Pflegevisite: Definition und Checkliste für Pflegeeinrichtungen

17.09.2025 | Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Die Pflegevisite ist ein Instrument des Qualitätsmanagements in der Kranken- und Altenpflege. Mit ihr lässt sich die Pflegeplanung prüfen und die Pflegequalität verbessern. Je nach Zielsetzung und Form der Visite gibt es unterschiedliche Anlässe und Beteiligte. Wir geben einen Überblick über den Ablauf und die Rahmenbedingungen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was versteht man unter einer Pflegevisite?
  2. Wie oft muss eine Pflegevisite durchgeführt werden?
  3. Wer nimmt an der Pflegevisite teil?
  4. Ablauf einer Pflegevisite – Checkliste
  5. Kriterien zur Überprüfung der Pflegeplanung in der Visite

Was versteht man unter einer Pflegevisite? – Definition

Bei der Pflegevisite wird eine pflegebedürftige Person besucht, um aktuelle Informationen über deren Gesundheitszustand und Pflege zu erhalten. Anhand der Ergebnisse wird die Pflegeplanung überprüft und bei Bedarf angepasst. Denn Pflegeeinrichtungen müssen für alle Patientinnen und Patienten Pflegeplanungen anlegen und diese regelmäßig mittels Pflegevisiten überprüfen. 

Solche Visiten können im Krankenhaus, in Pflegeheimen oder in der ambulanten Pflege stattfinden. Sie basieren grundsätzlich auf der Einsichtnahme in die Pflegedokumentation und können um weitere Besuche und persönliche Befragungen ergänzt werden.

In der Praxis sind insbesondere folgende Arten von Pflegevisiten geläufig:

Pflegedokumentationsvisite
  • Prüfung der Pflegedokumentation.
  • Ziel: Prüfen, ob alle Vorgaben zur Dokumentation (interne wie externe, etwa durch den Medizinischen Dienst) eingehalten wurden.
  • Kontakt zu Pflegebedürftigen nur notwendig, wenn Inhalte der Dokumentation unplausibel erscheinen.
  • Zuständigkeit: Beteiligte Pflegefachkraft oder die/der QM-Beauftragte.
Bewohnerorientierte Mikrovisite
  • Kurze, anlassbezogene Visite, bei der, neben der Pflegedokumentation, auch der Pflegeprozess untersucht wird.
  • Pflegebedürftige werden miteinbezogen.
  • Zuständigkeit: Bezugspflegekraft, gegebenenfalls Pflegedienstleistung.
Bewohnerorientierte Makrovisite
  • Umfangreichere Prüfung, bei der neben der Pflegedokumentation und dem allgemeinen Pflegeprozess etwa auch die Informationssammlung aktualisiert wird.
  • Pflegebedürftige werden miteinbezogen.
  • Zuständigkeit: meist Wohnbereichsleitung.
Pflegevisite für Mitarbeitende
  • Ziel: Pflegekräfte anleiten und ihre Pflegearbeit evaluieren.
  • Zuständigkeit: Pflegefachkräfte, insbesondere die Bezugspflegefachkraft.

Diese Grenzen sind jedoch fließend, sodass je nach Einrichtung auch individuelle Modelle und Abweichungen vorkommen können. Darüber hinaus können, abhängig von Fachbereich und Anlass, eigene Formen existieren, wie etwa eine onkologische oder präoperative Pflegevisite.

Ziele der Pflegevisite

Pflegevisiten dienen in erster Linie der Qualitätssicherung in Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen. Das kann sich auf die konkreten Pflegeleistungen beziehen oder indirekt auf die Organisation der Einrichtung. Denn im Rahmen einer solch regelmäßigen Kontrolle können die Beteiligten wiederkehrende Fehler aufdecken und Prozessoptimierungen anstoßen.

Doch die Pflegevisite unterstützt auch bei folgenden Zielen:

  • Pflegebedürftige und ihre Angehörigen enger in die Planung, Bewertung und Entscheidungsprozesse der Pflege einbinden.
    → = Anforderung zahlreicher Expertenstandards.
  • Pflegeplanungen mit definierten Zielen und Maßnahmen leichter bewerten und bei Bedarf anpassen.
  • Organisations- und Arbeitsstrategien optimieren.
  • Neu eingeführte Verfahren oder Standards mithilfe der Visite beobachten und Grad der Durchdringung bestimmen.
  • Pflegeintensität ermitteln und auf deren Basis Anpassungen bei Einsatz- oder Dienstplanung durchführen. 
  • Selbstreflexion der eigenen Arbeit für teilnehmende Pflegekräfte ermöglichen.
  • Bewertung der Qualität der Pflegearbeit einzelner Beschäftigter erleichtern.
    → Pflegekräfte erhalten konkretes Feedback.
    → Probleme mit bestimmten Tätigkeiten oder Pflegebedürftigen leichter lösbar.

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Wie oft muss eine Pflegevisite durchgeführt werden?

Die Häufigkeit von Pflegevisiten hängt vom Pflegegrad der Pflegebedürftigen und weiteren persönlichen Faktoren ab. Generell sollte eine Visite mindestens einmal pro Jahr erfolgen. Es kann jedoch sinnvoll sein, bei Pflegegrad 1 halbjährlich und bei höheren Pflegegraden alle zwei bis drei Monate eine Pflegevisite durchzuführen. So lassen sich etwaige Mängel im Pflegeprozess schneller identifizieren und die Pflegequalität erhöhen.

Wer nimmt an der Pflegevisite teil?

Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, wer die Pflegevisite durchführt. In der Regel sind die Pflegedienstleitung, die Wohnbereichsleitung oder Pflegefachkräfte dafür zuständig. Die genaue Verteilung hängt jedoch von der jeweiligen Zielsetzung und Art der Visite ab.

So sind beispielsweise auch folgende Konstellationen möglich: 

  • Die Pflegevisite wird von den zuständigen Pflegekräften durchgeführt und von der Pflegedienstleitung überprüft. 
  • Die Visite wird von anderen Pflegekräften durchgeführt und von den zuständigen Pflegekräften überprüft. 
  • Die Pflegevisite wird unter Beteiligung der zuständigen Pflegekraft von der Pflegedienstleitung durchgeführt. 
Unabhängig von der Konstellation müssen die beteiligten Beschäftigten über die entsprechenden fachlichen, sozialen und organisatorischen Kompetenzen verfügen. Außerden sollte es immer eine Fachkraft geben, die die Visite bei Bedarf korrigieren kann. 

Ablauf einer Pflegevisite – Checkliste

Je nach Form und Zielen der Pflegevisite ergibt sich für die Beteiligten ein anderer Ablauf. 

Grundsätzlich läuft eine Pflegevisite in etwa wie folgt ab:

  1. Pflegevisiten planen: Bei wem soll eine Visite erfolgen? Welche Kriterien sind dafür entscheidend?
  2. Unterlagen vorbereiten: Relevante Dokumente zusammentragen, vor allem die Pflegeanamnese und -planung.
  3. Vorbesprechung durchführen: Den bisherigen Verlauf anhand der Pflegedokumentation knapp darstellen. Bei Bedarf einen Themenschwerpunkt definieren.
  4. Patientin/Patient begutachten: Anhand vorab definierte Kriterien den Gesundheitszustand, das Wohlbefinden und die Entwicklung der Pflegebedürftigen beurteilen, nach Möglichkeit im direkten Dialog mit den Betroffenen. Etwaige Wünsche der Patientinnen und Patienten berücksichtigen und offene Fragen oder fremde Fachbegriffe erklären. Den Pflegeprozess als Ganzes prüfen.
  5. Ergebnisse protokollieren: Auf Basis eines einheitlichen Protokollformulars die Ergebnisse der Visite im entsprechenden Bericht festhalten.
  6. Nachbereitung: Je nach Ergebnis Pflegemaßnahmen anpassen und bei Bedarf einen Folgetermin für eine zweite Pflegevisite vereinbaren.

Für die Praxis ist es empfehlenswert, dass jede Pflegeeinrichtung eine Checkliste und (digitale) Vordrucke für die Pflegevisite erstellt. So können die Maßnahmen einheitlich und nach den immergleichen Kriterien erfolgen. Wie eine solche Checkliste  für einen konkreten Bereich aussehen kann, zeigt das folgende Formular.

Beispiel: Formular zur Pflegevisite im gerontopsychiatrischen Wohnbereich

Pflegevisite
Name der Bewohnerin/des Bewohners              
Pflegestufe
Geburtsdatum
Wohnbereich
Datum der letzten Pflegevisite
Teilnehmende Pflegekräfte
Datum der jetzigen Pflegevisite
Durchgeführte Tests Punktzahl eingeben
Punktzahl MMST Test  
Cohen Mansfield Skala  
   
   

Kriterien zur Überprüfung der Pflegeplanung in der Pflegevisite 

Um die Wirksamkeit der Pflegeplanung in der Pflegevisite erfolgreich überprüfen zu können, sollten bestimmte Lebensaktivitäten der Patientinnen und Patienten beurteilt werden.

Die nachstehende Checkliste zeigt die wichtigsten zu untersuchenden Aktivitäten:

Kommunikation
Mobilität
Aufrechterhaltung vitaler Funktionen
Essen und Trinken
Stuhlgang
Eigene Pflege 
Fähigkeit sich zu kleiden
Ruhen und schlafen 
Beschäftigung
Sicherung der sozialen Bereiche des Lebens
Umgang mit existenziellen Erfahrungen

Quellen: Software „Die MDK-Prüfanleitung“, DocCheck Flexion, PRO PflegeManagement