Gesundheitswesen und Pflege
Das Gesundheitswesen übernimmt zentrale Aufgaben in unserer Gesellschaft und ist gleichzeitig einem ständigen Wandel unterlegen. Gesetze werden angepasst, Abrechnungsbeträge verändert und neue Behandlungsmethoden entwickelt. Daher bietet dieser Bereich Fach- und Führungskräften aktuelles Fachwissen zu Praxismanagement, Expertenstandards und Hygienevorschriften.

Viele Krankenhäuser und Kliniken kämpfen mit dem Fachkräftemangel in der Pflege. Dabei gibt es einige Einrichtungen, die bereits sehr erfolgreich darin sind, neues Personal zu rekrutieren und zu halten sowie neue Patientinnen und Patienten zu finden. Das können u. a. sog. Magnetkrankenhäuser sein, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen und dafür eine entsprechende Auszeichnung erhalten. Doch welche Voraussetzungen sind das und welche Vorteile bringt ein Magnetkrankenhaus mit sich?

Per App die Pflegedokumentation durchführen, mit Robotern den Pflegebedürftigen die Nahrungsaufnahme erleichtern und durch Spielkonsolen deren Motorik trainieren – die Digitalisierung in der Pflege macht große Fortschritte. Sie kann sowohl die Arbeit der Pflegekräfte erleichtern als auch die Lebensqualität der Pflegebedürftigen verbessern. Aber birgt das nur Chancen oder auch eventuelle Risiken? Und welche Fördermöglichkeiten können Pflegedienste nutzen?

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) erarbeitet auf der Grundlage von § 23 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Empfehlungen zur nosokomialen Infektionsprävention. Nun wurde die KRINKO Empfehlung zur Flächenhygiene nach 18 Jahren aktualisiert – Anlass hat nicht zuletzt die Covid-19-Pandemie geliefert. Wie sind die Neuerungen der KRINKO zu verstehen und was müssen Krankenhausbetreiber und Pflegedienstleister fortan beachten?

Beschäftigte im Gesundheitswesen unterliegen besonderen Impfpflichten gegen bestimmte Viren, Infektionskrankheiten usw. So gehörte bis Ende 2022 auch eine Corona-Impflicht für das Gesundheitswesen dazu. Diese Regelung läuft jedoch zum Jahresende aus. Allerdings gelten weiterhin andere Impfpflichten, die die Mitarbeitenden mit entsprechenden Nachweisen belegen müssen. Hier ein Überblick.

Das diabetische Fußsyndrom ist eine schwerwiegende Erkrankung in Folge eines zu hohen Blutzuckerspiegels. Hierbei kann es zu ernsthaften Geschwüren oder anderen Verletzungen am Fuß kommen, die besondere pflegerische Maßnahmen erfordern. Worauf sollten Pflegekräfte und anderes medizinisches Fachpersonal beim diabetischen Fußsyndrom achten? Welche Symptome sind typisch, wie lassen sie sich behandeln und welche Präventionsmaßnahmen sollten getroffen werden?

Seit dem 01.01.2022 gilt eine Neufassung der Prüfverfahrensvereinbarung. Damit ergeben sich v. a. Änderungen hinsichtlich der geltenden Fristen zur Abrechnungsprüfung, Übergangsvereinbarung und zur einzelfallbezogenen Erörterung. Welche neuen Fristen gelten jetzt und wie bereiten sich Krankenhäuser auf die Änderungen der PrüfvV vor?

Nach 15 Jahren wurde zum 01.01.2022 ein neuer Entwurf des Katalogs ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe (AOP) veröffentlicht. Er beschreibt zum einen, welche Operationen gemäß SGB V von wem ambulant durchgeführt werden dürfen. Zum anderen definiert der Katalog die dazugehörigen Kategorisierungsklassen zur korrekten Abrechnung der erbrachten Leistungen. Welche OPs gelten nach aktuellem Katalog als ambulant und welche weiteren Änderungen ergeben sich jetzt für Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern?

Die Frist zur Anerkennung des Rahmenvertrags Physiotherapie wurde bis 30.04.2022 verlängert. Stimmt eine Praxis dem neuen Vertrag nicht zu, wird ihr ihre Zulassung entzogen und sie darf nicht mehr praktizieren. Dem entgegen wurde die Anerkennungsfrist bereits Anfang des Jahres nach hinten verschoben, da nicht genug Zustimmungen eingegangen waren. Was bisher sonst passierte und worauf sich Leistungserbringende jetzt einstellen müssen.

Seit Ende Mai 2021 ist die neue Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) zum Großteil in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich Änderungen für die Hersteller von Medizinprodukten, aber auch für Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken und andere Stellen. Weil sich in den letzten Monaten mehrfach Neuerungen ergeben haben, ist die Rechtslage teilweise sehr verwirrend. Daher fasst dieser Beitrag die wichtigsten Punkte zur neuen Medizinprodukteverordnung zusammen.

Am 26.05.2021 ist das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) in Kraft getreten. Allerdings treten bis Mai 2022 noch weitere Änderungen in Kraft. Die umfassenden Anpassungen wirken sich massiv auf das bislang geltende Medizinproduktegesetz und weitere Vorschriften aus. Doch was ändert sich mit dem MPDG? Worauf müssen Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten und Medizinprodukthersteller achten?