Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG): Registrierung, Pflichten und Auswirkungen auf Hersteller, Kommunen und Umwelt

21.02.2025 | S.Horsch – Online-Redaktion, FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verpflichtet Hersteller zur finanziellen Beteiligung an der Entsorgung von Plastikabfällen: Ein zentraler Fonds, gespeist durch Herstellerabgaben, soll Kommunen bei der Finanzierung von Sammlung und Entsorgung entlasten. Die Auswirkungen des Gesetzes auf Kommunen, Hersteller und Umwelt sowie die weiteren Details der Gesetzesumsetzung lesen Sie in diesem Beitrag.

 

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was besagt das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)?
  2. DIVID: die Einwegkunststofffondsgesetz Plattform für Registrierung, Kommunikation und finanzielle Abwicklung
  3. Welche Produkte fallen unter das Einwegkunststofffondsgesetz?
  4. Einwegkunststofffondsgesetz: Was müssen Hersteller für Einwegplastik Produkte ab 2025 tun?
  5. Herausforderungen des Einwegkunststofffondsgesetz
  6. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Einwegkunststofffondsgesetz
  7. Fazit: Das Einwegkunststofffondsgesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft

Was besagt das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)?

Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) ist eine wichtige regulatorische Neuerung im Bereich des Umweltschutzes: Es soll die Verantwortung für die wachsenden Mengen an Einwegkunststoffabfällen neu verteilen und die Hersteller stärker in die Pflicht nehmen: Ein eigens errichteter Fonds, der durch Abgaben der Hersteller finanziert wird, soll die Kosten für die Sammlung, Reinigung und Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten decken und Kommunen somit finanziell entlasten. Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt über die digitale Plattform DIVID, die vom Umweltbundesamt (UBA) betrieben wird und als zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten dient.

Für wen gilt das Einwegkunststofffondsgesetz?

Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) gilt für drei Hauptgruppen von Unternehmen:

  1. Hersteller oder Importeure bestimmter Produkte wie Feuchttücher, Luftballons, Tabakprodukte – und ab 2026 auch Feuerwerkskörper
  2. Hersteller oder Importeure bestimmter kunststoffhaltiger Verpackungen wie zum Beispiel „To-Go“-Lebensmittelbehälter, Tetrapaks oder leichte Kunststofftragetaschen (z.B. für Obst)
  3. Befüller von Tüten und Folienverpackungen mit verzehrfertigem Lebensmittelinhalt

Das Gesetz gilt für Unternehmen, die in Deutschland niedergelassen sind und diese Produkte gewerbsmäßig erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen oder verkaufen. Auch im Ausland ansässige Unternehmen, die diese Einwegkunststoffprodukte nach Deutschland verkaufen, fallen unter das Gesetz.

→ Die Einweg-Kunststoffprodukte müssen ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen und dürfen während ihrer Lebensdauer nicht mehrere Produktkreisläufe durchlaufen. Der Kunststoffanteil am Gesamtprodukt ist dabei unerheblich, da es keine Geringfügigkeitsschwelle gibt.

DIVID: die Einwegkunststofffondsgesetz Plattform für Registrierung, Kommunikation und finanzielle Abwicklung

Die DIVID Einwegkunststofffonds-Plattform des Umweltbundesamtes spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des EWKFondsG. Sie dient als zentrale Schnittstelle für die Registrierung, die Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren und die finanzielle Abwicklung. Und wer muss sich bei DIVID registrieren?

Registrierung für Hersteller

Die Registrierung auf der DIVID-Plattform ist für inländische Hersteller von Einwegkunststoffprodukten seit dem 1. April 2024 verpflichtend. Ausländische Hersteller, die ihre Produkte in Deutschland vertreiben, müssen sich ebenfalls registrieren oder einen Bevollmächtigten benennen, der die Registrierung übernimmt. Die Registrierung umfasst

  • die Angabe von Unternehmensdaten, 
  • die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Produkte sowie 
  • die Bankverbindung für die Zahlung der Abgaben.

Registrierung für Anspruchsberechtigte (Kommunen)

Kommunen, die für die Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffabfällen zuständig sind, können sich seit dem 1. August 2024 auf der DIVID-Plattform registrieren. Sie können so ihre Ansprüche auf Erstattung der Kosten für die Sammlung, Reinigung und Entsorgung geltend machen. Die Registrierung erfordert

  • die Angabe von Kontaktdaten,
  • die Beschreibung der erbrachten Leistungen sowie
  • die Nachweise über die entstandenen Kosten.

Funktionen der Plattform

Die DIVID-Plattform bietet eine Vielzahl von Funktionen, die die Umsetzung des Gesetzes erleichtern sollen: Sie...

  • ... bietet umfassende Informationen zum Einwegkunststofffondsgesetz, den betroffenen Produkten, den Pflichten der Hersteller und den Rechten der Kommunen.
  • ... ermöglicht die Kommunikation zwischen Herstellern, Kommunen und dem UBA.
  • ... dient zur Abwicklung der Zahlungen der Hersteller und der Erstattungen an die Kommunen.
  • ... ermöglicht die Erstellung von Berichten über die Umsetzung des Gesetzes.

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Welche Produkte fallen unter das Einwegkunststofffondsgesetz?

Das EWKFondsG erfasst eine breite Palette von Einwegkunststoffprodukten, die besonders oft in der Umwelt landen und eine erhebliche Belastung darstellen. Dazu gehören:

  • Getränkebecher: Hierzu zählen alle Arten von Getränkebechern aus Kunststoff, einschließlich beschichteter Pappbecher, die oft als vermeintlich umweltfreundlichere Alternative angesehen werden. Die Beschichtung besteht jedoch in der Regel aus Kunststoff, wodurch die Becher schwer zu recyceln sind.
  • Lebensmittelverpackungen: Dies umfasst Verpackungen für den Sofortverzehr, wie sie beispielsweise in Imbissen, Restaurants und Supermärkten verwendet werden. Dazu gehören Burgerverpackungen, Pommes-Schalen, Salatschalen und Pizzakartons mit Kunststoffbeschichtung.
  • Luftballonstäbe: Luftballonstäbe aus Kunststoff sind ein häufiges Fundstück in der Umwelt und stellen eine Gefahr für Tiere dar, die sie verschlucken können.
  • Rührstäbchen: Kleine Plastikstäbchen, die zum Umrühren von Getränken verwendet werden, sind ein unnötiger Kunststoffartikel, der leicht durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt werden kann.
  • Besteck und Teller: Einwegbesteck und -teller aus Kunststoff sind besonders bei Veranstaltungen und im Catering-Bereich verbreitet. Sie verursachen große Mengen an Abfall und sind schwer zu recyceln.
  • Trinkhalme: Trinkhalme aus Kunststoff sind ein Symbol für die Verschmutzung der Meere durch Plastikmüll geworden. Sie sind unnötig und können leicht durch wiederverwendbare Alternativen ersetzt werden.
  • Weitere Produkte: Das Gesetz erfasst auch Feuchttücher, Tabakprodukte mit Filtern aus Kunststoff und Fischereigeräte, die Kunststoff enthalten.

→ Wie der Name schon vermuten lässt, bezieht sich das Gesetz ausschließlich auf Einwegprodukte. Mehrwegprodukte fallen nicht unter das EWKFondsG. Dies soll Anreize für die Entwicklung und Nutzung von Mehrwegsystemen schaffen.

Einwegkunststofffondsgesetz: Was müssen Hersteller für Einwegplastik Produkte ab 2025 tun?

Ab dem Jahr 2025 treten umfassende Pflichten für die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten in Kraft:

  • Zahlung einer Abgabe: Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Menge der in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte und der Art des Produkts. Das UBA legt die genauen Sätze fest, wobei das jährliche Fondsvolumen auf bis zu 430 Millionen Euro geschätzt wird. Die Abgabe dient dazu, die Kosten für die Sammlung, Reinigung und Entsorgung der Einwegkunststoffabfälle zu decken.
  • Kennzeichnungspflichten: Hersteller müssen ihre Produkte entsprechend kennzeichnen, um auf die Problematik von Einwegkunststoff hinzuweisen und die Verbraucher für eine umweltgerechte Entsorgung zu sensibilisieren. Die Kennzeichnung kann beispielsweise in Form eines Logos oder eines Hinweises auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung erfolgen.
  • Berichtspflichten: Die Hersteller sind verpflichtet, dem UBA regelmäßig über die Menge der in Verkehr gebrachten Produkte zu berichten. Diese Berichte dienen dazu, die Wirksamkeit des Gesetzes zu überwachen und die Höhe der Abgaben anzupassen.

Herausforderungen des Einwegkunststofffondsgesetz

Obwohl das Einwegkunststofffondsgesetz viele Vorteile bietet, gibt es auch Herausforderungen, die berücksichtigt werden müssen:

  • Umsetzungsaufwand: Die Umsetzung des Gesetzes erfordert einen hohen administrativen Aufwand für die Hersteller, die Kommunen und das UBA.
  • Kontrollaufwand: Die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes ist aufwändig und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden.
  • Wettbewerbsnachteile: Einige Unternehmen befürchten, dass das Gesetz zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber Unternehmen aus anderen Ländern führen könnte, die keine vergleichbaren Regelungen haben.
  • Preiserhöhungen: Hersteller können die Abgaben auf die Verbraucher umlegen und somit die Preise für Einwegkunststoffprodukte erhöhen.
  • Unzureichende Anreize für Mehrwegsysteme: Möglicherweise bietet das Gesetz nicht genügend Anreize für die Entwicklung und Nutzung von Mehrwegsystemen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Einwegkunststofffondsgesetz

Was sind Einwegkunststoffprodukte? Einwegkunststoffprodukte sind Artikel, die aus Kunststoff hergestellt und nach einmaligem Gebrauch weggeworfen werden.

Wer ist von diesem Gesetz betroffen? Das Gesetz betrifft Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte, sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Es richtet sich vor allem an Hersteller aus dem Lebensmittelbereich und schließt auch bestimmte befüllte Tüten und Folienverpackungen mit Lebensmittelinhalt ein.

Ab wann gilt das Einwegkunststofffondsgesetz? Das Gesetz trat schrittweise in Kraft. Die Verpflichtung zur Zahlung der Abgabe für Hersteller begann am 1. Januar 2024. Vollständig in Kraft getreten ist das Gesetz 1. Januar 2025.

Was ist DIVID und welche Rolle spielt es? DIVID ist die digitale Plattform des Umweltbundesamtes für die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds. Sie ermöglicht die Registrierung von Herstellern und Anspruchsberechtigten sowie die Verwaltung des Fondsvolumens.

Wie hoch ist das erwartete jährliche Fondsvolumen? Das jährliche Fondsvolumen wird auf bis zu 430 Millionen Euro geschätzt.

Fazit: Das Einwegkunststofffondsgesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft

Das Einwegkunststofffondsgesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und einem verantwortungsvolleren Umgang mit Kunststoffabfällen. Es stellt zwar eine Herausforderung für die Hersteller dar, bietet aber auch Chancen für Innovationen und die Entwicklung umweltfreundlicherer Produkte. Durch die Umsetzung des Gesetzes und die Sensibilisierung der Verbraucher kann ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Umwelt geleistet werden. Es ist jedoch wichtig, die Herausforderungen und Kritikpunkte zu berücksichtigen und das Gesetz kontinuierlich zu verbessern, um seine Wirksamkeit zu maximieren.

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Quellen: Umweltbundesamt; www.einwegkunststofffonds.de;