR Tagespflege) wird am 01.01.2022 in Kraft treten. Mit der Überarbeitung der QPR für die Tagespflege wird die Durchführung der Qualitätsprüfung konkretisiert, sodass die Qualitätsunterschiede der Pflegeeinrichtungen besser erkennbar werden und eingeschätzt werden können. Was steht bei der neuen Qualitätsprüfung im Vordergrund und wie können sich Tagespflegeeinrichtungen den neuen Prüfablauf vorstellen?

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Das neue GPVG ist seit dem 01.01.2021 gültig und soll die aktuelle Versorgung sowie die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Hierfür ermöglicht das Gesetz u. a. mehr Pflegehilfskräfte vor Ort und zusätzliche finanzielle Unterstützung von Krankenhäusern. Welche Änderungen gelten jetzt für Pflegedienste, Krankenhäuser und Krankenkassen?

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Infektionskrankheiten können sich sehr schnell ausbreiten und die Bevölkerung gefährden. Umso wichtiger ist es, dass das Auftreten zügig gemeldet wird. Deswegen ist im Infektionsschutzgesetz im Abschnitt 3 „Überwachung“ eine Meldepflicht definiert. Das Gesetz regelt gleichzeitig, welche Krankheiten meldepflichtig sind. Ärzte, Labore und Gemeinschaftseinrichtungen sind besonders von dieser Meldepflicht nach IfSG betroffen.

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Unterweisungen in der Pflege tragen erheblich dazu bei, dass alle Mitarbeitenden, egal ob Pflegefachkräfte oder angelernte Beschäftigte, Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften noch bewusster im Arbeitsalltag umsetzen. Um die Gesundheit und den Schutz der Beschäftigten gezielt zu fördern, müssen Arbeitgeber sehr bedacht auf die Gefährdungen in ihrer Einrichtung eingehen. Doch welche Themen sollten Unterweisungen in der Pflege aufgreifen?

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Der Expertenstandard Mobilität basiert auf der Regelung gemäß § 113 SGB XI und wurde von den Vertragsparteien in Auftrag gegeben. Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Aspekte sowie Wissenswertes zur Implementierung dieses Standards für die Pflege.

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Die Pflege in Deutschland leidet seit Jahren unter Personalmangel, weshalb die Rekrutierung von ausländischen Pflegekräften immer mehr in den Fokus von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern rückt. Doch können Pflegekräfte aus dem Ausland den wachsenden Pflegebedarf decken? Problematisch ist, dass die Einrichtung bei der Rekrutierung immer wieder auf Hürden treffen. Doch es gibt auch positive Entwicklungen.

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Mit dem langfristigen Heilmittelbedarf können Ärzte bei Diagnosen schwerwiegender Krankheiten Heilmittel verordnen, die ein Patient über einen langen Zeitraum benötigt, ohne das jährliche Praxisbudget zu überbeanspruchen und ggf. Regress(forderungen) zu riskieren. Allerdings herrscht bei vielen Ärzten noch immer Unklarheit, wann eine Diagnose unter den langfristigen Heilmittelbedarf fällt und welche gesetzlichen Anforderungen dafür erfüllt sein müssen.

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Seit August 2020 gilt der neu gefasste Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege. Die Neufassung vereint die beiden bisherigen Expertenstandards zum Schmerzmanagement bei akuten und bei chronischen Schmerzen. Damit kommen die Verfasser dem Wunsch aus der Praxis nach einem einheitlichen Standard nach. Die Anpassungen zeigen sich insbesondere in den Beschreibungen der einzelnen Kriterien.